Bonusheft führen und Zuschüsse sichern

Im Bonusheft wird jeder Zahnarztbesuch vermerkt. Dadurch sichern sich Patienten Zuschüsse von der Krankenkasse.
Erfahren Sie hier,

  • warum Sie ein Bonusheft brauchen,
  • was Sie mit dem Zuschuss alles machen können,
  • wie Sie Stempel nachtragen lassen.

Kaum ein Zahnarztbesuch ohne Bonusheft

Das kleine braune Heftchen steckt hierzulande in vielen Portemonnaies; einmal im Jahr wird es beim Zahnarzt gezückt, dann gibt es einen weiteren Stempel und die Seiten füllen sich nach und nach. Viele Menschen halten es so mit dem Bonusheft. Doch wozu dient das Heft eigentlich genau? Welche Leistungen können Versicherte damit erhalten? Und was geschieht, wenn es verloren geht?

Beim Zahnarzt Bonusheft nicht vergessen

Das Bonusheft für Zahngesundheitsuntersuchungen dient Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Nachweis darüber, dass sie regelmäßig bei einem Zahnarzt zur Zahnvorsorge waren. Genau genommen sind es die Stempel im Heft, die den regelmäßigen Zahnarztbesuch bescheinigen. Wer irgendwann einmal einen Zahnersatz braucht und sein Bonusheft über einen längeren Zeitraum regelmäßig geführt hat, erhöht damit den Zuschuss der Krankenkasse. Der behandelnde Arzt notiert etwaige Bonusansprüche des Patienten im Heil- und Kostenplan, der anschließend an die zuständige Krankenkasse geschickt wird. Diese erhöht dann ihren Festzuschuss. Der Eigenanteil des Patienten verringert sich dadurch.

Weitere Bonusprogramme

Das Bonusheft für Zahngesundheitsuntersuchungen ist das bekannteste Bonusprogramm der gesetzlichen Krankenkassen. Doch es ist nicht das einzige. Krankenkassen bieten weitere Bonusprogramme an, um einen gesunden Lebensstil zu fördern. Die individuellen Leistungen der Krankenkassen unterscheiden sich auch in diesem Punkt.

Das Bonusheft dient Versicherten nicht nur dazu, Kosten zu sparen. Der eigentliche Zweck ist, durch eine regelmäßige Zahnvorsorge die Gesundheit der Zähne bestmöglich zu erhalten. Und neben täglicher Zahnpflege gehört eben auch der Besuch beim Zahnarzt dazu. Das ist gut für den Patienten. Aber auch für die Krankenkasse, die auf diese Weise die Kosten für Zahnersatzleistungen gering halten kann. Aus diesem Grund erhalten die meisten Versicherten das Bonusheft bereits im Kindesalter von ihrem Zahnarzt. Wer noch nicht über das Heft verfügt, aber am Bonusprogramm teilnehmen möchte, erhält dieses auf Nachfrage bei seinem Zahnarzt.

Wie wird das Bonusheft richtig geführt?

Erwachsene müssen mindestens einmal im Jahr zur Zahnvorsorge gehen. Diesen Termin lassen sie dann im Bonusheft eintragen. Wichtig dabei: Datum, Unterschrift und Stempel des Zahnarztes. Bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen bis 18 Jahren sind jährlich zwei Termine Pflicht. Denn Kinder und Jugendliche benötigen ein spezielles Vorsorgeprogramm, das verschiedene individualprophylaktische Maßnahmen vorsieht (IP-Programm). Auch diese Termine werden in das Bonusheft eingetragen. Dabei gibt es kein spezielles Bonusheft für Kinder; sie erhalten das gleiche, das auch Erwachsene bekommen.

Leistungen des Bonusprogramms

Mit dem Bonusheft können Zuschüsse für einen Zahnersatz in Anspruch genommen werden. Ein kranker Zahn kann durch Brücken, Prothesen oder eine Krone ersetzt werden. Diese Leistung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen lediglich mit dem Regelzuschuss von 50 Prozent. Das heißt, der Patient teilt sich die Kosten für den Zahnersatz mit der Krankenkasse; beide zahlen genau die Hälfte.

Damit die Krankenkassen den Zahnersatz nun mit einem Bonus bezuschussen, ist es nötig, dass die Vorsorgeuntersuchungen über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig stattgefunden haben und im Heft eingetragen wurden. Die Krankenkassen gewähren bei einem über fünf Jahre lückenlos geführten Bonusheft einen Bonus auf den Regelzuschuss von 20 Prozent. Wer mindestens 10 Jahre am Stück die Zahnvorsorge besucht hat, erhält sogar einen Bonus von 30 Prozent. Der Prozentwert bezieht sich allerdings lediglich auf die Regelleistung und nicht auf die Gesamtkosten. Ein kleines Rechenbeispiel veranschaulicht die Bonuszahlung.

Kein Bonus für Zahnreinigungen

Das Bonusheft wird lediglich für ergänzende Zuschüsse bei Zahnersatz geführt. Professionelle Zahnreinigungen können sich Versicherte damit nicht bezuschussen lassen. In diesem Fall kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein.

Ein Beispiel für die Bonuszahlungen

Der Patient benötigt für einen kranken Zahn eine Krone. Die Behandlung kostet 300 Euro. Der reguläre Zuschuss durch die Krankenkasse beläuft sich also auf 150 Euro. Kann der Patient ein über fünf Jahre geführtes Bonusheft vorweisen, erhöht die Krankenkasse ihren Anteil um 20 Prozent, und zwar bezogen auf die Regelleistung von in diesem Fall 150 Euro. Das bedeutet, dass sie einen Bonus von 30 Euro (20 Prozent von 150 Euro) gewährt. Die Krankenkasse zahlt damit 180 Euro, der Patient hingegen lediglich noch 120 Euro. Hat der Patient sein Bonusheft sogar zehn Jahre oder länger geführt, erhält er stattdessen 30 Prozent Bonus. In der beschriebenen Situation übernimmt die Krankenkasse dann 45 Euro (30 Prozent von 150 Euro). Der Patient zahlt dann nur 105 Euro für die Behandlung.

Zuzahlung für die Grundversorgung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Bonuszahlungen bei Zahnersatz nur für die Grundversorgung. Das bedeutet: Auch für ästhetisch ansprechenderen Zahnersatz wie Implantate wird nur der Festzuschuss der Regelversorgung gezahlt. Da diese Behandlungen jedoch auch um einiges teurer sind, muss der Patient einen vergleichsweise hohen Eigenanteil zahlen. Denn die Krankenkasse übernimmt ihren Anteil ja lediglich in dem Umfang, wie sie es für die günstigste Lösung tun würde, also für eine einfache Krone zum Beispiel.

Stempel vergessen? Termine nachtragen lassen

Versicherte sollten stets auf ihr Bonusheft achten. Dann vermeiden sie Probleme mit ihrer Versicherung. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass man zwar zur Zahnvorsorge gegangen ist, aber vergessen hat, sich den Besuch im Bonusheft quittieren zu lassen. Das ist kein größeres Problem. Versicherte können den Stempel von ihrem behandelnden Zahnarzt nachtragen lassen. Denn dieser hat in der Regel in seinen Unterlagen die Besuche des Patienten gespeichert.

Auch, wenn jemand sein Bonusheft verloren hat, ist das zwar unschön, führt aber in der Regel nicht dazu, dass der erhöhte Leistungsanspruch erlischt. Wer sein Bonusheft verliert, kann sich von seinem Zahnarzt ein neues aushändigen und die Termine gesammelt nachtragen lassen. Für diesen Service kann allerdings eine geringe Gebühr anfallen.

Wenn der Patient nicht zur Vorsorge war

Ein anderer Fall liegt hingegen vor, wenn der Versicherte den jährlichen Termin zur Zahngesundheitsuntersuchung gar nicht wahrgenommen hat. In diesem Fall hat er keinen Anspruch mehr auf zusätzliche Zahnersatzleistungen. Die Zählung beginnt von neuem. Wer also z.B. vier Jahre lang Stempel für das Bonusheft gesammelt hat und im fünften Jahr nicht zur Zahnvorsorge geht, muss die fünf Jahre von neuem beginnen.

Mit dem Bonusheft Kosten senken

Wer regelmäßig zur Zahngesundheitsbehandlung geht und das im Bonusheft quittieren lässt, kann im Falle eines Zahnersatzes Kosten sparen. Die Krankenkasse erhöht ihren Festzuschuss. Doch dies gilt nur für die Grundversorgung. Aufwändigere und hochwertigere Reparaturen am Gebiss oder auch professionelle Zahnreinigungen übernehmen die Krankenkassen nur zu einem geringen Teil bzw. gar nicht. Wer für diese Fälle vorsorgen möchte, kann eine private Zahnzusatzversicherung abschließen.

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