Berufshaftpflichtversicherung: Auch bei der Arbeit abgesichert

  • Haftpflichtschutz auch im Beruf
  • Übernahme von Schadensersatz bei berechtigen Forderungen
  • Juristische Hilfe bei unberechtigten Ansprüchen
Wen möchten Sie versichern?

Bei Versicherungsschutz denken die meisten Menschen zunächst daran, sich und ihre Familie umfassend zu schützen. Für einige Berufsgruppen kann es aber auch sinnvoll sein, sich bei der Arbeit ergänzend zu versichern. Eine mögliche Versicherung ist die Berufshaftpflicht. Freiberufler und Selbstständige sollten diese in ihr Versicherungsrepertoire aufnehmen. Für andere Berufsgruppen gibt es gesetzliche Verpflichtungen für den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung: Ärzte, Rechtsanwälte oder Apotheker müssen sich zwingend versichern. Warum es diese gesetzliche Verpflichtung gibt, wer sonst noch von einer Berufshaftpflichtversicherung profitiert und was es zu beachten gilt, wird im Folgenden genauer erklärt.

Was ist die Berufshaftpflichtversicherung?

Vereinfacht gesagt ist die Berufshaftpflicht eine Haftpflichtversicherung, die nicht den privaten Bereich, sondern den beruflichen abdeckt. Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherte am Eigentum oder dem Vermögen eines Dritten verursacht. Sie übernimmt also anfallende Schadensersatzkosten, sofern sie gerechtfertigt sind und der Schaden nicht durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Das gleiche gilt für die Berufshaftpflichtversicherung, nur, dass sie nicht im privaten Bereich gilt, sondern die Leistungen an den jeweiligen Beruf angepasst sind.

Welche Leistungen bietet die Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für verursachte Schäden, die durch die Ausübung des Berufs entstehen. Häufig sind dies Vermögensschäden, weshalb teilweise die Berufshaftpflicht auch als Vermögensschadenhaftpflicht bezeichnet wird. Insbesondere Berufsgruppen, die beratend tätig sind, wie Notare oder Rechtsanwälte, benötigen die Absicherung für Vermögensschäden. Ein weiterer Teilbereich ist der Schaden an Personen bei der Berufshaftpflicht. Heilpraktiker, Ärzte, Hebammen – diese Berufsgruppen können mitunter auch erheblichen Schaden an der Gesundheit ihrer Patienten anrichten. Sie benötigen daher einen anderen Berufshaftpflichtschutz, als die beratenden Berufsgruppen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Berufshaftpflichtversicherung ist der passive Rechtsschutz, der mit ihr einhergeht. Denn sollte es zu einem Schadensfall kommen, prüft die Versicherung zunächst ob daraufhin geforderte Schadensersatzansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Im Falle einer Rechtfertigung werden die Kosten übernommen. Sollten die Ansprüche aber nicht gerechtfertigt sein, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Abwehr der Forderungen – notfalls vor Gericht. Der Versicherte muss sich also nicht selbst um die juristischen Details kümmern, sondern kann die Abwicklung den Spezialisten des Versicherers überlassen.

Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht

Im selben Atemzug wie die Berufshaftpflichtversicherung wird gerne die Betriebshaftpflicht genannt. Schließlich sichern beide Versicherungen den beruflichen Alltag ab. Allerdings gibt es entscheidende Unterschiede zwischen der Betriebs- und der Berufshaftpflicht. Die Betriebshaftpflicht (auch Gewerbehaftpflichtversicherung oder Firmenhaftpflichtversicherung genannt) versichert im eigentlichen Sinne den Betrieb und seine Mitarbeiter. Daher gehören nicht nur Schäden die durch die Tätigkeit der Mitarbeiter entstehen, sondern auch Schäden Dritter, die sich auf dem Betriebsgrundstück ereignen oder aber auch hergestellte Produkte des Unternehmens, die Schäden verursachen. Die Berufshaftpflicht wiederum versichert nur den Selbstständigen und seine Tätigkeit, sowie das von ihm angestellte Personal.

Ein Beispiel verdeutlicht die Unterscheidung: Ein Rechtsanwalt berät einen Mandanten falsch und diesem entstehen dadurch Kosten von mehreren Hunderttausend Euro. Der Mandant verklagt den Rechtsanwalt. Dies ist ein Fall für die Berufshaftpflicht, da ein Schadensersatzanspruch angemeldet wird, aufgrund der Tätigkeit des Versicherten. Zweites Beispiel: Ein Mandant rutscht in der frisch gewischten Eingangshalle der Kanzlei aus. Eventuell anfallende Schadensersatzansprüche sind eine Sache der Betriebshaftpflicht – sofern eine vorhanden ist –, da sie nichts mit der Tätigkeit des Rechtsanwaltes an sich zu tun haben, sich aber der Unfall in den Räumen der Kanzlei ereignete.

In der Praxis verschwimmen die Grenzen häufig und nicht immer kann sofort vom Laien eingeschätzt werden, um welchen Fall es sich handelt. Im oben genannten Beispiel würde unter Umständen auch die Berufshaftpflichtversicherung die Schadensersatzkosten für den gestürzten Mandanten übernehmen. Je nach Leistungsumfang der Versicherung. Um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten, sollten insbesondere Selbstständige mit eigenen Räumlichkeiten und angestellten Mitarbeitern darüber nachdenken, sowohl eine Betriebs- als auch eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Weitere Ergänzungen, wie zum Beispiel eine Umwelthaftpflicht, sind tätigkeitsabhängig und sollten genauestens auf Sinnhaftigkeit geprüft werden.

Für welche Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll?

Es liegt im Interesse der meisten Menschen, dass sie sich gegen Tätigkeitsschäden in ihrem Beruf absichern, um nicht für die eventuell anfallenden Schadensersatzkosten aufkommen zu müssen. Doch nicht für alle Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflicht sinnvoll. Insbesondere Angestellte sind in der Regel bei ihrer Tätigkeit durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert und müssen selbst keine eigene Versicherung abschließen. So sind es vor allem selbstständige Tätigkeiten, für die eine Berufshaftpflicht sinnvoll ist.

Übersicht von Berufsgruppen für die eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll sein kann:

Berufe mit Fokus auf Absicherung bei Vermögensschäden

  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Richter
  • Buchhalter
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Unternehmensberater
  • Versicherungsmakler
  • Immobilienmakler
  • Architekten
  • Bauingenieure
  • Haus- und Grundstücksverwalter
  • selbstständige Handwerker

Berufe mit Fokus auf Absicherung bei Personenschäden

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker
  • Psychotherapeuten
  • Hebammen
  • Physiotherapeuten
  • Fitness-Trainer

Berufshaftpflicht als Pflichtversicherung

Einige Berufsstände, die ein besonders hohes Risiko tragen durch Fehlberatungen oder -behandlungen großen Schaden anzurichten, haben eine Verpflichtung für den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Rechtsanwalt und Arzt sind zum Beispiel zwei Berufe, deren Risiko einen Vermögens- oder Personenschaden zu verursachen, sehr hoch sind. Für beide Berufsgruppen ist daher eine Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend. Auch für Architekten, Ingenieure, Steuerberater und Apotheker gibt es entsprechende Regelungen. Weiterführende Informationen zu den einzelnen spezifischen Versicherungen, wie zum Beispiel der Architektenhaftpflicht, geben die entsprechenden Fachverbände der einzelnen Berufsgruppen. Es ist unerlässlich sich über die genauen Bestimmungen der einzelnen Fachverbände genauestens zu informieren, da in einigen Fällen ein Berufsverbot besteht ohne entsprechende Berufshaftpflicht (Rechtsanwalt). Einige Berufsverbände haben mit Versicherungsunternehmen auch Rahmenverträge für ihre Mitglieder ausgehandelt, so dass der Abschluss leichter – und teilweise auch günstiger – möglich ist, da die Verträge speziell für die entsprechende Berufsgruppe ausgearbeitet sind.

Für jeden die richtige Police: Anpassungen in der Berufshaftpflicht

Die Vielfältigkeit der selbstständigen Berufe, die oben beispielhaft genannt wurden, macht es deutlich: Die Berufshaftpflicht kann nicht vereinheitlicht werden, sondern muss auf die jeweilige Tätigkeit angepasst werden. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Berufen mit Beratertätigkeit und den Heilberufen ist sehr wichtig bei der Berufshaftpflichtversicherung. Steuerberater, Anwälte und andere Berater können in der Regel Sach- und Personenschäden bei der Berufshaftpflicht ausschließen, wohingegen Heilpersonal wie Ärzte, Apotheker, etc. diese als Einschlüsse unbedingt benötigen. Es ist daher notwendig jede Police speziell auf die Berufsgruppe und auch die Firma selbst anzupassen.

Aspekte wie die Deckungssumme sind nicht nur abhängig von der Tätigkeit an sich. Ein Anwalt für Familienrecht hat ein anderes Schadensrisiko als einer, der große Unternehmen bei Milliarden-Deals berät. Ähnliches gilt für Ärzte, Chirurgen haben in der Regel ein höheres Risiko als Hausärzte. Auch die Mitarbeiterzahl und deren Verantwortungsbereiche müssen in die Berechnungen zur Deckungssumme einbezogen werden. Zudem sollten individuelle Risiken und gewünschte Einschlüsse, zum Beispiel Auslandsaufenthalte, Facharzt-Besonderheiten und ähnliches, genau abgestimmt werden. Hier sind ebenfalls Fachverbände hilfreich, die für die jeweiligen Berufsgruppen genauere Informationen zu wichtigen individuellen Kriterien der Berufshaftpflichtversicherung anbieten.

Berufshaftpflicht: Kosten von der Police-Gestaltung abhängig

Die Notwendigkeit, eine Berufshaftpflichtversicherung sehr viel individueller anzupassen, als es zum Beispiel bei einer Privathaftpflichtversicherung der Fall ist, macht es auch unmöglich eine pauschale Aussage zu den Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung zu machen. Diese variieren abhängig von gewählter Deckungssumme, den Einschlüssen und der Mitarbeiterzahl. Es bietet sich aber an, mehrere Angebote von Versicherern erstellen zu lassen und die Kosten zu vergleichen. Beim Vergleich sollte man ebenfalls darauf achten, dass die gewünschten Leistungen enthalten sind und welche zusätzlichen Konditionen die jeweilige Police enthält.

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