Betriebshaftpflichtversicherung kann Unternehmen vor finanziellem Ruin bewahren

Eine Betriebshaftpflicht schützt Firmeninhaber, das Unternehmen und Mitarbeiter vor den Kosten von Schadenansprüchen Dritter. Je nach Branchenzugehörigkeit werden verschiedene Tätigkeitsfelder versichert.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann in der Regel sowohl für Unternehmen als auch für Freiberufler abgeschlossen werden. Sie versichert Schäden an Dritten, die im Zusammenhang mit dem Unternehmen und den dazugehörigen Tätigkeiten entstehen. Während leicht fahrlässiges Verhalten häufig mitversichert ist, muss dies nicht auch bei grober Fahrlässigkeit der Fall sein, weshalb dieser Sachverhalt vorab überprüft werden sollte. Ausgeschlossen werden hingegen gewöhnlich Schäden, die aus Vorsatz entstanden sind.

Wozu wird eine Betriebshaftpflicht benötigt?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann einen Firmeninhaber in vielen Fällen vor dem finanziellen Ruin schützen. Denn in jedem Betrieb kann es zu Fehlern und Unfällen kommen – egal ob es sich dabei um einen Friseurladen oder eine Schweißerei handelt. Wo mit Gerätschaften gearbeitet wird, lassen sich Verletzungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit kaum vermeiden. Da der Arbeitgeber nicht nur für seine Mitarbeiter, sondern auch für die Schäden an Dritten oder deren Eigentum haftet, kann ihn eine Betriebsversicherung vor hohen Kosten schützen.

Kosten: Betriebshaftpflicht übernimmt Personen- und Sachschäden

Wer ein Unternehmen führt oder freiberuflich tätig ist, sollte sich dringend über den Abschluss einer Betriebshaftpflicht Gedanken machen. Denn diese versichert in der Regel den Versicherungsnehmer sowie das entsprechende Unternehmen. Meist ist das auch nötig, da gewöhnlich kein Betrieb zu 100 % fehlerfrei arbeiten kann. Ist beispielsweise bei Bauarbeiten ein Fußgänger aufgrund von Unachtsamkeit verletzt oder aber ein Auto beschädigt worden, muss ohne Betriebshaftpflichtversicherung gewöhnlich der Firmeninhaber haften. Diese Schäden nennen sich Personen- und Sachschäden und werden von einer gängigen Betriebsversicherung übernommen. Benötigt der Fußgänger im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung einen Aufenthalt in einem Rehabilitierungszentrum, fallen auch die sogenannten Folgekosten unter den Versicherungsschutz.

Vermögensschäden

Des Weiteren sind in der Regel auch Vermögensschäden Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung. Das bedeutet: Entstehen aus einem Personen- oder Sachschaden weitere Kosten, werden sie in der Regel vom Versicherer übernommen. Verletzt sich also beispielsweise ein Arbeitnehmer durch seine berufliche Tätigkeit und fällt daher über einen längeren Zeitraum aus, springt die Versicherung für diesen Vermögensschaden ein. Da derartige Kosten schnell den oberen fünfstelligen Bereich erreichen können, ist es möglich, dass sie die Existenz eines gesamten Unternehmens bedrohen. Davor bewahren, kann häufig nur der Abschluss einer Betriebshaftpflicht.

Betriebshaftpflicht mit Versicherung von Umweltschäden

Viele Unternehmen bieten im Rahmen ihrer Betriebshaftpflicht neben der Versicherung von Personen- und Sachschäden auch die Regulierung von Umweltschäden an. Damit ist in der Regel ein durch eine Firma verursachter Schaden an der Umwelt und Natur gemeint. Dieser kann beispielsweise das Auslaufen einer umweltschädigenden Flüssigkeit oder das Austreten eines toxischen Dampfes sein. Hat ein Unternehmen allerdings absichtlich ihrem Umfeld geschadet, entfällt der Versicherungsschutz in der Regel. Denn dann greift das Ausschlusskriterium des Vorsatzes.

Wofür kommt eine Betriebsversicherung auf?

Je nach Versicherer variieren die Konditionen und Leistungen, die in einer Betriebshaftpflichtversicherung enthalten sind. Daher lohnt es sich grundsätzlich immer einen Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich online durchzuführen, der dem Suchenden die unterschiedlichen Varianten aufzeigt. Je nach Versicherer und den vertraglich abgeschlossenen Tarifen, variieren häufig die Rahmenbedingungen, die gegeben sein müssen, damit der Versicherungsschutz greift. In der Regel werden folgende Schäden von einer Betriebshaftpflicht getragen:

  • Personenschäden: Eine dritte Person wird im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verletzt: Bei Straßenarbeiten stolpert ein Passant beispielsweise über unachtsam liegen gelassenes Werkzeug.
  • Sachschäden: Das Eigentum eines Dritten, beispielsweise eines Kunden, wird beschädigt oder zerstört.
  • Unechte Vermögensschäden: Aus den beschriebenen Personen- oder Sachschäden resultieren weitere finanzielle Folgeschäden.
  • Umweltschäden: Die Umwelt wird direkt oder indirekt geschädigt.

Neben einem unechten Vermögensschaden kann auch der Fall eines echten Vermögensschadens eintreten. Dieser bezeichnet eine Situation, in der weder eine Person noch eine Sache einen unmittelbaren Schaden erleidet. Vielmehr wird in einem solchen Fall einem Dritten durch schuldhaftes Verhalten ein finanzieller Schaden zugefügt. Ein echter Vermögensschaden wird in der Regel nicht durch eine Betriebshaftpflicht versichert. Hierzu ist meist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht notwendig.

Was schützt die betriebliche Haftpflichtversicherung?

Je nach Versicherer sind unterschiedliche Inhalte Bestandteil der abgeschlossenen Betriebshaftpflicht. Grundsätzlich hängt der sinnvolle Umfang einer Versicherungsleistung auch von persönlichen Gegebenheiten ab. Um aber einen soliden Versicherungsschutz zu gewährleisten, kann es ratsam sein, folgende Komponenten vertraglich abzusichern:

  • Tätigkeitsschäden, die im Rahmen der Berufsausübung zustande kommen
  • Abhandenkommen von Schlüsseln oder Codekarten
  • Maschinen und Geräte, die im Rahmen der täglichen Arbeit genutzt werden
  • Maschinen und Geräte, die nicht bedient werden müssen
  • Schäden an Maschinen und Geräten, die von einer anderen Firma ausgeliehen beziehungsweise gemietet wurden
  • Tätigkeitsschäden durch Be- und Entladungen
  • Schäden, die durch die Internetnutzung oder Übermittlung von Daten und Informationen entstehen
  • Handel und Vertrieb von Produkten im Internet
  • Bearbeitungsschäden

Je nach Branchenzugehörigkeit sollte man die Bereiche der täglichen Arbeit prüfen und erfassen mit welchen Situationen Mitarbeiter und Kunden konfrontiert werden könnten, die potentielle Gefahren bergen. Denn je umfangreicher der Schutz durch die Betriebshaftpflicht, desto weniger Kosten fallen der Firma im Ernstfall letztlich zur Last.

Betriebliche Haftpflichtversicherung: An welchen Orten besteht der Versicherungsschutz?

In der Regel gilt der Schutz einer Betriebsversicherung für alle Tätigkeiten beziehungsweise Aktivitäten, die das Unternehmen betreffen. Häufig schließt das meist folgende Orte ein:

  • Die eigenen Betriebsstätten
  • Öffentliche Parkplätze
  • Auftragsorte, also direkt beim Kunden vor Ort

Wer ein internationales Unternehmen führt, sollte firmenbezogene Auslandsaufenthalte ebenso mitversichern lassen. Welche Versicherer auch das Ausland mitversichern, kann man mit einem Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich ermitteln. Dort können verschiedene Faktoren angegeben werden, die man sich als Bestandteil der persönlichen Betriebshaftpflicht wünscht. Der Rechner ermittelt im Anschluss das persönlich passende Angebot.

Versicherungszusatz: Die Betriebsunterbrechungsversicherung

Häufig kann die betriebliche Haftpflichtversicherung auch mit einer sogenannten Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden, die für Vermögensschäden haftet. Im Rahmen dieser Versicherungsform geht es gewöhnlich um Schäden, die nicht in Folge eines Personen- oder Sachschadens entstanden sind. Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann in der Regel entweder als Zusatzoption zur Police hinzugebucht oder als eigenständige Versicherung zusätzlich mit abgeschlossen werden. Sie haftet für finanzielle Verluste, die entstehen, wenn ein Unternehmen seine Tätigkeiten aufgrund eines Schadens nicht weiter ausführen kann. Ist also beispielsweise eine der Hauptmaschinen in einer großen Produktionsfirma funktionsunfähig, wodurch die Hauptproduktion des Unternehmens für mehrere Stunden ausfällt, ersetzt die Betriebsunterbrechungsversicherung die dadurch entstandenen finanziellen Einbußen.

Betriebshaftpflichtversicherung: Freiberufler

Auch für Freiberufler kann der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung attraktiv sein, denn diese Personengruppe fällt häufig nicht unter den Versicherungsschutz des Auftraggeber-Unternehmens. Allerdings kann auch einem Freiberufler ein Fehler passieren, der einen gewissen finanziellen Schaden mit sich bringt. Problem hierbei: In der Regel haften Freiberufler selbst für finanzielle Verluste, die sie verursacht haben. Den finanziellen Ruin abfangen, kann dann beispielsweise die Betriebshaftpflichtversicherung. Freiberufler und ihre Tätigkeit können durch sie geschützt werden.

Sinnvoll ist in der Regel der frühzeitige Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Freiberufler sollten bestenfalls vorher noch einen Betriebshaftpflicht Vergleich durchführen, um eine Versicherung zu finden, die auf ihre Branche beziehungsweise Bedürfnisse spezialisiert ist. Denn je nach Branchenzugehörigkeit unterscheiden sich häufig Leistungen und Konditionen sowie die anfallenden Kosten.

Unterscheidung: Private und Betriebshaftpflicht

Die betriebliche Haftpflichtversicherung wird üblicherweise von einem Firmeninhaber, folglich also einem Arbeitgeber, abgeschlossen. Sie schützt ihn, die Firma und seine Mitarbeiter vor den Schadenersatzansprüchen Dritter. Eine private Haftpflichtversicherung hingegen schließt eine Privatperson ab, um sich selbst gegen die Schadenersatzansprüche anderer zu schützen. Meist muss der Versicherte für Schäden selbst aufkommen, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen – trotz Haftpflichtversicherung. Denn viele Versicherer sehen grobe Fahrlässigkeit als Ausschlusskriterium des Versicherungsschutzes. Welches Verhalten konkret als grob fahrlässig betrachtet wird, ist von Fall zu Fall individuell zu prüfen und hängt von den vertraglich festgehaltenen Konditionen ab.

Beispiel Verlust von Arbeitsschlüsseln: Hat der Arbeitgeber auf den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung verzichtet oder ist der Ersatz der Arbeitsschlüssel durch den Verlust durch einen Mitarbeiter nicht in der Police enthalten, muss der Arbeitnehmer in der Regel selbst für den Schlüsselverlust aufkommen. Viele private Haftpflichtversicherungen aber bieten den Schutz bei beruflichen Schlüsselverlust als optional buchbare Leistung im Rahmen ihres Angebots mit an.

Berufs- und Betriebshaftpflicht sind nicht das Gleiche

Aufgrund der ähnlichen Bezeichnung wird die Berufs- häufig mit der Betriebshaftpflicht verwechselt: Beide Versicherungsarten beziehen sich zwar auf berufliche Tätigkeiten beziehungsweise den beruflichen Rahmen, dennoch sind sie klar voneinander zu unterscheiden. Die Berufshaftpflicht ist in der Regel besonders für Berufsgruppen attraktiv, die eine beratende Tätigkeit ausüben, wie beispielsweise Ärzte, Anwälte oder Heilpraktiker. Erleidet beispielsweise ein Dritter aufgrund einer fehlerhaften Empfehlung eines Arztes einen Schaden, kann die Berufshaftpflicht einspringen – üblicherweise insofern keine grobe Fahrlässigkeit des Versicherten besteht.

Was kostet eine Betriebshaftpflicht?

In der Regel möchten sich Unternehmen noch vor Vertragsabschluss über die Betriebshaftpflichtversicherung Kosten ein Bild machen, die durch einen Abschluss entstehen. Das ist auch sinnvoll, da Firmen stetig haushalten müssen, um am Jahresende eine positive Bilanz ziehen zu können. Die Betriebshaftpflichtversicherung Kosten zu pauschalisieren ist dennoch kaum möglich. Denn meist orientiert sich die Höhe des Beitrags an dem bestehenden Schadensrisiko: Handwerker beispielsweise haben gewöhnlich ein höheres Risiko Personen- und Sachschäden zu verursachen als Angestellte eines Bürobetriebs. Ihre Betriebshaftpflichtversicherung Kosten sind folglich meist höher.

Die Risikoberechnung der Betriebsversicherung

Das Risiko ermitteln Anbieter einer Betriebshaftpflicht in der Regel durch die Betrachtung der folgenden Faktoren:

  • Betriebsart beziehungsweise berufliche Tätigkeit
  • Betriebsgröße: Anzahl der Mitarbeiter
  • Höhe des erwirtschafteten Jahresumsatzes
  • Höhe des Eigenanteils

Natürlich entstehen durch die Betriebshaftpflicht Kosten, ein Abschluss lohnt sich aber in den meisten Fällen trotzdem, da es in jedem Unternehmen zu hohen Schadensfällen kommen kann. In der Regel kann ein Schaden umso höher ausfallen, desto größer ein Betrieb ist. Für kleine bis mittelständische Unternehmen kann aber schon ein kleinerer finanzieller Schaden schwer zu verkraften sein. Ein Betriebshaftpflichtversicherung Preisvergleich kann sich in jedem Fall lohnen, da die Höhe des Beitrags von Versicherer zu Versicherer stark variieren kann. Wer in einem Unternehmen arbeitet das ohne Betriebshaftpflichtversicherung geführt wird, sollte, um nicht selbst für Schadenansprüche Dritter aufkommen zu müssen, im Mindesten eine private Haftpflichtversicherung abschließen.

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