Gebäudehaftpflichtversicherung schützt Hausbesitzer vor Kosten

Eine Gebäudehaftpflicht schützt Immobilienbesitzer vor den Schadenansprüchen Dritter im Bezug auf das Gebäude. Löst sich zum Beispiel ein Dachziegel und trifft einen Passanten, muss in der Regel der Hausbesitzer haften.

Eine Gebäudehaftpflichtversicherung schützt den Besitzer einer Immobilie vor den Schadenansprüchen Dritter, die durch die Immobilie entstanden sind. Das kann beispielsweise bei starkem Schneefall passieren: Eine Schneedecke liegt auf der Dachrinne eines Gebäudes und stürzt durch einen Windstoß herunter. Ein Fußgänger wird von den stürzenden Schneemassen erfasst, stürzt und bricht sich das Bein. Eine Gebäudehaftpflicht kommt in der Regel für die durch den Schaden entstandenen Kosten auf.

Was leistet die Gebäudehaftpflicht?

Häufig ist die Vertragsausgestaltung so geregelt, dass für viele private Haftpflichtversicherungen die Gebäudehaftpflicht als Zusatzoption miteingeschlossen werden kann. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn eine Immobilie im Zuge der Privathaftpflicht mitversichert werden soll. Hat man bereits eine private Haftpflicht abgeschlossen und die Gebäudehaftpflichtversicherung ist kein Bestandteil dieser, kann entweder ergänzend die Zusatzoption hinzugebucht, die Haftpflicht gewechselt oder über eine eigenständige Gebäudehaftpflicht nachgedacht werden. Das lohnt sich vor allem dann, wenn man Besitzer mehrerer nicht selbstgenutzter Immobilien ist. In der Regel bietet eine Gebäudehaftpflicht folgende Leistungen:

  • Passiver Rechtsschutz: Die Gebäudehaftpflicht prüft zunächst die Ersatzansprüche der Gegenpartei. Sind sie unberechtigt, wehrt sie diese ab – nötigenfalls auch vor Gericht. Dabei trägt sie in der Regel die Kosten für Anwälte und Gutachter.
  • Schäden am Eigentum Dritter: Fällt beispielsweise ein Dachziegel vom betreffenden Gebäude, wodurch das Auto eines Dritten beschädigt wird, kommt die Gebäudehaftpflichtversicherung für die Kosten der Reparatur auf.
  • Personenschäden Dritter: Wird durch den Dachziegel nicht ein Auto, sondern eine Person getroffen, trägt die Gebäudehaftpflichtversicherung Kosten, die durch diesen Vorfall entstehen – entsprechend auch Folgekosten, die beispielsweise durch einen Aufenthalt in einem Rehabilitierungszentrum fällig werden können.

Unterscheidung: Gebäudehaftpflicht und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Möchte man das eigene Gebäude mit einer Haftpflicht versichern, wird man mit zwei verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten konfrontiert: Der Gebäudehaftpflicht, die meist im Zuge einer privaten Haftpflicht abgeschlossen werden kann, sowie der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Tatsächlich unterscheiden sich die Basisleistungen der beiden Policen meist kaum voneinander. Doch spielt vor allem die zu versichernde Immobilie eine entscheidende Rolle bei der Wahl der richtigen Absicherung.

Gebäudehaftpflicht
  • für selbstbewohntes Wohneigentum
  • Teil der normalen Haftpflichtpolice (abhängig vom Leistungsumfang)
  • Zielgruppe: private Immobilienbesitzer
  • Anbietertipp: CosmosDirekt Privathaftpflicht inklusive Schutz für selbstbewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus, Garagen und Einliegerwohnung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Inneren Bereich des Hauses versichern

Sowohl die Haus- und Grundstücks- als auch die Gebäudehaftpflicht beziehen sich auf den äußeren Bereich einer Immobilie und schützen ausschließlich vor den Schadenansprüchen Dritter. Möchte man hingegen die Gegenstände des Haushalts beziehungsweise deren Wert versichern, kann man über den Abschluss einer Hausratversicherung nachdenken. Diese ist keine Haftpflichtversicherung, sondern versichert das persönliche Eigentum, beispielsweise im Falle eines Diebstahls. Ist die Diebstahlversicherung Teil der Hausrat, so kommt sie nicht nur für die Kosten der gestohlenen Gegenstände, sondern auch für etwaige Folgekosten auf. Also für die Kosten, die durch den Diebstahl, wie die für ein aufgebrochenes Schloss oder einen beschädigten Fensterrahmen, auf.

Schäden durch Hagel, Sturm, Feuer, Blitzschlag und Leitungswasser am Gebäude selbst sowie an allen fest eingebauten Gegenständen in der Immobilie werden in der Regel von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Diese schließt bei auslaufenden Leitungswasser auch häufig Frostschäden mit ein.

In welchen Fällen greift die Gebäudehaftpflichtversicherung?

Eine allgemeingültige Auflistung von Fällen zu erstellen, in welchen die Gebäudehaftpflichtversicherung Kosten und Folgekosten trägt, ist eigentlich kaum möglich. In der Regel wird jeder Versicherungsfall individuell vom Anbieter überprüft. Des Weiteren hängt der Anspruch auf Versicherungsschutz auch von den vertraglich festgehaltenen Konditionen innerhalb der abgeschlossenen Police ab. Ein anderer Faktor sind zudem die eigenen Voraussetzungen: So wird ein Schlossbesitzer in der Regel eine umfassendere Gebäudehaftpflicht benötigen als der Eigentümer eines Einfamilienhauses.

Des Weiteren übernimmt die Gebäudehaftpflichtversicherung Kosten meist nur, wenn bewiesen werden kann, dass der Fehler beim Besitzer der Immobilie liegt – der Schaden an einem Dritten also durch dessen Verschuldung zu Stande kam. Kann ausgeschlossen werden, dass der Eigentümer seine Pflichten vernachlässigt hat, muss dieser üblicherweise für keine anfallenden Kosten aufkommen, die im Bezug zu diesem Schadensfall stehen.

Gerade Personenschäden können schnell die Millionenhöhe erreichen. Denn neben den Rehabilitierungskosten können zu den Folgekosten auch Renten oder Teilrenten zählen. Beispielsweise dann, wenn aufgrund des Unfalls eine stetige Behinderung der geschädigten Person bestehen bleibt. Auch für Gerätschaften, welche die betreffende Person in Folge benötigt, muss der Hausbesitzer – oder bestenfalls seine Gebäudehaftpflichtversicherung – die Kosten tragen.

Hat man es beispielsweise verpasst die Einfahrt zum Grundstück zu räumen und ein Passant kommt dort zu Schaden, indem er ausrutscht und sich verletzt, so kann häufig der Eigentümer der Immobilie dafür verantwortlich gemacht werden – auch wenn die Einfahrt kein Teil seines Grundstücks ist. Das liegt an der rechtlichen Haftung aus Verkehrssicherungspflichten. Diese besagt, dass derjenige der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält auch die Pflicht hat, notwendige Vorkehrungen zu treffen, um Schäden an anderen zu verhindern.

Gebäudehaftpflichtversicherung: Mieter nur begrenzt haftbar

Besitzt man keine eigene Immobilie, lohnt sie sich in der Regel nicht: Die Gebäudehaftpflichtversicherung. Mieter bewohnen zwar die Immobilie, können aber nicht immer für einen Schaden verantwortlich gemacht werden, etwa wenn es sich um Mietsachschäden handelt. Einige Mietverträge beinhalten zwar Klauseln, welche den Mieter beispielsweise für die Räumung des Grundstücks verantwortlich machen, im Schadenfall wird meist trotzdem der Vermieter zur Verantwortung gezogen.

Ein Beispiel:

Ein Mietvertrag beinhaltet die Klausel, dass der Hof des Grundstücks bei starkem Schnee vom Mieter geräumt werden soll. Der Mieter ist seiner Pflicht nachgekommen und hat den Schnee an den Rändern des Grundstücks gesammelt, sodass dort ein großer Schneehaufen entstanden ist. Ein Passant läuft den angrenzenden Weg entlang und stolpert über diese Schneehaufen, stürzt und verletzt sich. Da der Mieter seiner Pflicht nachgekommen ist, kann wiederum der Vermieter für den Personenschaden haftbar gemacht werden. Derartige Grenzfälle sind häufig diskussionswürdig und werden daher nicht selten vor Gericht entschieden. Somit lohnt sich auch in diesen Fällen die Gebäudehaftpflicht, da sie einen passiven Rechtsschutz beinhaltet, der Schadenansprüchen prüft und gegebenenfalls vor Gericht abwehrt.

Vermieter sollten es nicht verpassen ihre Immobilie mit einer Haftpflicht zu versichern, da gerade Personenschäden schnell die Millionenhöhe erreichen können. Ob sie sich dabei für die Haus- und Grundstücks- oder die Gebäudehaftpflichtversicherung entscheiden, unterliegt allerdings ausschließlich ihrem eigenen Ermessen. Besteht bereits innerhalb der privaten Haftpflichtversicherung eine Gebäudehaftpflicht, sollte geprüft werden, ob sie in diesem Rahmen auch den Ansprüchen eines Vermieters genügt oder eine eigenständige Haftpflicht fürs Haus abgeschlossen werden sollte.

Gebäudehaftpflichtversicherung Kosten höher als Schaden?

Ob die Gebäudehaftpflichtversicherung Kosten letztlich höher ausfallen als die eines einzelnen Schadens, kann kaum vorausgesagt werden. Denn gerade bei Personenschäden können latente Kosten entstehen, welche die gesamte finanzielle Existenz des Schadenverursachers langfristig bedrohen. Beispielsweise dann, wenn ein Dritter sein Leben lang durch den Unfall beeinträchtigt ist. Vor Abschluss einer Gebäudehaftpflicht lohnt es sich aber in jedem Fall verschiedene Gebäude-Haftpflicht-Versicherer miteinander zu vergleichen. Denn zwischen den verschiedenen Gebäudehaftpflichtversicherungen können die Konditionen und Leistungen häufig stark variieren.

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