Mehr Schutz für Häuslebauer dank dem neuen Baurecht 2018

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Präzise Angaben zum Zeitplan
  • Verständliche Baupläne
  • Mehr Kostenkontrolle

Der Hausbau boomt. Dank günstiger Bauzinsen leisten sich immer mehr Menschen ein eigenes Haus. Für Laien ist es dabei leider nicht einfach, sämtliche rechtlichen Klauseln und baulichen Aspekte richtig einzuschätzen. Welches Material wofür? Welche Rechte und Pflichten hat der Bauherr? Die meisten müssen sich auf die beauftragten Baufirmen und Handwerksbetriebe verlassen, da sie selbst nicht die fachlichen Kenntnisse haben, um jeden Arbeitsschritt zu überprüfen. Leider nutzen Bauunternehmen diesen Umstand auch immer wieder aus. Der Gesetzgeber hat jetzt darauf reagiert und das Baurecht um einige wichtige Punkte ergänzt, die Verbrauchern den Weg ins Eigenheim vereinfachen sollen.

Verständliche Baubeschreibung für den Bauherren

Viele Privatleute nutzen gerne den Service eines Bauunternehmens, sämtliche Organisation zu übernehmen. Das ist bequem, denn Sie erhalten ein Haus aus einer Hand und müssen sich nicht um die Verhandlungen mit den verschiedenen Handwerksgruppen und Subunternehmern kümmern. Problematisch war bisher allerdings, dass die Bauunternehmen nicht verpflichtet waren, eine präzise Baubeschreibung zu liefern. Die zukünftigen Hausbesitzer konnten daher oft nicht nachvollziehen, wie genau das Haus am Ende im Innenraum ausgebaut ist, welche Materialien verbaut wurden, welche technische Ausstattung das fertige Haus haben wird.

Mit dem Baurechtsänderungen 2018 wird hier nachgebessert. Noch vor Unterzeichnung des Bauvertrags muss nun eine präzise Baubeschreibung vorliegen, die einige Mindestangaben enthalten muss. Unter anderem sollte klar sein, welcher Art und in welchem Umfang Leistungen des Bauunternehmens erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise genaue Beschreibungen des Innenausbaus, der Raum- und Flächenpläne, der Sanitäranlagen, der Armaturen und der Elektroanlage. Außerdem Ausführungen darüber welche Energiestandards eingehalten und welche Brandschutz- sowie Schallschutzmaßnahmen vorgenommen wurden.

Wichtig:

Ebenfalls in der Baubeschreibung und ein äußerst wichtiger Punkt: Das Datum der Fertigstellung bzw. die exakte Dauer der Bauarbeiten. Versäumt die Baufirma diese Fristen können Sie als Bauherr auf Schadensersatz klagen.

Schlussrechnung erst, wenn alles perfekt ist

Während der Bauphase werden immer wieder Zahlungen fällig. Diese sind im Zahlungsplan festgehalten. Bisher konnte der Bauunternehmer diesen frei gestalten – häufig zu Ungunsten des Bauherrn. Denn oft gab es eine Klausel, die besagte, dass die letzte Rate bereits vor der Bauabnahme fällig sei. Folglich haben Sie als Bauherr auch kein finanzielles Druckmittel, um Mängel schnell ausbessern zu lassen. Mit dem neuen Baurecht gibt es nun eine Grenze für die Zahlungen. Maximal 90 Prozent der Gesamtsumme dürfen vor Bauabnahme in Rechnung gestellt werden. Die restlichen 10 Prozent sind erst fällig, wenn keine Mängel mehr bestehen. Allerdings gilt diese Regelung nicht für den Kauf von fertigen Häusern eines Bauträgers.

Schluss mit Geheimniskrämerei – Zugang zu wichtigen Dokumenten

Der Bauunternehmer muss dem Auftraggeber wichtige Baudokumente aushändigen. Zuvor waren viele Bauunternehmen nur zögerlich bereit, sich in die Karten sehen zu lassen. Für viele staatlichen Förderungen etwa für energetisches Bauen, sind diese Unterlagen aber essentiell. Dieser Anspruch greift allerdings nicht, wenn ein Architekt die Bauleitung übernommen hat oder der Bauherr selbst für die Planung des Hausbaus verantwortlich ist.

Neubauten und Umbauarbeiten jetzt mit Widerrufsrecht

Bauverträge mit einem Generalunternehmer, sogenannte Bauten aus einer Hand, haben jetzt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Regelung gilt auch für den Kauf von Fertighäusern. Übernehmen Sie selbst die Planung und die Auftragsvergabe an Subunternehmer greift dieses Recht natürlich nicht. Zusätzlich zu Neubauten betrifft dieses Widerrufsrecht auch erhebliche Umbauarbeiten an bereits bestehenden Bauten. Hier können Sie vom Auftrag zurück treten. Nicht geklärt ist allerdings vom Gesetzgeber, welche Umbauarbeiten als erheblich einzustufen sind und welche nicht.

Nutzten Sie das Widerrufsrecht und treten vom Vertrag zurück, müssen Sie dies nicht begründen. Außerdem dürfen Ihnen keine Gebühren, zum Beispiel in Form einer Aufwandsentschädigung, in Rechnung gestellt werden. Die Frist für den Widerruf beginnt mit Vertragsunterzeichnung. Es gibt aber noch ein Schlupfloch. Wurden Sie nicht korrekt über die Widerrufsklausel aufgeklärt, verlängert sich die Frist auf 12 Monate.

Experten zu Rate ziehen

Ein Hausbau ist kostenintensiv, deshalb sollten Bauherren nicht an der falschen Stelle sparen. Es lohnt sich, Bauverträge und -pläne von Experten prüfen zu lassen. Verbraucherzentralen und einige spezialisierte Vereine bieten diesen Service gegen Gebühr an. Auch Fachanwälte (Bauvertrag) und Architekten (Baupläne) können hinzugezogen werden. Diese Investitionen lohnen sich, denn sie verhindern Unannehmlichkeiten und Folgekosten, falls die Verträge und Pläne nicht korrekt sein sollten. Verglichen mit den Gesamtkosten eines Hausbaus ist der Kostenpunkt für eine Expertenprüfung sogar verschwindend gering. Hier sollten Sie keinesfalls sparen.

Baufinanzierung vergleichen
  • Kostenloser Tarif-Vergleich
  • Maßgeschneiderte Finanzierungen
  • Sicher online abschließen
>