Leihsachen: Geliehene Gegenstände über die Haftpflicht absichern

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Wer soll versichert werden?

Es ist nie schön, wenn Gegenstände kaputt gehen. Doch noch schlimmer als bei eigenen Sachen ist es, wenn fremdes Eigentum zu Bruch geht. Gerade wenn Sie sich etwas von einem guten Freund geliehen haben, kann das unangenehm werden. Möchten Sie sich bei solchen Fällen gern finanziell absichern, hilft ein guter Haftpflichttarif. Aber Achtung: Nicht immer sind in der Haftpflicht geliehene Sachen versichert.

Warum geliehene Gegenstände über die Haftpflicht geschützt sein sollten

Eine unangenehme Situation: Sie leihen sich den teuren Grill eines Freundes. Doch während der Gartenparty kippt der Grill um und muss repariert werden. „Kein Problem“, denken sich alle, die eine Haftpflichtversicherung besitzen. Schließlich sind derartige Schäden über die Police abgedeckt. Doch dann offenbart ein Blick in den Versicherungsvertrag plötzlich, dass Leihsachen überhaupt nicht im Versicherungsschutz enthalten sind. In diesem Fall bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Ihrem Freund die Reparatur zu bezahlen.

Doch warum ist die Beschädigung geliehener Sachen nicht automatisch in der Haftpflicht enthalten? Das liegt daran, dass die meisten Versicherer Leihgegenstände wie Eigentum behandeln – und dieses ist nicht über die Haftpflicht versichert. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Vertrag explizit auch Schäden an geliehenen bzw. gemieteten, geleasten oder gepachteten Dingen mitversichert.

Tipp:

Jeder Versicherer definiert einen Schadensfall anders. Prüfen Sie daher vorab: Zahlt Ihr Anbieter nur bei Beschädigung oder auch, wenn Sie den geliehenen Gegenstand verlieren? Beim Verlust erstatten manche Anbieter nichts, da dieser nur schwer nachweisbar ist.

Die inneren Werte zählen

Wenn Sie Ihren derzeitigen Vertrag wechseln oder zum ersten Mal eine Versicherung abschließen, sollten Sie alle benötigten Leistungen Ihrer Haftpflicht kennen und dann nach dem passenden Tarif suchen. Unser Vergleich listet alle gängigen Leistungen einzeln auf und zeigt an, ob diese enthalten sind. Dies gilt auch für Leihsachen.

Dabei ist nicht nur wichtig, ob geliehene Gegenstände über den Vertrag versichert sind, sondern auch bis zu welcher Höhe. Die Versicherer haben Höchstgrenzen festgelegt, bis zu denen die Versicherung im Schadensfall zahlt. Diese können genauso hoch sein wie die allgemeine Deckungssumme; oftmals sind sie aber auch wesentlich niedriger. Achten Sie auf ausreichend hohen Schutz. Wie hoch er sein sollte, hängt davon ab, welche Gegenstände Sie sich ausleihen und welche Schäden dadurch entstehen können.

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Viele Versicherungsunternehmen haben Ausnahmen definiert. Bestimmte Gegenstände können somit komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, beispielsweise teures Sportequipment oder Schmuck. Im Vertrag können Sie nachlesen, ob Ihre Versicherung dies tut oder nicht. Einige Leistungen sind auch generell nicht über den Baustein Leihsachen versichert, auch wenn es sich dabei um geliehene Gegenstände handelt und man sie daher auf den ersten Blick hier einordnen würde. Sie müssen dann anders versichert werden. Dies passiert entweder über eine andere Leistung im Haftpflichtvertrag oder durch eine komplett eigene Versicherung. Dazu gehören zum Beispiel:

Sonderfälle prüfen

Auch im Beruf oder bei Gegenständen, die gegen Bezahlung gemietet wurden, greift evtl. die Haftpflicht. Informieren Sie sich jedoch im Zweifelsfall vorab beim Anbieter, ob dies zutrifft.

Schadensfall versichert über Wichtige Infos
Schäden an der gemieteten Immobilie eigene Leistung in der Haftpflicht: Mietsachschäden Auch gemietetes Inventar ist nur geliehen. Im Bereich Immobilien sind Sie über die Haftpflichtleistung Mietsachschäden abgesichert. Schäden, die Sie am Inventar Ihrer Mietwohnung verursachen, werden daher über diesen Leistungsbaustein abgedeckt. Auch Mietsachschäden sollten explizit im Vertrag auftauchen, wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen. In vielen Fällen gilt der Schutz auch für Ferienimmobilien.
Verlust von Schlüsseln eigene Leistung in der Haftpflicht: Schlüsselverlust Auch wenn der Verlust von Leihsachen in den meisten Versicherungen nicht geschützt ist, besteht die Möglichkeit, sich für den Fall eines Schlüsselverlusts abzusichern. Fremde Schlüssel, also beispielsweise zu Mietshäusern oder am Arbeitsplatz, sind nämlich ebenso nur geliehen. Für den Schlüsselverlust können Sie sich über eine eigene Haftpflichtleistung absichern. Es wird aber meistens zwischen privat und beruflich unterschieden.
Auto und andere Fahrzeuge die Kfz-Versicherung Das Auto wird gerne verliehen. Im Schadensfall muss hier jedoch nicht die Haftpflichtversicherung, sondern die Kfz-Versicherung aufkommen. Dabei kommt es auch darauf an, ob Sie mit dem geliehenen Auto oder Motorrad einen Schaden bei Dritten verursachen, wofür die Kfz-Haftpflicht aufkommt oder ob der Schaden am Fahrzeug des Freundes entstanden ist, was die Kaskoversicherung übernimmt.

Damit die Freundschaft nicht zu Bruch geht: Leihsachen versichern

Ob es sinnvoll ist, Leihsachen im Haftpflichttarif abzusichern, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Leihen Sie nur Kleinigkeiten aus, die kostengünstig ersetzt werden können, können Sie auf die Leistung getrost verzichten. Doch schon, wenn Sie einen Laptop, einen Fotoapparat oder ein Fahrrad von einem Freund leihen, kommt eine Haftpflicht meist günstiger als eine Reparatur. Viele Versicherer haben geliehene Gegenstände nur in ihren Premiumtarifen enthalten. Auch wenn diese meist teurer sind, profitieren Sie hier außerdem von vielen Zusatzleistungen, die im Basistarif nicht abgedeckt sind. Es lohnt sich daher immer, Leistungen und natürlich auch Preise zu vergleichen.

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