Private Rentenversicherung kündigen – eine Möglichkeit unter vielen

Eine private Rentenversicherung zu kündigen, sollte gut überlegt sein. Wir zeigen Ihnen Alternativen, klären aber auch, wie Sie bei einer Kündigung vorgehen.

  • Vor Kündigung mögliche Alternativen prüfen
  • Muster-Vorlage runterladen und ausfüllen
  • Per Einschreiben zum Versicherer schicken

Wie jede andere private Altersvorsorge können Sie auch eine private Rentenversicherung kündigen. Doch in vielen Fällen bedeutet eine Kündigung finanzielle Verluste und ist daher nicht immer ratsam. Glücklicherweise gibt es neben der Kündigung eine Reihe von Möglichkeiten, die Rentenversicherung ohne Verluste entweder anzupassen oder zu verkaufen. Wir zeigen Ihnen die Alternativen auf, klären aber auch, worauf Sie bei einer Kündigung achten sollten, wenn Sie sich dafür entscheiden sollten.

Wann ist eine Kündigung sinnvoll?

Zuerst möchten wir allerdings die Frage klären, in welchen Situationen Sie überhaupt in Erwägung ziehen sollten, Ihre private Rentenversicherung zu kündigen. Denn dieser Schritt sollte gut überlegt und nicht überstürzt werden. In den meisten Fällen liegen ja viele Jahre oder gar Jahrzehnte hinter Ihnen, in denen Sie fleißig in die Versicherung eingezahlt haben.

Situationen, in denen Sie über eine Kündigung nachdenken sollten:

  • Schlechte Verzinsung: Vielleicht bietet Ihr bisheriger Vertrag eine schlechte Verzinsung. In dem Fall lohnt es sich, über einen neuen Vertrag nachzudenken – zumindest dann, wenn das momentane Zinsumfeld höher ist.
  • Hohe Gebühren: Manche Versicherer setzen relativ hohe Gebühren an, mit denen sie ihre Vertriebskosten an die Versicherungsnehmer weitergeben. Auch in dem Fall kann ein Blick auf das Angebot der Konkurrenz nicht schaden.
  • Finanzielle Nöte: Vielleicht sind Sie in eine finanzielle Notlage geraten oder benötigen ganz einfach eine größere Geldsumme.? Dann ist die Kündigung der privaten Rentenversicherung zwar nicht optimal, aber Sie können sie in Betracht ziehen.

Vor der Kündigung Alternativen bedenken

Eine bestehende Rentenversicherung zu kündigen, ist nicht immer anzuraten, insbesondere dann nicht, wenn Sie bereits über viele Jahre in die Versicherung eingezahlt haben. Schließlich soll die private Vorsorge ja die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen. Bevor wir uns der Kündigung widmen, zeigen wir deshalb einige Alternativen auf, die Ihr Problem mit dem Vertrag womöglich auch lösen.

Tipp: Private Rentenversicherung verkaufen und Vorteile nutzen

Möchten oder können Sie auf die Rückerstattung des Geldes nicht verzichten, haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Rentenversicherung zu verkaufen. Einige spezialisierte Firmen kaufen private Rentenversicherungen und Lebensversicherungen von Privatkunden und bieten dafür Preise, die über dem aktuellen Rückkaufwert liegen. Sie bekommen für Ihren Vertrag also mehr als Ihre Versicherung zahlen würde.

Tipp:

Die Winninger AG ist als professioneller Aufkäufer von Renten- und Lebensversicherungen in Deutschland tätig. Wenn Sie über einen Verkauf nachdenken, können Sie sich ein kostenloses Angebot erstellen lassen.

Versicherung beitragsfrei oder ruhend stellen

Vielleicht fehlen Ihnen momentan die finanziellen Mittel, Ihren monatlichen Beitrag zu zahlen. Dann gibt es zwei Alternativen zur Kündigung: ein dauerhafter oder ein vorübergehender Stopp der Zahlungen. Die Beitragsfreistellung ist eine dauerhafte Lösung. Das bedeutet, dass Sie später keine weiteren Einzahlungen mehr tätigen können. Sie bekommen jedoch am Ende der Laufzeit trotzdem eine Rente ausbezahlt. Nur fällt diese niedriger aus, als ursprünglich geplant, denn durch die wegfallenden Einzahlungen ist auch die Kapitalmenge der Versicherung geringer. Diese Alternative eignet sich vor allem, wenn Sie von den Vertragskonditionen nicht mehr überzeugt sind, aber auch keine Verluste hinnehmen möchten, die mit einem Rückkauf einhergehen könnten.

Wenn Sie nur einen kurzfristigen finanziellen Engpass überbrücken müssen, können Sie den Vertrag auch eine Zeit lang ruhen lassen. Dann zahlen Sie vorübergehend keine Beiträge. Die Zahlungen können aber jederzeit wieder aufgenommen werden.

Aufgepasst:

Beide Varianten, die Ruhendstellung und die Beitragsfreistellung, müssen mit dem Versicherungsunternehmen abgeklärt werden.

Versicherungsanbieter wechseln

Wenn Sie an einer privaten Rente festhalten möchten, jedoch mit Ihrem Anbieter unzufrieden sind, können Sie zu einem anderen Versicherungsunternehmen wechseln. Auch Konditionen können so angepasst werden. Entscheiden Sie sich zu diesem Schritt, sollten Sie aber genau nachrechnen. Denn ein Wechsel der Versicherung bedeutet ja auch, dass Sie einen neuen Vertrag abschließen. Damit fallen neue Gebühren an. Unter Umständen kann es sinnvoller sein, die alte Versicherung beitragsfrei stellen zu lassen und zusätzlich einen neuen Vertrag abzuschließen.

Kündigung der privaten Rentenversicherung nicht immer sinnvoll

Wir haben Ihnen zuerst einmal die Alternativen zur Kündigung aufgezeigt. Und das aus gutem Grund: Eine Kündigung ist nicht immer sinnvoll, denn neben den Vorteilen gibt es auch mögliche finanzielle Nachteile. Schließlich haben Sie jahre- bzw. jahrzehntelang Kapital eingezahlt, das vom Versicherer verwaltet und angelegt wurde. Dieses wird nun zurückerstattet. Man spricht in diesem Fall von Rückkauf. Die Krux: Sie erhalten nicht die eingezahlten Beträge zurück, sondern nur den sogenannten Rückkaufswert – und der ist unter Umständen deutlich niedriger als der eingezahlte Betrag.

Hintergrund:

Insbesondere in den Anfangsjahren des Versicherungsvertrags werden mit den Einzahlungen auch Abschluss- und Verwaltungsgebühren beglichen. Bis diese Kosten ausgeglichen sind, können Jahre vergehen. Mitunter erreichen private Rentenversicherungen erst 20 Jahre nach Abschluss einen Rückkaufwert, der identisch mit dem Einzahlungsbetrag ist.

Bei Rentenverträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sollten Sie lieber zweimal überlegen, ob Sie kündigen möchten, denn diese sind noch steuerbefreit. Das bedeutet, dass die Erträge bei Auszahlung der privaten Rente nicht versteuert werden müssen – im Gegensatz zu den Gewinnen aus späteren Verträgen.

Ordnungsgemäß die Rentenversicherung kündigen

Die Kündigung der Rentenversicherung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Wichtig ist, dass Sie neben Ihren Kontaktdaten auch eine aktuelle Bankverbindung angeben. Das Schreiben sollte unbedingt auch die Versicherungsnummer enthalten, damit klar ist, um welchen Vertrag es geht. Das Kündigungsschreiben senden Sie am besten per Einschreiben. So können Sie den genauen Zeitpunkt der Kündigung nachweisen.

Kündigungsfristen nicht vergessen

Denken Sie außerdem an die Kündigungsfrist: Diese beträgt bei ordentlichen Kündigungen meist zwischen ein und drei Monaten. Sie hängt dabei aber auch von der gewählten Zahlweise ab. In dem Zusammenhang ist es außerdem wichtig, ob der Versicherer Kündigungen nur zum Ende eines Versicherungsjahres zulässt. Sind Sie sich über die genauen Bedingungen nicht sicher, fragen Sie lieber beim Versicherer nach. Aufgepasst: Außerordentlich – also ohne Einhaltung der Kündigungsfristen – kann eine Rentenversicherung nur im Falle einer unbegründeten Beitragserhöhung gekündigt werden. Andere Gründe sind für eine außerordentliche Kündigung nicht zulässig.

Muster-Vorlage für die Kündigung der privaten Rentenversicherung

Damit Sie auf Ihrem Kündigungsschreiben keine wichtigen Angaben vergessen, stellen wir Ihnen an dieser Stelle eine kostenlose PDF-Vorlage für Ihre Kündigung zur Verfügung. Einfach ausdrucken, ausfüllen und per Einschreiben an den Versicherer schicken.

Musterkündigungsschreiben für private Rentenversicherung als PDF

Besonderheiten bei der Kündigung einer fondsgebundenen Rentenversicherung

Prinzipiell unterscheidet sich die fondsgebundene Rentenversicherung von der normalen privaten Rentenversicherung kaum. Bei der Kündigung machen sich jedoch die Unterschiede bemerkbar. Denn möchten Sie eine fondsgebundene Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie nicht den Rückkaufswert erstattet, sondern den sogenannten Zeitwert. Konkret richtet sich der Wert der fondsgebundenen Rentenversicherung immer nach dem aktuellen Kurswert der Fonds. Bei einer Kündigung werden die Fondsanteile verkauft und Sie erhalten den Erlös. Da der Wert also abhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs ist, spricht man in diesem Fall von Zeitwert.

Steuer bei fondsgebundenen Rentenversicherungen

Und noch einen weiteren Faktor sollten Inhaber fondsgebundener Rentenversicherungen bedenken. Wenn die Versicherung vor Rentenantritt gekündigt wird, erlischt der steuerliche Vorteil. Gewinne aus Wertpapieranlagen müssen üblicherweise versteuert werden, sie unterliegen der Abgeltungssteuer. Findet die Anlage im Rahmen einer privaten Rentenversicherung statt, muss diese Steuer nicht gezahlt werden – sofern die Auszahlung am Ende der Laufzeit als monatliche Rente erfolgt. Kündigen Sie die Rentenversicherung vorher, wird die Abgeltungssteuer fällig. Von den erzielten Gewinnen des Fonds werden 25 Prozent Steuern abgezogen. Der Zeitwert sinkt also noch ein gutes Stück.

Erst rechnen, dann kündigen

Bei kaum einer anderen Versicherung ist es so notwendig, genau zu prüfen, ob sich ein Wechsel oder eine Kündigung lohnt, wie bei der privaten Rentenversicherung. Auch mittelmäßige Verträge können auf lange Sicht sinnvoll sein, insbesondere wenn sie vor 2005 abgeschlossen wurden. Rentenversicherungen sind als langfristige Produkte geplant, und der größte Kapitalzuwachs erfolgt in den letzten Jahren vor Rentenantritt.

Trotzdem sollten Sie in jedem Fall vor einer Kündigung die zu erwartende Rendite, die Kosten bei Fortführung und Verluste bei Kündigung der Versicherung prüfen. Auch ein Blick auf die Alternativen zur Kündigung lohnt sich.

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