Grundsteuerreform 2019: Bis Jahresende soll sie stehen

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Der Bundestag hat die Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Vor der Umsetzung muss das Gesetz zwar noch durch den Bundesrat. Bis Ende des Jahres muss die Reform jedoch umgesetzt werden. So hatte es das Bundesverfassungsgericht gefordert.

Der Bundestag hat sich auf eine Grundsteuerreform geeinigt. Das Wichtigste vorweg: Obwohl es eine Bundesregelung geben wird, dürfen die Länder von dieser abweichen und ihre eigenen Vorstellungen umsetzen. Möglich macht das eine Grundgesetzänderung, die ebenfalls angenommen wurde.

Eckpunkte der Grundsteuerreform

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Grundsteuer in erster Linie am Wert des Grundstücks bemessen wird. Je höher der Grundstückswert, desto höher fällt auch die Steuerzahlung aus. Im ländlichen Raum würden Eigentümer also mit einer niedrigeren Grundsteuer rechnen können als Immobilienbesitzer in teuren Ballungszentren wie Berlin, Hamburg und München. Außerdem fließt bei vermieteten Objekten die durchschnittliche Miete in die Berechnung ein.

So sieht es die Bundesregelung vor. Durch eine Grundgesetzänderung dürfen jedoch alle Bundesländer von dieser Bemessungsgrundlage abweichen. In Bayern zum Beispiel ist geplant, dass sich die Grundsteuer einzig an der Grundstücksfläche orientiert. Wie wertvoll der Quadratmeter ist, spielt dann keine Rolle. Kritiker befürchten einen Wettbewerb der Bundesländer mit niedrigen Grundsteuern.

Wer zahlt Grundsteuer?

Prinzipiell wird Sie vom Eigentümer bezahlt. Ist der Eigentümer jedoch auch Vermieter, darf er die Grundsteuer als Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen. Was Immobilieneigentümer außerdem beachten sollten, erfahren Sie im Ratgeber Immobilie als Altersvorsorge.

Längst überfällige Reform der Grundsteuer

Im Frühjahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bestehende Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Insbesondere die Ermittlung der Grundstücks- und Immobilienwerte anhand veralteter Zahlen wurde kritisiert. Immerhin wurden die für die Berechnung der Steuer wichtigen Einheitswerte zuletzt 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) ermittelt. Damit sind die Zahlen heute für eine Berechnung der Grundsteuer kaum mehr brauchbar.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil auch den Zeitrahmen für eine Grundsteuerreform vorgegeben: Spätestens bis Ende 2019 soll diese vorliegen. Das nun angenommene Gesetz sieht eine Übergangsfrist bis 2025 vor. Bis dahin haben die Kommunen Zeit, die Grundsteuer neu aufzustellen.

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