Haftpflichtversicherung: Kinder umfangreich schützen

  • Umfangreicher Schutz für den Nachwuchs
  • Günstige Absicherung vor hohen Kosten
  • Kostenloser Vergleich vieler Tarife

Wer Kinder hat, kennt es: Einen Moment nicht aufgepasst und schon wird mit Gegenständen gespielt, die eigentlich kein Spielzeug sind. Hat die kleine Tochter dann auch noch die nicht gerade günstige Porzellanpuppe der Freundin freudestrahlend aus dem Regal gezogen, wird die Situation schnell unentspannt. Schließlich bringen Scherben in diesem Fall eher Tränen als Glück. Und gerade kleinere Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht richtig abschätzen.

Im Fall der teuren Porzellanpuppe, ist Vorsicht auf jeden Fall besser als Nachsicht. Denn ist der Nachwuchs nicht ausreichend haftpflichtversichert, müssen die Eltern unter Umständen für das zerbrochene Sammlerstück der Freundin aufkommen. Gerade deshalb sollten sich Erziehungsberechtigte unbedingt darum kümmern, dass ihre Haftpflichtversicherung Kinder – möglichst jeden Alters – einschließt und eine entsprechende Familienhaftpflicht abschließen.

Ist eine Haftpflichtversicherung für Kinder nötig?

Da Kinder oft weder die Ausmaße ihres Handelns, noch die daraus resultierenden Konsequenzen abschätzen können, ist eine Haftpflichtversicherung für sie in jedem Fall sinnvoll. Das heißt aber nicht, dass eine eigene Haftpflichtversicherung für jedes Kind notwendig ist. Gerade jungen Familien empfiehlt es sich, direkt nach der Geburt des Kindes eine Familienhaftpflichtversicherung abzuschließen, die nicht nur die Eltern, sondern auch den Nachwuchs absichert.So sind die Kinder bei dieser Variante quasi über ihre Eltern mitversichert.

Tipp:

Trotz Familientarif sollten unbedingt die einzelnen Haftpflicht Leistungen der Versicherung studiert werden. Oftmals sind vor allem in Basis-Tarifen gerade Schäden, die von deliktunfähigen Kindern verursacht werden, nicht durch die Police abgedeckt. Für die Schäden kleiner Kinder unter 7 bzw. 10 Jahren besteht dann kein Haftpflichtschutz.

Deliktunfähige Kinder: Wie ist die Haftung geregelt?

Kinder unter 7 Jahren sind deliktunfähig, was so viel wie nicht schuldfähig bedeutet. Das heißt, sie sind nicht selbst für ihr Handeln verantwortlich. Bei der Haftung von Kindern im Straßenverkehr ist die Altersgrenze sogar noch höher: Hier gilt die Deliktunfähigkeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres.

Oft sieht man den vermeintlichen Rechtssatz „Eltern haften für ihre Kinder“ auf Schildern stehen. Doch ist dieser Satz nicht zu verallgemeinern. Denn Eltern haften nicht immer für das Handeln ihrer Kinder. Dies ist jedoch der Fall, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Erst dann werden die Eltern für den Schaden, den ihre Kinder verursacht haben, zur Verantwortung gezogen. Ob und inwiefern eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, muss im Einzelfall entschieden werden. Schließlich müssen Eltern ihre Kinder – je nach Alter – nicht rund um die Uhr beaufsichtigen.

Aufsichtspflicht eingehalten

Wurden die Eltern vom Gericht von jeder Verantwortung freigesprochen, so müssen sie den Schaden, den ihre Kinder verursacht haben, nicht bezahlen. Der Geschädigte würde also auf dem entstandenen Schaden sitzen bleiben. Oft fühlen sich Eltern jedoch trotzdem dazu verpflichtet, den Schaden ihrer Kinder wiedergutzumachen. Besonders, wenn der Schaden im engeren Umfeld entstand. Schließlich möchte es sich deswegen niemand mit Freunden oder der eigenen Familie verderben. In diesem Sinne würden die meisten Eltern wohl auch die zerbrochene Porzellanpuppe der Freundin ersetzen. Und das, obwohl sie von Rechtswegen her nicht dazu verpflichtet sind. Wurde eine zusätzliche Absicherung für deliktunfähige Kinder in die Haftpflichtversicherung aufgenommen, übernimmt die Haftpflicht in der Regel den Puppen-Schaden, auch wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Aufsichtspflicht verletzt

Doch was geschieht, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt haben? Deckt die Haftpflicht Kinder, die deliktunfähig sind, dann überhaupt ab? Hier kommt es darauf an, ob die Eltern Schäden durch deliktunfähige Kinder ausdrücklich mitversichert haben. Denn die meisten Basis-.Tarife verfügen nicht über diese Leistung. Wurde der Zusatz abgeschlossen, springt die Versicherung für den Schaden ein. Haben die Eltern auf die zusätzliche Leistung verzichtet, müssen sie die entstandenen Kosten selbst tragen. Erziehungsberechtigte sollten deshalb gut darüber nachdenken, ob sie das Risiko in Kauf nehmen oder lieber einen entsprechenden Aufpreis beim Jahresbeitrag der Familienhaftpflicht in Kauf nehmen möchten.

Ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, hängt nicht nur vom Alter des Kindes ab. So werden im Fall des Falles gleich mehrere Fragen gestellt:

  • Wie alt ist das Kind genau?
  • Wie lange war das Kind unbeaufsichtigt?
  • War der verursachte Schaden für die Eltern in irgendeiner Weise absehbar?
  • Kann das Kind die Konsequenzen der eigenen Handlung überhaupt einschätzen?
  • Wo wurde der Schaden verursacht?
  • Welche Schadenshöhe liegt vor?

Haftpflichtversicherung: Kind studiert, was nun?

Junge Familien sollten also gleich zur Geburt der Kinder eine Familienhaftpflichtversicherung abschließen und daran denken, ebenfalls die Deliktunfähigkeit des Nachwuchses mitzuversichern.

In dieser gemeinsamen Haftpflicht können Kinder bis zum 18. Lebensjahr und oft auch darüber hinaus, während einer Ausbildung oder einem Studium, versichert bleiben. Wie lange die Haftpflichtversicherung Kinder über den Familientarif absichert, ist von Versicherer zu Versicherer bzw. von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Die jeweilige Reglung kann entweder der Versicherungspolice entnommen oder beim jeweiligen Versicherungsunternehmen erfragt werden,

Doch endet der elterliche Versicherungsschutz des Nachwuchses auf jeden Fall bei Heirat und wenn der ständige Wohnsitz des Kindes sich nicht mehr bei den Eltern befindet. Also wenn der Nachwuchs zu Hause auszieht.

Tipps für Studenten und Auszubildende

Weiterführende Informationen zur Haftpflichtversicherung gibt es im Ratgeber zur Haftpflichtversicherung für Studenten. Auszubildende können sich im Azubi-Ratgeber über die Haftpflichtversicherung und weitere wichtige Versicherungen informieren.

Schadenhöhe ausreichend absichern

Da die familiäre Haftpflichtversicherung Kinder und Eltern absichert, sollte eine entsprechend hohe Deckungssumme gewählt werden. Die Deckungssumme, auch Versicherungssumme genannt, ist der Höchstbetrag bis zu dem die Haftpflichtversicherung Kind und Eltern, die einen Schaden an einer anderen Person oder am Eigentum Dritter verursacht haben, schützt. Empfehlenswert ist deshalb eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Wobei man die Familie nicht mit weniger als 5 Millionen Euro Versicherungssumme absichern sollte. Schließlich steigt gerade bei Personenschäden die Schadenssumme schnell bis in die Millionenhöhe. Auch über die Vereinbarung einer Ausfalldeckung sollten beim Abschluss einer Familienhaftpflicht nachgedacht werden. Denn diese übernimmt die Kosten, wenn der Verursacher eines selbst erlittenen Schadens den entstandenen Forderungen nicht nachkommen kann. Welche Haftpflichtversicherung Kind und Eltern am besten absichert, sollte deshalb nicht in erster Linie vom Preis, sondern von den abgedeckten Leistungen abhängig gemacht werden.

« zum Haftpflicht-Ratgeber

Kinderhaftpflicht vom Testsieger – jetzt vergleichen!
  • Zahlreiche Haftpflichttarife kostenlos vergleichen
  • Starke Versicherungsleistungen mit einer Deckungssumme bis 50Mio.€
  • Einfach und bequem online vergleichen & abschließen
>