Zahlt eine Zahnzusatzversicherung, wenn es schon zu spät ist?

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Zahnzusatzversicherungen zahlen eigentlich nicht mehr, wenn eine Behandlung bereits läuft oder angeraten ist. Allerdings gibt es ein besonderes Produkt auf dem Markt, das auch in diesen Fällen leistet. Erfahren Sie hier, wie diese Zahnzusatzversicherung funktioniert.

Egal ob für das Eigenheim, das Auto oder die Zähne: Mit Versicherungen schützen wir uns vor Kosten, die anfallen können. Wir wissen allerdings nicht, ob der Ernstfall jemals eintritt. Liegt Ihnen also bereits der Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes vor, weil Ihnen beispielsweise Zähne fehlen, haben Sie ein Problem. Denn nun zahlen Zahnzusatzversicherungen eigentlich nicht mehr. Wäre da nicht dieser eine Tarif, der die Welt der Versicherer auf den Kopf stellt. Dabei handelt es sich um ein Produkt der ERGO Direkt mit besonderen Rahmenbedingungen – eine Zahnzusatzversicherung, wenn es eigentlich schon zu spät ist.

Kassieren Sie doppelt

Gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten eine standardisierte Grundversorgung, zum Beispiel Zahnersatz aus Nicht-Edelmetall. Davon übernehmen Krankenkassen 50 Prozent der Kosten – maximal 65 Prozent, wenn Sie fleißig das Bonusheft führen. Der festgelegte Kassenanteil, also 50 Prozent der Grundversorgung, gibt es unabhängig davon, ob Sie tatsächlich die Standardtherapie oder eine höherwertige Behandlung wie eine Keramik-Krone wählen. Die ERGO setzt hier nun noch eins drauf und verdoppelt den Festzuschuss der Krankenkassen. Dadurch können Sie die Behandlungskosten zusätzlich reduzieren. Sie zahlen, falls nötig, den verbleibenden Restbetrag. Für den doppelten Festzuschuss verzichtet die ERGO auf Gesundheitsfragen und Wartezeiten. Es handelt sich also um eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung: Sie zahlt, auch wenn es schon zu spät ist, das heißt, wenn Ihre Behandlung bereits läuft oder vom Arzt angeraten wurde.

Versichern Sie nachträglich

Der Ergo-Tarif gilt auch rückwirkend – ein weiteres Grundprinzip der Versicherungswirtschaft wird damit auf den Kopf gestellt. Allerdings nur bis zu sechs Monate. Sie erhalten das Geld also auch, wenn die Behandlung vor einem halben Jahr begonnen hat. Länger zurückliegende Behandlungen können Sie auch mit dem ERGO-Tarif nicht mehr nachträglich versichern. Außerdem gilt: Ist Ihre Zahnersatz-Maßnahme mit Versicherungsbeginn bereits abgeschlossen, erhalten Sie keine Leistungen. Der Preis für die Zahnzusatzversicherung liegt in vielen Fällen bei rund 20-25 Euro und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf können Sie monatlich kündigen.

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