Mietkautionskonto: Möglichkeiten und Alternativen

Mit einem Mietkautionskonto können sich sowohl Mieter als auch Vermieter finanziell absichern. Das bietet für beide Seiten Vorteile, erfordert aber eine Barkaution. Alternativ kann eine Mietkautionsversicherung abgeschlossen werden.

Eine Situation, die jeder Mieter kennt: Beim Einzug in eine neue Wohnung muss man üblicherweise eine Mietkaution zahlen. Die Mietkaution kann dem Vermieter bar gegeben werden. In diesem Fall spricht man von einer Barkaution. Um eine sichere Anlage und Verwahrung des Geldes zu gewährleisten, wird der Kautionsbetrag dann meist auf ein Mietkautionskonto eingezahlt.

Was ist ein Mietkautionskonto?

Bei Wohnungsvermietungen verlangen die meisten Vermieter eine Kaution. Wenn diese auf einem Konto hinterlegt wird, spricht man von einem Mietkautionskonto. Dabei legt der Vermieter eine bestimmte Summe fest, die als Mietkaution auf das Konto eingezahlt wird. In Deutschland darf diese Summe drei Nettokaltmieten nicht überschreiten. Das Kautionskonto dient dem Vermieter als Sicherheit, etwa, wenn die Mietzahlung ausbleibt oder Schäden an der Wohnung entstanden sind. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird das Mietkautionskonto aufgelöst und der Mieter bekommt die hinterlegte Kautionssumme in der Regel zurückerstattet.

Aufgepasst:

Eine gesetzliche Pflicht, eine Mietkaution zu erheben, besteht für den Vermieter nicht. Gleichzeitig besteht also auch für den Mieter keine Pflicht, eine solche zu bezahlen. Aber jeder Vermieter darf eine Kaution verlangen. Das bedeutet letztlich für den Mieter, dass er die Kaution doch bezahlen muss, denn andernfalls bekommt er die Wohnung ja nicht.

Wie kann ich ein Mietkautionskonto eröffnen?

Es ist üblich, dass der Vermieter das Mietkautionskonto anlegt. Ist das der Fall, spricht man von einem Treuhandkonto. Das Treuhandkonto zeichnet sich dadurch aus, dass der Inhaber des Kontos, hier also der Vermieter, nicht der Eigentümer des Vermögens ist. Das Geld, das sich auf dem Konto befindet, gehört entsprechend nicht ihm, sondern dem Mieter.

Als Mieter hat man aber auch selbst die Möglichkeit, ein Mietkautionskonto zu eröffnen. Diesen Service bieten mittlerweile fast alle Banken und Sparkassen an, und der Mieter muss dafür keine Unterlagen zum Mietverhältnis wie beispielsweise den Mietvertrag vorlegen. Die vereinbarte Kautionssumme wird hier auf ein Mietkautionssparbuch eingezahlt. Anschließend verpfändet der Mieter das Sparbuch als Mietsicherheit an den Vermieter. Zur Auszahlung des hinterlegten Kautionsbetrags nach Beendigung des Mietverhältnisses benötigt der Mieter die Freigabe des Vermieters. Ohne diese Freigabe ist es nicht möglich, das Mietkautionssparbuch aufzulösen.

Generell gilt: Das Konto ist nicht auf ein neues Mietobjekt übertragbar. Zieht man also in eine neue Wohnung, muss das alte Konto aufgelöst und ein neues eröffnet werden.

Tipp:

Arbeitslosengeld-II-Empfänger können sich für eine Kautionsübernahme an Ihr Jobcenter wenden. Dieses streckt die Kaution dann vor. Auch hier zahlt der Vermieter die Summe auf ein unabhängiges Kautionskonto ein.

Die unterschiedlichen Formen von Mietkautionskonten

Neben Treuhandkonto und Sparbuch gibt es noch verschiedene andere Möglichkeiten, die Kautionssumme zu hinterlegen. Dabei gilt: Egal für welche Anlageform man sich entscheidet, der Vermieter muss damit einverstanden sein. Zum Beispiel kann auch ein Bausparvertrag als Kautionskonto genutzt werden. Allerdings geht das nur, wenn die Bausparkasse Sonderkonditionen anbietet, denn bei etwaigen Schäden muss das hinterlegte Geld verfügbar sein. Aufgrund der attraktiven Zinsen kann außerdem ein Mietkautionsdepot in Erwägung gezogen werden. Bei dieser Anlageform investieren Mieter Ihre Kaution in risikoarme Investmentfonds, wie zum Beispiel Renten-, Immobilien- oder Garantiefonds.

Außerdem ist es möglich, die Mietkaution in Form einer Bankbürgschaft zu hinterlegen. Im Falle eines Schadens zahlt die Bank den geforderten Betrag an den Vermieter. Der Mieter wiederum muss den entsprechenden Betrag an die Bank zurückzahlen. Allerdings zeigen aktuelle Entwicklungen, dass Banken kein gesteigertes Interesse mehr an einer solchen Bürgschaft haben. Es ist also fraglich, ob es auch in Zukunft diese Form noch geben wird.

Die Vorteile eines Mietkautionskontos

Mit der Eröffnung eines Mietkautionskontos geht der Vermieter gewisse Pflichten ein. Erstens muss er die Kautionssumme separat von seinem eigenen Vermögen anlegen. Er ist also dazu verpflichtet, die Kaution gewissenhaft zu verwalten und sie nicht etwa privat auszugeben. Damit ist das hinterlegte Geld vor einer etwaigen Insolvenz des Vermieters geschützt. Geht der Vermieter also pleite, muss man keine Angst davor haben, sein Geld nicht wiederzubekommen.

Außerdem muss der Vermieter das Geld verzinslich anlegen. Das hat einen weiteren entscheidenden Vorteil für den Mieter: Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhält der Mieter nicht nur die Kautionssumme, sondern zusätzlich die aufgelaufenen Zinsen für die Mietkaution zurück.

Gibt es auch Nachteile?

Wird ein Mietkautionskonto angelegt, ist das Geld gebunden. Das bedeutet, dass die hinterlegte Summe nicht frei verfügbar ist und entsprechend auch nicht anderweitig verwendet werden kann. Vor allem in Zeiten, in denen man wenig Zinsen für sein Geld bekommt, kann das ein Nachteil sein, denn die Verzinsung der Mietkaution ist vor allem bei Treuhandkonto und Sparbuch sehr niedrig.

Finanzielle Belastung durch Mietkaution

Hinzu kommt die finanzielle Belastung für den Mieter. Nach Kündigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter bis zu sechs, zum Teil sogar bis zu zwölf Monate Zeit, die hinterlegte Summe zurückzuzahlen. Der Vermieter prüft in dieser Zeit, ob die Kaution mit eventuell noch ausstehenden Zahlungen wie zum Beispiel der Betriebskostenabrechnung oder noch nicht überwiesener Miete verrechnet werden muss. Bei Schäden an der Wohnung können außerdem Teile der Kaution einbehalten werden. Damit werden dann etwaige Reparaturen bezahlt. Der Mieter muss also unter Umständen bereits die Kaution für die neue Wohnung stellen, obwohl die Rückzahlung der Kaution für die alte Wohnung noch nicht erfolgt ist. Diese finanzielle Doppelbelastung kann nicht jeder stemmen. Will man als Mieter vermeiden, zu lange auf die Rückzahlung warten zu müssen, sollte man sicher gehen, dass alle Zahlungen zeitnah beglichen werden und keine Schäden an der Wohnung entstanden sind: Je schneller man alle offenen Beträge begleicht, desto schneller kann man mit der Rückerstattung der Mietkaution rechnen.

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Die Mietkautionsversicherung als sinnvolle Alternative

Eine echte Alternative zur Eröffnung eines Mietkautionskontos bietet deshalb die Mietkautionsversicherung. Sie birgt Vorteile für den Mieter, aber auch für den Vermieter: Solche Versicherungen funktionieren nämlich wie die erwähnten Bürgschaften. Sie müssen keine Barkaution leisten, sondern stellen die Mietsicherheit über einen Bürgen.

Hinzu kommt, dass im Vergleich zum Mietkautionskonto der Verwaltungsaufwand bei der Mietkautionsversicherung für beide Seiten deutlich geringer ist. Wichtig für den Vermieter ist, dass er die gleiche Sicherheit erhält wie bei der Eröffnung eines Mietkautionskontos. Bei Mängeln an der Wohnung oder im Fall einer ausgebliebenen Mietzahlung meldet er den Schaden der Versicherung, die ihn dann begleicht.

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