Im Bundestag verabschiedet: Die elektronische Patientenakte kommt

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundestag das Patientendaten-Schutz-Gesetz verabschiedet. Neben dem E-Rezept wurde auch die elektronische Patientenakte (ePA) auf den Weg gebracht. Ein Streitpunkt in der Debatte war der Datenschutz.

Die elektronische Patientenakte soll viel können. Und so werden allerlei Daten über den Patienten darin gespeichert. Der Zweck dahinter: Behandelnde Ärzte können sich auf diese Weise leichter einen Überblick über die Krankheitsgeschichte ihrer Patienten machen. Das hilft bei Diagnosen, ermöglicht eine bessere Behandlung und kommt letztlich sowohl den Patienten als auch den Krankenkassen zugute. Denn frühzeitig die optimale Behandlung zu finden, bedeutet auch, Kosten für unpassende Behandlungen zu senken.

Was kann die ePA?

Konkret speichert die ePA mit ihrer Einführung 2021 Befunde, Arztberichte und Röntgenbilder. Ab 2022 wird die Akte erweitert um den Impfausweis, den Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Bonusheft. Bei einem Krankenkassenwechsel können die Daten in die Akte der neuen Versicherung übertragen werden. 

Patienten können bestimmen, welche Ärzte auf die ePA Zugriff haben dürfen. Zum Start der elektronischen Akte können sie diese Berechtigung jedoch nur pauschal erteilen: Ein Arzt darf die gesamte Akte einsehen oder eben nicht. Das ist ein zentraler Kritikpunkt von Datenschützern. Sie fordern seit Längerem, dass Patienten den Zugriff individueller gestalten können. Ab 2022 können Patienten daher Ärzten den Zugriff auf ihre ePA gewähren, ausgewählte Dokumente jedoch für einzelne Ärzte sperren. 2023 soll es überdies möglich sein, die eigenen gespeicherten Daten für medizinische Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen.

Alles freiwillig

Krankenkassen müssen ihren Mitgliedern ab 1. Januar 2021 die ePA zur Verfügung stellen. Die Patientenakte ist jedoch freiwillig. Wer die Akte also nicht anlegen und nutzen möchte, muss dies nicht tun. Auch eine Löschung der gesammelten Daten ist möglich. Wer sich umentscheidet, nachdem er die ePA eine Zeitlang genutzt hat, muss also nicht befürchten, dass Ärzte und anderes Gesundheitspersonal Zugriff auf seine Daten haben. Die Löschung ist jedoch ebenfalls erst ab 2022 möglich.

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