Flexirente erleichtert Rentnern das Geld verdienen

Weiter arbeiten, obwohl man schon in Rente ist? Früher in Rente und nur noch ein kleiner Nebenjob? Oder doch gleich den ganzen Ruhestand verschieben. Die Flexirente macht es möglich.

  • Neue Regelungen für Hinzuverdienste zur Rente
  • Flexiblerer Renteneinstieg
  • Mehr Vorteile bei späterem Rentenantritt

Die Rentenzeit ist für viele Menschen schon lange kein „Ruhe“-Stand mehr. Die einen wollen Ihren Job nicht aufgeben oder einfach weiter aktiv im Arbeitsleben bleiben. Die anderen müssen sich etwas zur Rente dazuverdienen, um der Altersarmut zu entgehen. Bis vor kurzem war das aber schwierig. Wenn Sie als Rentner Einkommen neben der gesetzliche Rente erzielt haben, mussten Sie mit Abzügen rechnen. Die Rentenreform 2017, mit der das Flexirentengesetz in Kraft getreten ist, soll nun das Geldverdienen neben der Rente erleichtern und fairer gestalten. Die wichtigsten Infos zu Rente und Hinzuverdienst sind im folgenden für Sie zusammengefasst.

Arbeiten neben der Rente – Ihr Alter beeinflusst die Verdienstmöglichkeiten

Sie sind in Rente und möchten dennoch weiterhin Geld verdienen? Mit der Flexirente ist dies jetzt einfacher möglich. Je nachdem, wann Sie Ihren Ruhestand begonnen haben, greifen andere Regelungen beim sogenannten „Hinzuverdienst zur Rente“. Entscheidend ist, ob Sie frühzeitig in Rente gegangen sind, oder ob Sie bis zu Ihrem persönlichen Regelrenteneintrittsalter gearbeitet haben. Denn dies hat Einfluss darauf, ob sie mit Abzügen bei Ihrer Rentenauszahlung rechnen müssen oder an Verdienstgrenzen gebunden sind.

Hinzuverdienst bei Frührente

Sie sind frühzeitig in Rente gegangen und haben dadurch bereits Abzüge in Kauf genommen. Möchten Sie nun Ihr Einkommen durch einen Nebenjob aufbessern, müssen Sie genau kalkulieren. Als Frührentner sind Sie so lange, bis Sie das Regelrenteneintrittsalter erreicht haben, an Verdienstgrenzen gebunden. Maximal 6.300 Euro brutto Ihres Verdienstes sind dabei anrechnungsfrei. Wenn Sie mehr verdienen, müssen Sie mit Abzügen rechnen. Wenn Sie diesen Betrag überschreiten, werden 40 Prozent des „Überschusses“ auf die Rente angerechnet. Heißt konkret: Die Rente wird um diesen Betrag gekürzt.

Beispiel:

Frau Heinrich erhält eine Rente von 1.000 Euro. In einem Nebenjob verdient sie jeden Monat 800 Euro. Das entspricht einem Jahresgehalt von 9.600 Euro brutto. Zieht man den Freibetrag von 6.300 Euro ab, bleibt ein „Überschuss“ von 3.300 Euro jährlich, monatlich 275 Euro. 40 Prozent davon, also 110 Euro, werden nun von der Rente abgezogen. Am Ende erhält Frau Heinrich nur noch 890 Euro Rente ausbezahlt. Insgesamt steht Frau Heinrich monatlich mit Verdienst trotz Abzügen ein größerer Betrag zur Verfügung, als wenn sie nur Rente beziehen würde.

Hinzuverdienstgrenze beschränkt zusätzliches Einkommen

Bei Frührentnern gibt es eine weitere Einschränkung beim Nebenerwerb zur Rente, die sogenannte Hinzuverdienstgrenze. Sie bildet eine Obergrenze für das Gehalt, das Sie maximal zur Rente verdienen dürfen. Rente und Nebenverdienst dürfen zusammen nicht Ihr höchstes bisheriges Einkommen vor der Rente überschreiten. Entscheidend ist das höchste Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre. Die Deutsche Rentenversicherung spricht in diesem Zusammenhang von einem Hinzuverdienstdeckel . Sollte Ihr Gesamteinkommen diesen Wert übersteigen, wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf Ihre Rente angerechnet und die Zahlungen entsprechend gekürzt.

Exakte Abrechnung auch im Nachhinein

Die Deutsche Rentenversicherung stellt regelmäßig Prognosen auf, wie Ihr Verdienst im laufenden Jahr und im folgenden Kalenderjahr ausfallen wird. Entsprechend werden die Rentenzahlungen jährlich angepasst. Stellt sich bei der Überprüfung der tatsächlichen Hinzuverdienste heraus, dass zu viel oder zu wenig Rente gezahlt wurde, wird nachgebessert. Je nachdem erhalten Sie entweder eine Nachzahlung der Rentenkasse oder aber Sie müssen zu viel gezahlte Beträge zurück erstatten.

Teilrente macht mehr Zuverdienst möglich

Sie können die Höhe der Hinzuverdienstgrenze beeinflussen, indem Sie nur eine Teilrente in Anspruch nehmen. Bei einer Teilrente legen Sie selbst fest, wie viel Prozent der Ihnen zustehenden Rente Sie ausbezahlt bekommen möchten. Senken Sie diesen Betrag, erhöhen Sie damit automatisch Ihre Hinzuverdienstgrenze. Wenn Sie eine Teilrente in Erwägung ziehen, sollten Sie dringend eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen. Dort können Sie genau planen und berechnen, wie hoch der Prozentsatz der Teilrente für Sie idealerweise sein sollte.

Hinzuverdienst bei regulärem Rentenantritt

Wenn Sie bis zu Ihrem Regelrenteneintrittsalter gearbeitet haben (den genauen Startzeitpunkt entnehmen Sie Ihrer jährlichen Renteninformation), müssen Sie keine Rücksicht auf Einkommensgrenzen nehmen. Sie können unbegrenzt hinzuverdienen . Neu dank der Flexirente ist allerdings, dass die gezahlten Rentenbeiträge des Arbeitgebers jetzt Ihre Rente weiter erhöhen können. Arbeitgeber zahlen grundsätzlich Sozialabgaben für jeden Beschäftigten. Dazu gehören auch Zahlungen an die Rentenkasse. Um von den Beiträgen des Arbeitgebers direkt zu profitieren, gibt es eine Bedingung: Auch Sie müssen von Ihren Einkünften aus der Beschäftigung Rentenbeiträge zahlen. Ihr Arbeitgeber und Sie zusammen zahlen also weiter in die Rentenkasse ein, so wie Sie es auch vor der Rente getan haben. Dadurch erhöhen Sie schrittweise Ihre weiteren Rentenzahlungen. Die Anpassung der Rente wird einmal jährlich durchgeführt.

Info:

Als Rentner sind Sie von Abgaben zur Rentenversicherung befreit. Sie sind nicht verpflichtet, Rentenbeiträge bei einem Hinzuverdienst zu zahlen. Allerdings machen sich bereits kleine Beträge bei den künftigen Rentenzahlungen bemerkbar, so dass Sie auf Ihre Einzahlungen und die des Arbeitgebers nicht verzichten sollten.

Weiter arbeiten und Rentenantritt verschieben

Das Renteneintrittsalter ist flexibel gestaltet. Ebenso wie Sie in Frührente gehen können, gibt es auch die Möglichkeit, den Rentenbeginn hinauszuschieben. Sie sind nicht verpflichtet, in Rente zu gehen, sondern können auch einfach weiter arbeiten – in Ihrem alten Beruf oder einem neuen Betätigungsfeld. Jeder Monat, den Sie über den Stichtag des Renteneintrittsalters hinaus arbeiten, wird Ihnen zusätzlich vergütet. Sie erhalten einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent pro Monat, pro Jahr also insgesamt 6 Prozent mehr Rente. Außerdem zahlen Sie als „normaler“ Arbeitnehmer weiterhin in die Rentenkasse ein , so dass Ihre Rente weiter steigt – sofern Sie sich für die freiwilligen Beiträge zur Rentenkasse entschieden haben.

Passen Sie Ihre Rente Ihrem Leben und Ihren Finanzen an

Die Entscheidung, wann Sie in Rente gehen, ist von vielen Faktoren abhängig. Fehlende finanzielle Rücklagen oder eine kleine Rente führen dazu, dass immer mehr Rentner sich etwas hinzuverdienen müssen. Wie auch immer Ihre persönliche Situation sich gestaltet, dank der Flexirente sind Sie von weniger Einschränkungen betroffen, wenn Sie sich noch nicht gänzlich zur Ruhe setzen, sondern weiter am Arbeitsleben teilnehmen. Wenn Sie sich für den flexiblen Renteneinstieg interessieren und weiter Geld verdienen möchten, sollten Sie die kostenlosen Beratungen der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Dort erfahren Sie genau, welche Auswirkungen Ihr Arbeitseinkommen auf Ihre Rente hat.

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