Pflegekostenversicherung: Gesetzliche Leistungen aufstocken

Eine Pflegekostenversicherung stockt die Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, die die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt.

  • Zusätzliche Absicherung für den Pflegefall
  • Gezielt Versorgungslücke schließen
  • Kostenloser Tarifvergleich

Zu hohe Pflegekosten vermeiden

Egal ob ambulant oder stationär – Pflege ist meist mit hohen Kosten verbunden. Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen dafür in der Regel nicht aus. Private Pflegezusatzversicherungen helfen dabei, Mehrkosten der Pflege aufzufangen. Wer frühzeitig vorsorgt und in eine spezielle Zusatzversicherung einzahlt, kann einen Großteil der nötigen Pflegeleistungen abdecken. Eine Möglichkeit, privat für die Pflege vorzusorgen, ist eine Pflegekostenversicherung.

Was ist eine Pflegekostenversicherung?

Die Pflegekostenversicherung ist eine Variante der privaten Pflegezusatzversicherung. Daneben gibt es auch die Pflegerentenversicherung und die Pflegetagegeldversicherung. Anders als diese sind die Leistungen der Pflegekostenversicherung jedoch ausschließlich zweckgebunden. Der Versicherte erhält die Rechnungsbeträge für notwendige Pflegeleistungen erstattet. Dabei übernimmt die Zusatzversicherung allerdings nicht die vollen Kosten. Denn erst einmal leistet die gesetzliche Pflegeversicherung ihren Anteil. Die Pflegekostenversicherung stockt diesen anschließend um einen bestimmten Prozentsatz auf.

Festgestellte Pflegebedürftigkeit

Bevor eine solche Versicherung überhaupt Pflegeleistungen erstattet, müssen professionelle Gutachter die Pflegebedürftigkeit der versicherten Person festgestellt haben. Der Pflegebedarf wird dabei in fünf Pflegegraden gemessen. Umso höher der Pflegebedarf, umso höher der Pflegegrad. Dementsprechend steigen auch die mit der Pflege verbundenen Kosten. Die meisten Pflegekostenversicherungen erstatten daher bei einem höheren Pflegegrad auch mehr Kosten.

Das leistet eine Pflegekostenversicherung

Das Prinzip der Pflegekostenversicherung ist sehr simpel: Egal, welche Leistungen die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, die Pflegekostenversicherung stockt diesen Betrag um einen festen Prozentsatz auf. Die Versicherer bieten hier Tarife an, die von 10 bis 200 Prozent Aufstockung reichen. Erstattet wird allerdings stets nur nach Vorlage der Rechnung für eine Pflegeleistung. Außerdem werden Kosten nur dann erstattet, wenn sie für eine Leistung aus dem gesetzlichen Pflegekatalog anfallen.

Hotelkosten

Da die meisten Versicherer lediglich die gesetzlich festgeschriebenen Pflegeleistungen übernehmen, werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die sogenannten Hotelkosten, in der Regel nicht übernommen. Doch es gibt Ausnahmen. Hier lohnt es sich, vor Vertragsabschluss einfach mal den Versicherungsberater danach zu fragen.

Es hängt vor allem vom gewählten Versicherungstarif ab, ob damit eine vollständige Kostendeckung erreicht werden kann oder ob weiterhin eine Versorgungslücke bestehen bleibt. Während ein Tarif mit einem niedrigen Versicherungsumfang von 10 oder 20 Prozent Ergänzungsleistung zwangsläufig dazu führt, dass Kosten ungedeckt bleiben und vom Versicherungsnehmer selbst übernommen werden müssen, bleiben bei einer Leistung von 100 oder gar 200 Prozent in der Regel keine Kosten offen. Denn die gesetzlichen Leistungen werden dann verdoppelt bzw. verdreifacht. Das reicht dann für fast jede Rechnung.

Leistungen vom Pflegegrad abhängig

Die Leistungen der Pflegekostenversicherung sind also vor allem von zwei Faktoren abhängig: dem bereits erwähnten, vereinbarten Versicherungsumfang einerseits und dem festgestellten Pflegegrad andererseits. Denn der Pflegegrad entscheidet ja über die Höhe der gesetzlichen Leistungen und damit indirekt auch über die Höhe der Erstattungen aus der Pflegekostenversicherung, da diese ja stets einen festen Prozentsatz der gesetzlichen Leistungen aufstockt.

Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige brauchen oft auch Hilfe, die erst einmal nichts mit der Pflege an sich zu tun. Einkäufe müssen getätigt werden oder vielleicht braucht man auch nur eine Begleitung für einen Spaziergang. Solche Entlastungsleistungen bezuschussen die meisten Versicherer ebenfalls mit dem vereinbarten Ergänzungssatz.

Konkret werden Pflegekosten in der Regel für sämtliche Leistungen des gesetzlichen Pflegekatalogs erbracht. Das beinhaltet sowohl die stationäre als auch die ambulante Pflege. Inklusive sind damit aber auch Leistungen für Kurzzeitpflege und Pflegehilfsmittel. Es kann allerdings im Einzelfall zu Einschränkungen der Leistung kommen. So ist es zum Beispiel üblich, dass der Versicherer bei ambulanter Pflege die volle Höhe der vereinbarten Erstattung nur dann leistet, wenn professionelle Pfleger beschäftigt werden. Wenn hingegen ehrenamtliche Helfer oder Angehörige pflegen, kann es zu Leistungseinschränkungen kommen.

Nachteile der Pflegekostenversicherung

Ein Nachteil der Pflegekostenversicherung ist die zweckgebundene Verwendung der Gelder. Pflegebedürftige können nicht frei über das erstattete Geld verfügen. Damit kann nicht immer gewährleistet werden, dass jeder Bedarf auch finanziell gedeckt wird. Zudem werden nur gesetzliche Leistungen bezuschusst. Einige Anbieter machen hier allerdings Ausnahmen. Es kann sich also lohnen, die Augen nach solchen Angeboten offen zu halten.

Welche Alternativen gibt es?

Die Pflegekostenversicherung ist nur eines der drei Modelle, um Pflegerisiken abzusichern. Daneben gibt es die Pflegerentenversicherung und die Pflegetagegeldversicherung. Beide gewähren im Pflegefall frei verwendbare Leistungen, eben die Pflegerente bzw. das Pflegetagegeld. Insbesondere letzteres ist eine gute Möglichkeit, sich zusätzlich abzusichern. Und ob dagegen eine Pflegekostenversicherung sinnvoll ist, hängt letztlich vom konkreten Pflegefall ab. Eine solche Versicherung rechnet sich vor allem dann, wenn man ausschließlich professionelle Pflege in Anspruch nehmen möchte.

Die staatliche Hilfe zur Pflege ist hingegen keine geeignete Alternative. Diese für die Pflege eingerichtete Sozialhilfe kann im Ernstfall zwar einspringen und ausstehende Kosten übernehmen. Aber sie ist gegenüber der privaten Pflegezusatzversicherung mit vielen Nachteilen verbunden. So muss zum Beispiel, bevor die Hilfe zahlt, das eigene Einkommen und Vermögen für die Begleichung der Rechnungen verwendet werden.

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