Staatliche Förderung 2019: So bezuschusst der Staat den Weg ins Eigenheim

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Wer spart, der wird belohnt? In der aktuellen Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank haben leider Sparer das Nachsehen. Doch wenn Sie Ihr vorhandenes Eigenkapital in die Hand nehmen und in eine Immobilie investieren, können Sie von staatlichen Zuschüssen profitieren. Und zwar mit den verschiedenen Arten der staatlichen Förderung: Hausbau, Hauskauf und auch Sanierung werden mit zinsgünstigen Darlehen, Zulagen und Steuervorteilen belohnt. Nutzen Sie beim Immobilienerwerb staatliche Fördermittel und sparen Sie Geld. Erfahren Sie hier im Überblick welche verschiedenen Programme es gibt und was es zu beachten gilt.

Das Eigenheim als wichtiger Baustein der privaten Vorsorge

Auch der Staat hat ein Interesse daran, dass möglichst viele Deutsche in die eigenen vier Wände investieren. Denn angesichts sinkender gesetzlicher Renten und zeitgleich steigender Mieten in attraktiven Lagen kann eine Immobilie ein wichtiger Baustein in der privaten Altersvorsorge sein. Wer plant, Wohneigentum zu erwerben, sollte daher die unterschiedlichen staatlichen Fördermöglichkeiten sowie deren wichtigste Bestimmungen kennen.

Das gilt es beim Wohn-Riester zu beachten

Die Riester-Förderung gibt es nicht nur in der Sparvariante der klassischen Riester-Rente. Mit dem sogenannten Wohn-Riester ist es möglich, in der Baufinanzierung von staatlichen Zuschüssen und Steuervorteilen zu profitieren. Jedoch sind die Zahlungen vom Staat an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die wichtigste: Alle Zulagen sind zweckgebunden und dürfen nur in den Immobilienerwerb fließen. So dürfen Kreditnehmer die Zuschüsse auch lediglich für selbst genutzten Wohnraum verwenden. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie außerdem mindestens 4% des Jahresbruttoeinkommens in die Tilgung des Baudarlehens fließen lassen. Ferner sollten Sie als Kreditnehmer pünktlich zum Renteneintritt schuldenfrei sein und das Baudarlehen komplett abbezahlt haben.

Aufgepasst: Alle erhaltenen Zulagen besteuert der Fiskus „nachgelagert“, das heißt mit Renteneintritt. Da im Rentenalter jedoch in der Regel weniger Steuern anfallen als im Berufsleben, lohnen sich dennoch die Zulagen und Steuervorteile.

Überblick über die Zulagen des Wohn-Riesters am Beispiel einer vierköpfigen Familie:

Zulage für beide Elternteile (je 175 Euro)350 Euro
Zulage für das erste Kind (vor 2008 geboren)185 Euro
Zulage für das zweite Kind (nach 2008 geboren)300 Euro
Jährliche Gesamtförderung835 Euro

KfW-Förderung: Hausbau, Hauskauf und Sanierung energieeffizient realisieren

Eine weitere Möglichkeit, den Immobilienerwerb von staatlicher Seite bezuschussen zu lassen, ist die sogenannte KfW-Förderung. Hauskauf, Hausbau sowie die Modernisierung von Wohneigentum unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen. Dabei legt die KfW einen Schwerpunkt auf die Förderung von energieeffizientem Wohneigentum. Wenn Sie beispielsweise die Wärmedämmung der eigenen Immobilie optimieren möchten oder ein komplett neues Energieeffizienz-Haus bauen möchten, können Sie in der Regel die Kfw-Förderung mit einem herkömmlichen Bankdarlehen flexibel kombinieren und zusätzlich Zinsen sparen. Die Kfw-Förderprogramme sind üblicherweise unabängig vom Einkommen des Kreditnehmers. Da die KfW eine staatliche Förderbank ist, kann diese meist bessere Konditionen anbieten als private Mitbewerber. Allerdings ist es wichtig – besonders in Niedrigzinsphasen –, Angebote der zahlreichen Finanzdienstleister zu vergleichen. Denn die Zinsen der KfW müssen nicht zwingend niedriger sein. Mit einem Baufinanzierung Vergleich kann man das aktuell günstigste Angebot finden und so einiges an Geld sparen.

Die Wohnungsbauprämie: Staatliche Förderung für Bausparer

Auch beim Bausparen ist es möglich, von staatlichen Zuschüssen zu profitieren und die sogenannte Wohnungsbauprämie zu beantragen. Prinzipiell kann jeder steuerpflichtige Deutsche ab 16 Jahren die Wohnungsbauprämie beantragen, sofern die Person Geld zu Wohnzwecken anspart. Deshalb werden Baudarlehen gerne mit Bausparverträgen kombiniert, da man so schon frühzeitig subventioniert für die eigenen Baupläne sapren kann. Es gibt allerdings weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Förderung zu erhalten. So existieren für diese staatliche Förderung zum Beispiel auch Einkommensgrenzen. Die Berater der Bausparkassen beraten Sie aber gerne bei allen Fragen zu möglichen Förderungen.

Einkommensgrenzen und Prämienanspruch der Wohnungsbauprämie

Jährliche EinkommensgrenzePrämienhöheJährliche Maximalförderung
Single25.600 Euro8,8 % der Sparsumme45 Euro
Ehepaar51.200 Euro8,8 % der Sparsumme90 Euro

Um eine Prämie zu erhalten, müssen Bausparer einen Mindestbetrag von 50 Euro pro Jahr einzahlen. Die Höchstprämie erhält allerdings nur, wer die jährlichen Maximalbeiträge – für Singles 512 Euro und Verheiratete 1.024 Euro – einzahlt.

Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage

Arbeitgeber können in Form von Fördermitteln für den Hausbau einen kleinen Beitrag zum Eigenheim ihrer Mitarbeiter leisten. Und zwar mit der Zahlung von sogenannten vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL. Dabei handelt es sich um freiwillige Zuschüsse bis zu einer maximalen Höhe von 40 Euro pro Monat. Dieses Geld muss der Arbeitnehmer jedoch für den Vermögensaufbau nutzen. Wer solch zusätzliches Geld vom Arbeitgeber erhält, kann wiederum eine staatliche Sparzulage, die Arbeitnehmersparzulage, beantragen. Je nach Anlageform – zum Beispiel Bausparvertrag oder Tilgung der Baufinanzierung – und Beitragshöhe variiert die Prämienzahlung. Bei der Arbeitnehmersparzulage gelten jedoch, wie bei der Wohnungsbauprämie, Einkommensgrenzen. Im Fall der Arbeitnehmersparzulage liegt diese bei 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen.

Achtung:

Die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage richten sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Dieses ist in der Regel niedriger als das Bruttoeinkommen, da unter anderem Kinder- und sonstige Freibeträge sowie Werbungskosten abgezogen werden.

Weitere staatliche Förderungen

Wer bereits eine Immobilie besitzt, kann ebenfalls eine staatliche Förderung beantragen, zum Beispiel die sogenannte BAFA-Förderung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, zahlt Hausbesitzern, die mit erneuerbaren Energien heizen möchten, Zuschüsse für die Modernisierung der Immobilie.

Neben den bereits genannten Fördermitteln gibt es auch auf Länder- und Städteebene verschiedene Möglichkeiten, eine staatliche Förderung für Hausbau und Hauskauf in Anspruch zu nehmen. Ein Beispiel ist die öffentlich-rechtliche IFB Hamburg: Über die „Hamburgische Investitions- und Förderbank“ können staatliche Förderungen Hausbau-Pläne sinnvoll ergänzen. Diese vergibt ihre zinsgünstigen Darlehen und Zuschüsse abhängig vom Jahreseinkommen.

Spezielle Fördermittel für junge Familien

Förderungen auf Länder- und Städteebene sind meist auf bestimmte Personengruppen zugeschnitten. Zu diesen zählen oft Einkommensschwache. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Familienförderung. Hausbau und Hauskauf werden dann, zum Beispiel bei der IFB Hamburg oder der L-Bank Baden-Württemberg, bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt. Neben Ehepaaren gelten diese Förderungen meist auch für Alleinerziehende sowie auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften. Im Zusammenhang mit der Wohneigentumsförderung für junge Familien diskutierten Parteien und Verbände immer wieder über die Einführung von Baukindergeld. Die Höhe des staatlichen Zuschusses für den Hausbau hängt von der Anzahl der Kinder ab. Im Juni 2018 gab es dann den finalen Beschluss: Das Baukindergeld kommt. Die genauen Details wie Höhe und Anspruchsregelungen sind aber noch nicht endgütlig beschlossen.

Wie werden staatliche Fördergelder beantragt?

Wenn Sie eine Immobilie bauen, kaufen oder modernisieren möchten, können Sie finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erhalten. Je nach staatlicher Förderung muss diese entweder direkt beim Anbieter oder über herkömmliche Finanzdienstleister wie Banken oder Sparkassen beantragt werden. Möchten Sie beispielsweise die KfW-Förderung beziehen, muss die Bank, bei der Sie Ihren Baukredit erhalten, das entsprechende Formular ausfüllen und den Antrag stellen. Die Modalitäten für Förderungen des Bausparvertrags regelt die entsprechende Bausparkasse, bei der Sie Ihren Vertrag haben. Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie vom Finanzamt, wenn Sie die notwendigen Passagen in der Einkommenssteuererklärung ausfüllen.

Mit staatlicher Förderung Hausbau und Hauskauf günstig finanzieren

Wer ein Haus baut, kann meist jede helfende Hand und Finanzspritze brauchen. Eine staatliche Förderung für Hauskauf und Hausbau kann in den meisten Fällen daher eine sinnvolle Ergänzung zum herkömmlichen Bankdarlehen sein. Häufig sind die verschiedenen Fördermittel auch untereinander kombinierbar. Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie sind jedoch vor allem für Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen relevant. Die KfW-Förderung können Sie hingegen unabhängig vom Einkommen beantragen. Dennoch: Staatliche Förderungen sind meist eher Zuschüsse. Hausbau und Hauskauf verlangen auch mit staatlicher Unterstützung einen soliden Finanzierungsplan und in der Regel 20 – 30 Prozent Eigenkapital. Welche Förderung im Einzelfall die richtige ist, hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen und Ihren Plänen ab.

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