Au-pair-Versicherungen im Überblick

Für einen Auslandsaufenthalt als Au-pair können verschiedene Versicherungen sinnvoll sein.

  • Welche Versicherungen benötigt ein Au-pair?
  • Welche Versicherung ist besonders wichtig?
  • Welchen zusätzlichen Versicherungsschutz gibt es?
  • Was gilt es bei Versicherungsabschluss zu beachten?

Au-pair sein – eine spannende Möglichkeit, für einen längeren Zeitraum im Ausland zu leben. Junge Menschen lernen als Au-pair hautnah Land und Leute kennen. Sie verbessern ihre Sprachkenntnisse und sammeln wertvolle Erfahrungen. Nicht ganz so spannend, aber dennoch sehr wichtig ist die sorgfältige Vorbereitung des Auslandsabenteuers. Dazu gehört auch ein häufig unliebsames Thema für Au-pairs: Versicherungen. Doch welcher Schutz ist nötig? Erhalten Sie hier einen Überblick über wichtige Au-pair-Versicherungen.

Au-pair-Versicherungen – Unternehmen bieten häufig Paketlösungen

Sehr viele Versicherungsunternehmen bieten Versicherungspakete für Au-pairs an. Diese sind häufig günstiger als einzeln abgeschlossene Verträge. Sie umfassen meist eine Auslandskrankenversicherung, eine Reisehaftpflicht- sowie eine Reiseunfallversicherung. Bei Bedarf kann auch eine Reisegepäck-, eine Reiseabbruch- sowie eine Reiserücktrittsversicherung zusätzlich abgeschlossen werden. Aber aufgepasst: Umfangreiche Pakete sind nicht immer notwendig. Vielleicht verfügen Sie bereits über eine weltweit gültige Privathaftpflicht? Dann wäre eine Au-pair-Versicherung mit dem Baustein „Reisehaftpflicht“ unnötig. Achten Sie daher darauf, Leistungen nicht doppelt abzuschließen. Außerdem umfassen Versicherungen in Paketen meist weniger Leistungen als einzeln abgeschlossene Tarife.

Nehmen Sie als Gastgeber ein Au-pair zu sich nach Deutschland auf, bietet sich hier eine Incoming-Versicherung an.

Auslandskrankenversicherung ist unverzichtbar

Der passende Krankenschutz ist für Au-pairs unverzichtbar. In der Regel benötigen Sie als Au-pair eine Auslandskrankenversicherung. Das ist eine private Zusatzversicherung, die bei Krankheit oder Reiseunfall im Ausland absichert. Wenn Sie nur mit einer gesetzlichen Krankenversicherung im Gepäck verreisen, sind Sie unzureichend abgesichert.

Au-pair: Gesetzliche Krankenversicherung reicht meist nicht

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet nur Versicherungsschutz innerhalb der Europäischen Union (+ Norwegen, Island, Liechtenstein) und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen getroffen hat, zum Beispiel der Türkei. Aber auch in diesen Ländern übernimmt die GKV im Versicherungsfall oft nicht alle Kosten. Der Grund: Im europäischen Ausland können Behandlungen teurer sein als hierzulande. Die Krankenkassen erstatten Behandlungskosten jedoch nach festgelegten deutschen Sätzen. Alles, das diese Richtwerte übersteigt, müssen Sie selbst zahlen. Außerdem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel keine Krankenrücktransporte. Je nach Aufenthaltsland kann das mehrere tausend Euro kosten. Eine Auslandskrankenversicherung ist daher sinnvoll.

Auslandskrankenversicherung: Au-pairs benötigen Langzeit-Tarif

Als Au-pair benötigen Sie eine besondere Form der Auslandskrankenversicherung: eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Au-pair-Aufenthalte dauern meist 6 bis 12 Monate. Herkömmliche Auslandskrankenversicherungen schützen jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum, zwischen 42-56 Tage am Stück. Damit Sie für die gesamte Dauer Ihres Auslandsabenteuers gut versichert sind, müssen Sie daher eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschließen.

Achten Sie auf diese Tarifdetails

  • Geltungsbereich: Viele Tarife schließen einzelne Länder vom Versicherungsschutz aus. Besonders häufig betrifft dies die USA und Kanada, da Behandlungskosten teurer sind als hierzulande. Achten Sie also darauf, dass Ihr Reiseziel inbegriffen ist.
  • Abrechnung: Anbieter berechnen Tarife entweder als Jahresreiseversicherung oder auf Tages- bzw. Monatsbasis. Als Au-pair sollten Sie einen Tarif auf Tagesbasiswählen. Ihr Vorteil: Sie bleiben flexibel und zahlen nur für die tatsächliche Aufenthaltsdauer.
  • Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport: Leistet die Versicherung bereits bei medizinisch sinnvollen Krankenrücktransporten oder nur bei medizinisch notwendigen? Müssen Sie den Aufenthalt aufgrund eines Unfalls abbrechen, sollten Sie einen Tarif haben, der bereits sinnvolle Rücktransporte übernimmt. Denn medizinisch notwendig sind Krankenrücktransporte fast nie.
  • Verlängerung und Mitnahme: Sie sollten den Versicherungsschutz vom Reiseland aus verlängern und bei einem Wechsel der Gastfamilie mitnehmen können.
  • Selbstbehalt: Private Auslandskrankenversicherungen kann man mit oder ohne Eigenanteil abschließen. Behandlungen werden nur dann komplett erstattet, wenn Sie einen Tarif ohne Selbstbeteiligung wählen.

Unfallversicherung für Au-pairs: Sinnvoll oder nicht?

Ein Unfall ist schnell passiert und kann einiges kosten. Eine Unfallversicherung sichert finanzielle Folgen von Unfällen ab. Und das in der Regel weltweit und rund um die Uhr. Die Unfallversicherung deckt meist die Kosten ab, für die eine Auslandskrankenversicherung bei einem Unfall nicht aufkommt. Dazu zählen beispielsweise Langzeitfolgen und medizinisch notwendige kosmetische Operationen.

Der Abschluss ist nur dann sinnvoll, wenn Sie nicht bereits über Ihre Eltern privat unfallversichert sind oder über eine Reiseunfallversicherung verfügen. Denn diese gilt in der Regel ebenfalls weltweit und für längere Auslandsaufenthalte. Allerdings sollte man sich hier über Tarifdetails informieren und die Geltungsdauer sowie Ausschlusskriterien beachten. Außerdem gilt: Eine Unfallversicherung kommt nur für eigene Schäden auf. Um Schäden Dritter zum Beispiel bei einem Autounfall zu versichern, benötigt man eine Haftpflichtversicherung.

Haftpflichtversicherung: Damit Missgeschicke nicht richtig teuer werden

Eine private Haftpflichtversicherung ist für Au-pairs in der Regel sehr wichtig: Ein unachtsamer Schritt, eine hektische Bewegung und der teure Glasschrank der Gastfamilie ist beschädigt. Für solche Sachschäden (auch Personenschäden, sofern kein Vorsatz bestand) kommt die private Haftpflichtversicherung auf. Prüfen Sie jedoch zunächst, ob Sie über einen solchen Versicherungsschutz bereits verfügen. Ist dies der Fall, zum Beispiel über eine eigene Police oder auch über die Eltern, benötigen Sie keine gesonderte Reisehaftpflicht. Der Tarif sollte jedoch einige wichtige Kriterien erfüllen.

Klären Sie diese Fragen vorab:

  • Deckt die Haftpflicht die komplette Aufenthaltsdauer?
  • Sind Schäden im Rahmen der Au-pair-Tätigkeit versichert?
  • Gilt die Versicherung auch für den Au-Pair-Aufenthalt der Kinder?

Je nach Anbieter und Tarif gibt es mitunter große Leistungsunterschiede. Informieren Sie sich daher, zum Beispiel mit einem Anruf beim Versicherer, welche Leistungen der Tarif enthält. Wenn Sie über keine Haftpflichtversicherung verfügen, sollten Sie dies – unabhängig vom Au-pair-Aufenthalt – umgehend ändern.

Weitere Au-pair-Versicherungen

Neben der Haftpflicht-, Auslandskranken- und Reiseunfallversicherung gibt es weiteren Versicherungsschutz für Au-pairs. Wie sinnvoll die jeweilige Au-pair-Versicherung im Einzelfall ist, hängt auch von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab. Eine Reisegepäckversicherung beispielsweise schützt vor Kosten bei Verlust oder auch Beschädigung des Gepäcks. Wenn Sie den Flug ins Gastland bereits einige Monate im Voraus buchen, kann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein. Kommt etwas dazwischen und können Sie die Reise beispielsweise aus Krankheitsgründen nicht wie geplant antreten, kommt eine Reiserücktrittsversicherung für die Stornokosten auf. Auch eine Reiseabbruchversicherung kann empfehlenswert sein. Häufig bieten Versicherer spezielle Kombi-Produkte aus Reiseabbruch- und Reiserücktrittsschutz.

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