5 Tipps für Studenten auf Wohnungssuche

Jedes Jahr im Oktober strömen Studienanfänger in die Unistädte. Da bezahlbarer Wohnraum knapp ist, sind die meisten von ihnen in den Wochen vor Semesterbeginn vor allem mit der Wohnungssuche beschäftigt. Und die kann langwierig sein. Mit diesen fünf Tipps erhöhen Studenten Ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt.

An dieser Stelle geht es in erster Linie um die Zeit, in der Sie bereits eine potentielle Wohnung gefunden und Kontakt zum Vermieter aufgenommen haben. Wie können Sie den Vermieter oder Makler von sich überzeugen? Wie bleiben Sie ihm – positiv – im Gedächtnis? Eines vorneweg: Sympathie hilft natürlich. Noch wichtiger ist den meisten Vermietern jedoch, dass sie sich darauf verlassen können, regelmäßig ihre Miete zu erhalten. Und so schaffen Sie dieses Vertrauen:

1. Suchen Sie persönlichen Kontakt

Es mag selbstverständlich erscheinen, dass man zum potentiellen Vermieter einen persönlichen Kontakt herstellen möchte. Doch insbesondere, wenn zwischen Heimat und Studienort viele hundert Kilometer liegen, ist das gar nicht so einfach. Dennoch: Gehen Sie persönlich zu Wohnungsbesichtigungen – schicken Sie nicht etwa einen Freund, der schon vor Ort ist. Versuchen Sie auch, vollzählig bei der Besichtigung zu erscheinen. Möchten Sie mit einem Freund oder einer Freundin einziehen, stellen Sie sich am besten beide dem Vermieter vor.

2. Bleiben Sie in Erinnerung mit einer Bewerbungsmappe

Lange Warteschlangen im Treppenhaus, vom Dachgeschoss bis zur Haustür: Immer öfter setzen Vermieter und Makler Massenbesichtigungen an. Da bleibt kaum Zeit für einen Händedruck, geschweige denn für ein Kennenlernen. Bringen Sie daher am besten eine kleine Bewerbungsmappe zur Wohnungsbesichtigung mit. Die meisten Vermieter sammeln bei einer Besichtigung Mieterselbstauskünfte der Interessenten ein. Mit einer Bewerbungsmappe, die Sie als Person vorstellt, heben Sie sich von der Masse ab. Vielleicht gibt das den Ausschlag.

3. Füllen Sie eine Mieterselbstauskunft aus

Apropos Mieterselbstauskunft: Füllen Sie das entsprechende Formular unbedingt aus. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie meist bei der Wohnungsbesichtigung. Die meisten Vermieter und Makler berücksichtigen bei ihrer Wahl nur Bewerber, die auch eine solche Auskunft ausgefüllt und abgegeben haben. Beantworten Sie die Fragen auf jeden Fall wahrheitsgemäß. Ertappt Sie der Vermieter bei einer Lüge, darf er den zwischenzeitlich geschlossenen Mietvertrag wieder kündigen.

Tipp:

Vermieter haben klare Grenzen dafür, was sie in der Mieterselbstauskunft abfragen dürfen und was nicht. Stellt der Vermieter unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft – etwa zu Ihrer Familienplanung –, dürfen Sie ausnahmsweise lügen. Das ist erlaubt, da Sie eine Absage riskieren würden, wenn Sie diese Frage gar nicht beantworten würden.

4. Denken Sie an die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Neben der Selbstauskunft verlangen viele Vermieter auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Diese können Sie sich von Ihrem vorherigen Vermieter ausfüllen lassen. Sie gibt Auskunft darüber, ob Sie noch offene Mietschulden bezahlen müssen. Haben Sie bisher ausschließlich bei den Eltern gewohnt, können Sie selbstverständlich keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung abgeben. Denn gemietet haben Sie bisher ja nicht. Erklären Sie dem Vermieter Ihre Situation.

5. Stellen Sie eine Mietkaution – oder eine Alternative

Jeder Vermieter möchte sich finanziell absichern. Das macht er in der Regel mit einer Mietkaution, die meist bis zu drei Monatskaltmieten beträgt. So schützt sich der Vermieter gegen Mietausfälle und Reparaturkosten für Schäden, die der Mieter an der Wohnung verursacht. Zahlen Sie die Kaution gleich zu Beginn des Mietverhältnisses, sind Sie und der Vermieter auf der sicheren Seite.

Alternative:

Ein Umzug ist teuer. Und insbesondere Studenten haben meist keine großen finanziellen Reserven. Deshalb können Sie die Kaution vielleicht nicht gleich aufbringen. Fragen Sie Ihren Vermieter, ob Sie auch in Raten zahlen können. Alternativ bleibt Ihnen die Möglichkeit, eine Mietkautionsbürgschaft durch die Eltern oder eine Bank zu stellen. Hierzu muss der Vermieter aber sein Okay geben.

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