Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung geltend machen

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Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen

Viele Versicherungsbeiträge können von der Steuer abgesetzt werden. Während etwa Kranken- und Lebensversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, liegt der Fall beim Rechtsschutz etwas anders. Denn die Beiträge für die Rechtsschutzversicherung können nur unter bestimmten Bedingungen und anteilig abgesetzt werden.

Für viele Menschen ist es ein leidiges Thema, das man gern auch mal vor sich her schiebt: Einmal im Jahr steht die Einkommenssteuererklärung an. Doch für Unmut gibt es keinen Grund. Im Gegenteil – wer es richtig macht, bekommt sogar etwas Geld vom Finanzamt zurück. Eine gute Möglichkeit, die Steuerlast im Nachhinein zu senken und dadurch zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen, ist, geleistete Versicherungsbeiträge abzusetzen. Das ist für eine Reihe von gesetzlichen und privaten Versicherungen möglich – die Rechtsschutzversicherung gehört dazu.

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Smartsteuer nutzen und Aufwand verringern

Natürlich reicht allein die Erwartung auf eine große Steuerrückzahlung manchmal nicht aus, damit man sich gutgelaunt an die Steuererklärung setzt. Machen wir uns nichts vor: Der Aufwand, die komplizierte Sprache und das undurchsichtige Regelwerk der Finanzämter sind die eigentlichen Gründe, wieso viele Menschen die Steuererklärung auf die lange Bank schieben. Bei diesen Problemen kann Ihnen der Online-Dienstleister Smartsteuer weiterhelfen. Hier kommen Sie einfach, verständlich und Schritt für Schritt zur Steuererklärung.

Nur der Arbeitsrechtsschutz ist absetzbar

Leider können Sie nicht den gesamten Beitrag, den Sie jährlich für Ihre Rechtsschutzversicherung zahlen, von der Steuer absetzen. Genau genommen geht es an der Stelle ausschließlich um den Berufs- bzw. Arbeitsrechtsschutz: Nur dieser ist von der Einkommenssteuer absetzbar. Andere Rechtsbereiche, in denen Sie sich womöglich versichert haben, sind nicht anrechenbar. So können Sie etwa die Beiträge für Mietrechtsschutz oder Verkehrsrechtsschutz nicht absetzen.

Wichtig:

Die meisten anrechenbaren Versicherungsbeiträge können als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Denn viele Versicherungen dienen dazu, sich für das Alter abzusichern. Der Rechtsschutz gehört nicht dazu. Daher wird er auf einem anderen Weg angerechnet, nämlich als Werbungskosten.

Anteil für Arbeitsrechtsschutz ermitteln

Sie können also lediglich den Versicherungsbeitrag absetzen, den Sie tatsächlich auch für Ihren Arbeitsrechtsschutz zahlen. Schauen Sie in Ihren Vertrag – oder auf die Rechnung des Versicherers –, vielleicht sind die Posten für die einzelnen Rechtsschutzbereiche einzeln angegeben. Es kann aber vorkommen, dass Ihr Vertrag diesen Einzelbeitrag nicht ausweist und stattdessen der Gesamtbetrag Ihres Rechtsschutzpaketes angegeben ist. In dem Fall sollten Sie Ihren Versicherer um eine Kostenaufstellung bitten, in der der Beitragsanteil für den Arbeitsrechtsschutz angegeben ist.

Rechtsschutzversicherung als Werbungskosten absetzen

Bleibt die Frage zu klären, wo in der Einkommenssteuererklärung die Rechtsschutzversicherung einzutragen ist. Ganz einfach: Ihren Versicherungsbeitrag geben Sie als Werbungskosten in Zeile 48 der Anlage N (Sonstiges) an. Geben Sie hier den Wert an, den Sie von Ihrem Versicherer erfahren haben. Sie sollten außerdem einen geeigneten Nachweis beifügen, also entweder die Rechnung oder eine schriftliche Bestätigung des Versicherers.

Hintergrund:

Werbungskosten können von der Steuer abgesetzt werden, da sie dem Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes dienen. Und das trifft auch für den Arbeitsrechtsschutz zu, mit dem Sie sich etwa gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehren können.

So können Selbstständige ihre Rechtsschutzversicherung absetzen

Selbstständige und Freiberufler können ihre Gewerbe-Rechtsschutzversicherung ebenfalls steuerlich absetzen. Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie im Gegensatz zu angestellten Arbeitnehmern die Ausgaben für den Rechtsschutz jedoch als Betriebsausgaben absetzen. Auch in diesem Fall sollten Sie Ihren Versicherungsbeitrag genau kennen und diesen an entsprechender Stelle von der Einkommenssteuer absetzen.

Nicht nur die Rechtsschutzversicherung ist steuerlich absetzbar

Jedes Jahr aufs Neue können Sie Steuern, die Sie zu viel gezahlt haben, vom Finanzamt zurückbekommen. Die Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung anzugeben ist dabei nur eine Möglichkeit, die Sie im Blick haben sollten. Prüfen Sie am besten auch, ob Sie weitere Versicherungen haben, deren Beiträge Sie anrechnen lassen können. So können Sie etwa auch Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen. Übrigens: Die Steuererklärung steht jedes Jahr bis 31. Mai an. In einigen Bundesländern hingegen haben Sie bis 31. August Zeit. Also nichts wie ran!

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