Insassenunfallversicherung – Sinnvolle Ergänzung für Mitfahrer?

Die Insassenunfallversicherung springt ein, wenn Mitfahrer bei einem Unfall verletzt werden. Allerdings überschneidet sie sich mit vielen anderen Versicherungen. Erfahren Sie hier:

  • wann die Versicherung greift
  • mit welchen Versicherungen sich Leistungen überschneiden
  • wie hoch die Kosten sind

Es gibt Versicherungen, die im Schadensfall notwendig und deswegen auch gesetzlich vorgeschrieben sind. Dazu gehören beispielsweise die Krankenversicherung und die Kfz-Haftpflichtversicherung für Autofahrer. Doch gibt es auch Versicherungen, die kaum Mehrwert für den Nutzer bieten. Ein Beispiel hierfür ist die Insassenunfallversicherung.

Wann greift die Versicherung?

Die Insassenunfallversicherung kann als Ergänzung zur Kfz-Versicherung abgeschlossen werden und greift, wenn ein Mitfahrer bei einem Unfall verletzt wird. Auch als Insassenversicherung bekannt, sind Unfälle versichert, die beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden sind. Darunter fallen das Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen sowie das Fahren an sich. Werden bei einem Autounfall Mitfahrer verletzt oder gar getötet, zahlt die Versicherung bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. In folgenden Fällen kommt die Insassenunfallversicherung zum Tragen:

  • Unabwendbare Ereignisse: Unfälle, bei denen kein Verkehrsteilnehmer die Schuld trägt, beispielsweise bei einem geplatzten Reifen.
  • Unfälle im Ausland: Als Ausgleichszahlung zu den häufig geringer ausfallenden Deckungssummen der ausländischen Kfz-Versicherer.
  • Fahrerflucht: Wenn ein Unfallverursacher Fahrerflucht begeht und nicht auffindbar ist.
  • Unfallverursachung durch Passanten oder Radfahrer: Wenn diese keine eigene private Haftpflichtversicherung besitzen oder wenn diese ihrer Zahlungspflicht aufgrund fehlenden Vermögens nicht nachkommen können.

Viele Überschneidungen mit anderen Versicherungen

Die Sinnhaftigkeit der Insassenunfallversicherung wird vielfach angezweifelt, da die Leistungen der Insassenunfallversicherung zumeist durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall zahlt die Kfz-Haftpflicht des Fahrers für erlittene Schäden der Insassen. Bei einem fremdverschuldeten Zusammenstoß übernimmt die Versicherung des Verursachers die Kosten.

Schutz bei unabwendbaren Ereignissen

Überschneidungen mit anderen Versicherungen gibt es auch bei den sogenannten unabwendbaren Ereignissen. Bei einem geplatzten Reifen springt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Auch Wildunfälle – also Kollisionen mit Rehen, Hirschen oder Wildschweinen – werden mitunter zu unabwendbaren Ereignissen gezählt. Hier zahlt meist die Teilkaskoversicherung. Diese kann oftmals auch erweitert werden, um Kollisionen mit anderen Wirbeltieren ebenfalls einzuschließen.

Ausfalldeckung der eigenen Privat-Haftpflicht

Als Besitzer einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie auch gegen die Unfallverursachung durch Passanten oder Radfahrer abgesichert. Die Ausallfalldeckung Ihrer Haftpflicht kommt auf, wenn die Schädiger keine eigene Haftpflichtversicherung besitzen oder nicht zahlungsfähig sind.

Flüchtet der Unfallverursacher oder ist unbekannt, erhalten Sie als Unfallopfer ebenfalls eine Entschädigung vom Verein Verkehrsopferhilfe. Jedes Versicherungsunternehmen in Deutschland, das eine Kfz-Haftpflichtversicherung anbietet, ist dem Verein beigetreten.

Bei einem selbstverschuldeten Unfall: Das gilt für den Fahrer

Sind Sie selbst der Unfallverursacher, erhalten Sie keine Leistungen aus der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung, da diese nur für Schäden gegenüber Dritten aufkommt. Für die gesundheitliche Versorgung nach einem Unfall können Sie auf Ihre Krankenversicherung zurückgreifen. Sie übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit. In den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt Ihr Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung. Dauert Ihr Ausfall länger als 6 Wochen, erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenversicherung.

Unfallversicherung in der Freizeit

Wenn Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, sind Sie über diese rund um die Uhr gegen Unfälle in der Freizeit versichert.

Insassenunfallversicherung: Kosten richten sich nach Beitragssystem

Die Kosten für die Insassenunfallversicherung hängen maßgeblich von der Leistungshöhe und dem Deckungsumfang der Versicherung ab. Diese ist bei der Insassenunfallversicherung jedoch meist nicht sonderlich hoch. Die letztliche Versicherungsprämie richtet sich danach, welches Beitragssystem Sie wählen. Sie können zwischen einer Pauschale und einem Platzsystem entscheiden. Bei Letzterem werden nur einzelne Plätze versichert, beispielsweise Beifahrer- oder Mittelsitz der Rückbank. Bei einer Pauschale wird die Versicherungssumme im Schadensfall zu gleichen Teilen auf die Insassen aufgeteilt.

Die Höhe der Versicherungssumme können Sie als Versicherungsnehmer festlegen. Alternativ kann auch vereinbart werden, dass sich die Versicherungssumme mit der Anzahl der Mitfahrer erhöht. So bieten manche Versicherer an, dass die Summe ab mehr als einem Insassen um 50 Prozent erhöht wird. Diese Zusatzoption ist jedoch auch teurer.

Die Beitragsprämien sind bei der Insassenunfallversicherung niedriger als bei einer Unfallsversicherung. Das liegt vor allem daran, dass der Bereich der inbegriffenen Schadensfälle deutlich enger gesteckt ist. Denn bei Personenschäden springt ohnehin die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers ein.

So sieht es bei Mitfahrgelegenheiten und Mietwägen aus

Den Trend zur immer stärkeren Nutzung von Mitfahrgelegenheiten wie Uber und BlaBlaCar begleitet auch die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz. Mitfahrer sind bei einem Unfall über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers bzw. des Verursachers abgesichert – dies betrifft auch Unfälle mit einem Leihauto.

Wenn Sie mit einem Mietwagen im Ausland in einen Unfall verwickelt sind, tritt die Problematik auf, dass in vielen Ländern die Deckungssummen niedriger sind als in Deutschland. Reicht die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers nicht aus, zahlt die Insassenunfallversicherung. Dieser Fall kann jedoch auch durch eine Mallorca-Police abgesichert werden.

Sehr eingeschränkter Schutz

Durch die vielen Überschneidungen mit anderen Versicherungen bieten viele Versicherer die Insassenunfallversicherung zum Teil gar nicht mehr an. Die Fälle, in denen die Insassenunfallversicherung greift, sind sehr begrenzt. Der Bund der Versicherten listet die Police sogar auf Platz 2 der 9 überflüssigsten Versicherungen. Das liegt vor allem daran, dass es meist Alternativen gibt – bei Fahrerflucht zahlt beispielsweise bereits der Verein Verkehrsopferhilfe.

Handelt es sich beim Unfallverursacher um einen Fußgänger oder Radfahrer, der nicht haftpflichtversichert ist und den Schaden nicht selbst bezahlen kann, entschädigt die Insassenunfallversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dieser Fall kann jedoch auch abgedeckt werden, indem eine Forderungsausfalldeckung in die eigene Haftpflichtversicherung aufgenommen wird.

Viele andere Versicherungen überschneiden sich mit der Insassenunfallversicherung und machen diese daher überflüssig. Für Sie selbst bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung den besten Schutz. Diese leistet auch dann, wenn Ihre Berufsunfähigkeit nicht durch einen Verkehrsunfall verschuldet wurde.

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