Rentenerhöhung: 2019 werden 48.000 Rentner erstmals steuerpflichtig

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Auch in diesem Jahr dürfen sich Deutschlands Rentner über Rentenerhöhungen freuen. Doch das hat nicht nur positive Auswirkungen: Knapp 50.000 Senioren überschreiten dabei zwar erstmals das steuerfreie Existenzminimum, müssen dafür jedoch Steuern bezahlen.

Die Rentenerhöhung 2019 ist bereits beschlossen. Zum 1. Juli 2019 erhöhen sich für jeden Ruheständler die Bezüge der gesetzlichen Rente. Voraussichtlich steigen sie im Westen Deutschlands um 3,2 Prozent, im Osten um 3,9 Prozent. Eigentlich gute Nachrichten für die ältere Generation – doch nicht für die rund 48.000 Rentner, die dann zum ersten Mal Steuern auf ihre Rentenbezüge zahlen müssen.

Rund ein Drittel der Rentner überschreitet den steuerfreien Betrag. Nach der Erhöhung werden es rund fünf Millionen sein. Der zu zahlende Steuersatz richtet sich dabei nach der Höhe der Bezüge. Ab 9.001 Euro Rente bezahlen Sie schrittweise mehr Einkommensteuer ab einem Prozent bis zum Spitzensteuersatz von 45 Prozent. Hierfür müssen die Rentenbezüge allerdings bei über 250.000 Euro Jahreseinkommen liegen. Wer unterhalb des Freibetrags liegt, muss keine Steuern auf die Rente zahlen. Derzeit ist das für einen alleinstehenden Rentner ein Einkommen von 9.000 Euro im Jahr, für Paare das Doppelte.

Rentenerhöhung bringt Staat auch mehr Steuern

Grundsätzlich werden also auch Renten besteuert. Wie hoch der Anteil ist, hängt jedoch maßgeblich vom Eintrittsjahr ab. Wer bereits länger im Ruhestand ist, zahlt dabei wesentlich weniger: Sind Sie ab 2005 oder vorher in Rente gegangen, zahlen Sie auf 50 Prozent der Bezüge Steuern. Danach stieg der Anteil Jahr um Jahr für jeden, der neu in Rente ging. 2018 waren es beispielsweise 76 Prozent. Wird man im Jahr 2040 oder danach Rentner, ist die komplette Rente steuerpflichtig.

Rentenbesteuerung 2019: Ausgaben geltend machen

Doch Sie können Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Bestimmte Ausgaben sind von der Steuer absetzbar, beispielsweise Versicherungsbeiträge, Arztkosten oder Werbungskosten. Fällt der Betrag dadurch wieder unter den Grundfreibetrag, müssen Sie keine Steuern bezahlen. Wenn Sie hierbei Unterstützung brauchen, ist die örtliche Lohnsteuerhilfe eine gute Anlaufstelle.

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