Patientenquittung und Versichertenauskunft: Ihr Backup für Gesundheitsfragen

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Als Versicherter erfahren Sie oft nicht, welche genauen Leistungen Ärzte abrechnen oder welche Diagnosen sie gegenüber der Krankenkasse angeben. Fordern Sie deshalb bei Ihrem Arzt oder der Krankenkasse regelmäßig eine Patientenquittung an. Das hat auch einen praktischen Nutzen.

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beantragen, überprüft der Versicherer zuerst einmal Ihre Gesundheit. Er möchte ja sein Risiko abschätzen. Dazu müssen Sie eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten und Auskunft über Diagnosen, frühere Erkrankungen und Verletzungen geben. Das ist nicht immer leicht, vor allem dann nicht, wenn Krankheiten lange zurückliegen. Hilfe erhalten Sie bei Ihren Ärzten und Ihrer Krankenkasse: Dort können Sie sich als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung Patientenquittungen bzw. Ihre Versichertenauskunft erstellen lassen.

Aufgepasst:

Nehmen Sie die Gesundheitsfragen der BU oder auch der privaten Krankenversicherung nicht auf die leichte Schulter. Beantworten Sie diese so genau und umfangreich wie möglich. Sollte der Versicherer im Ernstfall feststellen, dass Sie bereits an einer bestimmten Vorerkrankung gelitten, das aber nicht angegeben haben, kann er die Leistungen kürzen oder ganz streichen.

Die Patientenquittung gibt es direkt vom Arzt

Sie können sich von Ihrem Arzt entweder direkt im Anschluss an eine Behandlung (Tagesquittung) oder quartalsweise eine Patientenquittung ausstellen lassen. In dieser erfahren Sie – bestenfalls leicht verständlich –, welche Leistungen Ihr Arzt bei der Behandlung abgerechnet hat. Quartalsquittungen beinhalten dabei immer sämtliche Leistungen des abgelaufenen Quartals. Da diese Zusammenstellung für Arztpraxen, Krankenhäuser und Kliniken aber einen gewissen Verwaltungsaufwand darstellt, müssen Sie dafür eine Gebühr in Höhe von 1 Euro zahlen. Wenn Sie sich die Quittung per Post schicken lassen, kommen die Versandkosten hinzu.

Die Versichertenauskunft der Krankenkasse informiert ausführlich

Neben den Tages- und Quartalsquittungen der Ärzte haben Sie auch die Möglichkeit, eine Versichertenauskunft direkt über Ihre Krankenkasse zu beziehen. Die Auskunft listet alle Leistungen der zurückliegenden 18 Monate auf. Sie erfahren also umfassend, welche Leistungen Ihr Arzt gegenüber der Krankenkasse abgerechnet hat. Auf diese Weise haben Sie Diagnosen und Behandlungen in schriftlicher Form und gesammelt vorliegen. Außerdem können Sie prüfen, ob der Arzt wirklich nur die Leistungen abgerechnet hat, die er auch tatsächlich durchgeführt hat.

Tipp:

Viele Krankenkassen sind mittlerweile dazu übergegangen, ihren versicherten Mitgliedern statt einer schriftlichen eine elektronische Patientenquittung bzw. Versichertenauskunft auszustellen. Auch diese eignet sich gut als Gedächtnisstütze für anstehende Gesundheitsfragen.

Frühzeitig und regelmäßig Versichertenauskunft anfordern

Eine Versicherungsauskunft reicht maximal 18 Monate zurück. Wenn Versicherer genaue Gesundheitsdaten abfragen, müssen Sie aber auch Erkrankungen angeben, die sehr lange zurückliegen. Fangen Sie also am besten frühzeitig damit an, regelmäßig Ihre Versichertenauskünfte einzuholen. Auf diese Weise haben Sie sämtliche Angaben zu Ihrer Krankengeschichte parat, wenn Sie sich irgendwann durch die Gesundheitsfragen einer privaten Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung kämpfen. Dafür eignen sich Versichertenauskünfte besser als viele einzelne Patientenquittungen.

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