Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer: Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen

Wenn Sie Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen, können Sie diese auch bei der Steuer angeben. Wie Sie vorgehen, welche Regelungen für Selbstständige gelten und womit Sie rechnen können, erfahren Sie im Ratgeber.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten, aber auch teuersten Versicherungen. Umso erfreulicher wäre es, sie von der Steuer absetzen zu können und so den einen oder anderen Euro zurückzubekommen. Aber: Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt steuerlich absetzbar? Worauf sollten Sie achten? Und wie hoch ist die steuerliche Belastung, wenn Sie die Berufsunfähigkeitsrente tatsächlich in Anspruch nehmen?

1. Kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen?

Ja, die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind steuerlich absetzbar, wie grundsätzlich viele andere Versicherungsbeiträge auch. Die BU gilt wie die Kranken- und Pflegeversicherung als „sonstige Vorsorgeaufwendung“.

2. Bis zu welcher Höhe kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?

Angestellte und Beamte können Ihre BU-Beiträge bis zu einem Freibetrag von jährlich 1.900 Euro in der Steuererklärung angeben. In diesen Freibetrag fallen aber alle Vorsorgeaufwendungen. Er wird daher oft durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft. Dann nützt es nichts, die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung geltend zu machen. Denn sie wird dann ohnehin nicht berücksichtigt. Berechnen Sie daher, wie viel vom Freibetrag nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung übrigbleibt.

Tipp:

Wie hoch Ihre Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sind, steht in Ihrer Lohnabrechnung. Entnehmen Sie diese Werte daher einfach Ihrem Gehaltszettel, wenn Sie berechnen möchten, ob der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist oder nicht.

3. Welche Regeln gelten für Freiberufler und Selbstständige?

Grundsätzlich können auch Freiberufler und Selbstständige Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen. Einziger Unterschied zu Arbeitnehmern ist der höhere Steuerfreibetrag. Er liegt bei 2.800 Euro. Der Grund dafür sind die Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherung, die diese Berufsgruppen komplett aus eigener Tasche bezahlen müssen.

4. Muss ich meine Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall versteuern?

Wenn Sie berufsunfähig werden, müssen Sie auf die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente Steuern zahlen. Wie hoch die Steuerlast ausfällt, hängt dabei vom individuellen Leistungsfall ab. Sie berechnet sich in erster Linie aus dem sogenannten Ertragsanteil, der von der Bezugsdauer der Rente, bestimmt wird. Er zeigt an, wie viel Prozent der Rente besteuert werden muss. Man spricht dabei von Ertragsanteilbesteuerung.

Beispiel für die Versteuerung der BU-Rente

  • Eintrittsalter der Berufsunfähigkeit: 55 Jahre
  • Vereinbarte Rentenzahlung: 1000 Euro monatlich bis 65
  • Dauer des Leistungsbezuges: 10 Jahre

§55 EStDV, in dem die Besteuerung sogenannter abgekürzter Leibrenten, zu denen auch die BU-Rente gehört, geregelt ist, legt fest, dass der Ertragsanteil für diesen Zeitraum 12 Prozent beträgt.

Daraus folgt: 12 Prozent von 1.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente sind 120 Euro. Folglich müssen 120 Euro monatlich versteuert werden.

5. Freibetrag ausgeschöpft? Kann ich trotzdem mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern sparen?

Auch wer seinen Freibetrag bereits vollständig ausgeschöpft hat, muss nicht zwangsläufig auf den Steuervorteil bei der BU verzichten. Denn wenn Sie die BU mit einer staatlich geförderten Privatrente koppeln (wie der Rürup- oder der Riester-Rente), können Sie die Beiträge dieser Berufsunfähigkeitszusatzversicherung im Rahmen der privaten Altersvorsorge geltend machen. Allerdings gibt es abhängig vom Renten-Modell auch hier einige Regeln, wie das folgende Beispiel für die Rürup-Rente verdeutlicht.

Rürup und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Was muss ich bei der Steuererklärung beachten?

Hier können Sie die Versicherungsbeiträge für die BU nur dann von der Steuer absetzen, wenn diese maximal 49 Prozent der regelmäßigen Einzahlungen einnehmen. Umgekehrt bedeutet dies, dass mindestens 51 Prozent der Beiträge in den Aufbau der Altersvorsorge fließen müssen. Zudem darf die gesetzliche Förderhöchstgrenze nicht überschritten werden. Diese liegt aktuell bei 20.000 Euro für Alleinstehende, Paare erhalten das Doppelte. Beachten sollten Sie auch, dass die Beiträge der Rürup-Rente aktuell noch nicht vollständig steuerlich absetzbar sind – erst 2025 ist dies zu 100 Prozent möglich.

Wie kann ich die Rente aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung versteuern?

Inwieweit sich ein Kombiprodukt aus privater Rente und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung lohnt, sollten Sie vorab jedoch genau prüfen. Denn sollten Sie Leistungen beziehen, kommt es bei dem Rürup-Modell zu einer nachgelagerten Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente. Das bedeutet, dass auf die Renten Einkommensteuer berechnet wird. Aktuell betrifft dies zwar noch nicht die gesamte BU-Rente. Jedoch steigt der zu besteuernde Anteil kontinuierlich, sodass bis 2040 die vollständige Rente aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung versteuert werden muss.

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