Altersteilzeit – der schrittweise Übergang ins Rentenleben

Im Alter kürzertreten und schon ein wenig mehr Freizeit genießen. Wenn auch der Chef zustimmt, ist dies mit der Altersteilzeit möglich. Sie erfahren hier, wie Sie

  • weniger arbeiten müssen,
  • die Rente noch ein Stück aufschieben können

Weniger arbeiten, früher Rente genießen

Die Teilzeitrente ermöglicht es Arbeitnehmern, den Weg in den Ruhestand schrittweise zu begehen. Dabei werden sowohl Arbeitszeit als auch Gehalt reduziert. So können Sie sich als Arbeitnehmer bereits auf die anstehende Rente vorbereiten. Auch der Arbeitgeber profitiert: Das Wissen des zukünftigen Ruheständlers geht nicht sofort verloren. Arbeitnehmern, die gerne früher in Rente gehen möchten, können die Altersteilzeit als Alternative zur Frührente nutzen. In vielen Fällen lassen sich die finanziellen Einbußen so deutlich reduzieren.

Wer kann überhaupt in Teilzeitrente gehen?

Um in Altersteilzeit gehen zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Hinzu kommt die Zustimmung des Arbeitgebers, der Ihrer Arbeitszeitreduzierung und den notwendigen Zuzahlungen zustimmen muss.

Die Voraussetzungen lauten wie folgt:

  • Mindestalter: Sie haben das 55. Lebensjahr vollendet.
  • Arbeitszeit: Die Arbeitszeit wurde in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber vertraglich auf mindestens die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit reduziert.
  • Beschäftigungsart: Trotz der verringerten Arbeitszeit ist die Tätigkeit noch immer versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung.
  • Vertragsdauer: Der Vertrag endet zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie Altersrente beanspruchen können.
  • Gehaltszahlung: Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen einen Aufstockungsbetrag.
  • Rentenbeiträge: Der Arbeitgeber zahlt zusätzliche Rentenbeiträge.

Ihr Alter bei Rentenantritt beeinflusst Ihre Rentenzahlungen

Wann Sie in Rente gehen, ist bis zu einem gewissen Grad Ihnen selbst überlassen. Es gibt das sogenannte Regelrenteneintrittsalter, das festlegt, ab wann Sie ohne Abzüge in Rente gehen können. Sie können aber auch früher in Rente gehen, müssen dann aber auf Teile Ihrer Rentenzahlung verzichten. Oder aber Sie arbeiten auch noch nach Erreichen des Rentenalters und verdienen so weiter Geld und erhöhen Ihre monatlichen Auszahlungen. Es liegt ganz bei Ihnen. Ihr persönliches Renteneintrittsalter können Sie der Renteninformation, die Sie jährlich per Post erhalten, entnehmen.

Finanzielle Einbußen durch Frührente

Gesundheitliche oder persönliche Gründe können für einen früheren Renteneintritt sprechen. Viele Menschen fürchten sich aber vor den finanziellen Einbußen, die ein solcher Schritt mit sich bringt. Für jedes Jahr, das Sie früher in Rente gehen, müssen Sie mit 3,6 Prozent Abzügen auf Ihre Rentenzahlungen rechnen. Zudem sind die Verdienstmöglichkeiten bei einer Frührente stark eingeschränkt. Wenn Sie Ihre Rente mit einem Nebenjob aufbessern wollen, sind Sie an Verdienstgrenzen gebunden. Diese liegen derzeit bei 6.300 Euro brutto pro Jahr. Wird dieser Betrag überschritten, müssen Sie Kürzungen der Rentenzahlungen hinnehmen.

“Teilzeitrente“ als Alternative zur Frührente

Eine Lösung ohne finanzielle Einbußen kann die Altersteilzeit sein. Damit reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit um die Hälfte. Auch Ihr Gehalt wird reduziert, jedoch in geringerem Maße als um 50 %. Sie arbeiten weniger, sind aber noch nicht in Rente. Das heißt, Sie sind nicht an die Verdienstgrenzen der Frührente gebunden. Dafür gewinnen Sie freie Zeit und können die Belastungen des Arbeitsalltages senken. Sie erhalten außerdem Einzahlungen in die Rentenversicherung, die Ihre Renteneinbußen aufgrund der Teilzeit teilweise ausgleichen.

Wichtig:

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit. Zwar sind die Rahmenbedingungen im Altersteilzeitgesetz verankert, die Entscheidung, ob Sie in Ihrem derzeitigen Unternehmen Altersteilzeit nehmen dürfen, liegt jedoch allein bei Ihrem Arbeitgeber.

Ihr Einkommen bei Altersteilzeit

Ihr Arbeitgeber erklärt sich bei Altersteilzeit bereit, einen Aufstockungsbetrag zu zahlen. Dieser muss mindestens 20 % des vorherigen Gehalts entsprechen. So kommen Sie am Ende auf 70 % Gehalt bei 50 % Arbeitszeit. Einige Tarifverträge haben sogar Regelungen, die am Ende bis zu 90 % der alten Gehaltszahlungen vorsehen. Hinzu kommt, dass auf die Aufstockungsbeträge keine Steuer- und Sozialabgaben anfallen.

Rentenbeiträge während der Altersteilzeit

Während Sie in Altersteilzeit sind, zahlen Sie weiterhin in die Rentenkasse ein. Als Berechnungsgrundlage für die Beiträge wird Ihr Gehalt ohne den aufstockungsbetrag heran gezogen. Das bedeutet, Sie zahlen deutlich weniger in Ihre Rente ein, als es mit einer Vollbeschäftigung bis Rentenbeginn der Fall wäre. Um dies auszugleichen, ist auch hier wieder der Arbeitgeber gefragt. Er ist bei einem Mitarbeiter mit Altersteilzeit-Modell verpflichtet, zusätzliche Rentenbeiträge zu zahlen.

Achtung:

Bevor Sie sich für die Altersteilzeit entscheiden, sollten Sie dringend mit der Deutschen Rentenversicherung sprechen und sich beraten lassen. Trotz aller Zuzahlungen bedeutet eine Altersteilzeit geringere Beitragsleistungen in die Rentenkasse. Dies wirkt sich negativ auf Ihre späteren Rentenzahlungen aus. Überprüfen Sie daher unbedingt, ob Sie sich eine Teilzeitrente überhaupt leisten können bzw., ob Sie bereit sind, die finanziellen Einbußen für die reduzierte Arbeitszeit hinzunehmen.

Mögliche Arbeitszeitmodelle

Die Altersteilzeit soll dem Arbeitnehmer einen gleitenden Übergang in die Rente ermöglichen. Die Arbeitszeit wird auf 50 % reduziert. Dabei gilt der Durchschnitt der letzten 24 Monate. Haben Sie zuvor 40 Stunden die Woche gearbeitet, reduzieren Sie auf 20 Stunden. Hatten Sie eine Halbtagsstelle mit 20 Wochenarbeitsstunden, wird entsprechend auf 10 Stunden gesenkt. Für die Berechnung der neuen Arbeitszeit gilt die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Arbeitszeit, unabhängig von eventuell vorhandenen Arbeits- oder Tarifverträgen. Unterscheidet sich die tatsächlich geleistete Arbeitszeit von der im Arbeits- bzw. im Tarifvertrag, wird zur Berechnung der reale Wert und nicht der Vertragswert herangezogen.

Gleichverteilungs- und Blockmodell

Wenn Sie sich für eine Teilzeitrente entscheiden, können Sie Ihre Arbeitszeit auf zwei Arten gestalten. Das sogenannte Gleichverteilungsmodell sieht vor, dass Sie einfach jeden Tag nur noch die Hälfte der Arbeitszeit leisten. Hatten Sie zuvor eine Vollzeitstelle mit acht Stunden täglich, reduzieren Sie dann auf vier Stunden. Individuelle Gestaltungen sind bei diesem Modell durchaus möglich. So können Sie Ihre Arbeitsstunden in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber auch frei über die Woche verteilen. Wichtig ist: Sie arbeiten im Gleichverteilungsmodell bis zum Rentenantritt mit reduzierten Wochenstunden weiter.

Die zweite Variante ist das sogenannte Blockmodell. Dabei reduzieren Sie nicht ihre Wochenarbeitsstunden, sondern die Dauer Ihrer Beschäftigung. Sie arbeiten zum Beispiel zunächst zwei Jahre weiter in Vollzeit. Danach folgt eine Freistellungsphase von zwei Jahren, in der Sie nicht mehr arbeiten, aber noch die Zahlungen der Altersteilzeit erhalten. Sie erhalten also zunächst bei voller Arbeitszeit bereits reduziertes Gehalt, können sich aber dann im Anschluss während der Freistellung über das selbe Gehalt ohne Arbeitseinsatz freuen. Generell sind auch Kombinationen von Gleichverteilungs- und Blockmodell möglich. Ein Großteil der Arbeitnehmer bevorzugt das Blockmodell, jedoch richtet sich die Arbeitszeitverteilung letztlich immer auch nach dem Bedarf des Arbeitgebers.

Wichtig:

Klären Sie vorab mit der Deutschen Rentenversicherung, ab wann Sie frühestens in Rente gehen können. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet die Altersteilzeit auf Ihre persönliche Planung des Rentenantritts auszurichten. Stellen Sie sicher, dass der Vertrag mit dem Arbeitgeber nicht zu früh ausläuft. Im schlimmsten Fall sind Sie gezwungen, sich arbeitslos zu melden, da Sie noch keinen Anspruch auf Rente haben. Bedenken Sie außerdem, dass es bei Rentenantritt vor dem Erreichen der Regelrentenaltersgrenze zu Abzügen bei den Rentenzahlungen kommt.

Für wen bringt die Altersteilzeit Vorteile?

Der Schritt in die Altersteilzeit hängt vor allem auch von der Bereitschaft des Arbeitgebers ab, die zusätzlichen Kosten für den Arbeitnehmer zu tragen. Nimmt man die reinen Zahlen als Grundlage, zahlt der Arbeitgeber bei Altersteilzeit drauf. Der Mitarbeiter leistet nur noch die Hälfte der Arbeit, der Arbeitgeber muss aber durch Aufstockungsbetrag und gestiegene Rentenbeiträge deutlich mehr als 50 % des alten Gehalts zahlen. Dennoch sind viele Unternehmen bereit, diese Unkosten auf sich zu nehmen. So können die Stellen von Mitarbeitern, die aufgrund von Altersteilzeit frühzeitig aus dem Unternehmen ausscheiden, früher – und häufig günstiger – neu besetzt werden. Außerdem kann der altgediente Mitarbeiter seinen Nachfolger in aller Ruhe einarbeiten. Die Erfahrung und das Wissen des zukünftigen Rentners geht nicht von einem Tag auf den anderen verloren. Stattdessen wird in der Übergangszeit deutlich, wo Lücken hinterlassen werden. Diese können dann noch unkompliziert geschlossen werden.

Für den Arbeitnehmer ist ein offensichtlicher Vorteil die reduzierte Arbeitszeit. Mehr Freizeit kommt den meisten Menschen gerade recht. Vor allem wenn körperliche oder mentale Beeinträchtigungen vorliegen, bringt eine Reduzierung der Arbeitszeit große Erleichterung. Dennoch ist die Altersteilzeit nicht für jeden Arbeitnehmer geeignet. Vor allem die finanziellen Einbußen durch das reduzierte Gehalt müssen bedacht werden. Nicht nur in Hinblick auf die folgende Rente, sondern auch in Bezug auf das tägliche Leben. Sind noch alte Kredite zu begleichen oder sind die Lebenshaltungskosten sehr hoch, ist eine Reduzierung des Gehalts nicht immer sinnvoll.

Können oder müssen? Theorie und Praxis des Rentenantritts

Der Gesetzgeber sieht ein Regelrenteneintrittsalter vor. Immer wieder geht es in den Medien um Schlagwörter wie „Rente mit 67“ oder ähnliches. Letztlich sind es aber immer die persönlichen Umstände, die den tatsächlichen Rentenantritt bestimmen. Wer in einem körperlich anstrengenden Beruf arbeitet, dem fehlen vielleicht die Kräfte, bis zu diesem Alter zu Arbeiten. Ein anderer möchte sich noch nicht zur Ruhe setzen und gerne noch weiter arbeiten – auch über das Renteneintrittsalter hinaus. Die Altersteilzeit bietet Arbeitnehmern einen Zwischenschritt an. So können Sie die Frührente vermeiden und dennoch bereits die Anstrengungen der Arbeit reduzieren. Für Menschen, die gerne noch länger arbeiten möchten, gab es 2017 wichtige Änderungen. Die Flexirente erleichtert das Arbeiten auch nach Renteneintritt und lockert Verdienstgrenzen.

Leider ist nicht immer nur das eigene Befinden ausschlaggebend für den Start der Rente. Am Ende müssen auch die Finanzen stimmen. Suchen Sie sich Unterstützung bei der Planung Ihres Ruhestandes durch die Berater der Deutschen Rentenversicherung. Jeder Monat mehr oder weniger Arbeit beeinflusst Ihre Rentenzahlungen. Damit Sie im Alter Ihren Ruhestand genießen können, sollten Sie gut planen und frühzeitig vorsorgen.

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