An alles gedacht? Diese Nebenkosten sollten Sie beim Hauskauf einkalkulieren

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Der Immobilienpreis ist beim Hauskauf eines der wichtigsten Auswahlkriterien. Allerdings müssen Sie auch Nebenkosten einkalkulieren. Denn diese kommen zusätzlich zum Kaufpreis auf Sie zu. Und damit diese kein Loch in Ihre Finanzplanung reißen, sollten Sie wissen, mit welchen Gebühren im Detail zu rechnen ist.

Ein Überblick zu Nebenkosten beim Hauskauf

Neben dem reinen Kaufpreis für die Immobilie fallen beim Hauskauf Nebenkosten an. Dabei ist es möglich, zwischen zwingenden und optionalen Nebenkosten zu unterscheiden. Schließlich ist es Ihnen selbst überlassen, zum Beispiel Experten bei der Hausbesichtigung miteinzubeziehen. Auch Maklerkosten sind zwar sehr verbreitet, aber dennoch nicht zwingend. Notarkosten hingegen zählen bei jedem Hauskauf zu den Nebenkosten. Außerdem müssen Sie Kosten für das Grundbuchamt sowie die Grunderwerbssteuer einkalkulieren. Dabei gilt: Die Höhe der einzelnen Kostenstellen hängt vom Kaufpreis ab und wird prozentual veranschlagt. Je nach Standort der Immobilie kann es zu weiteren Unterschieden kommen. So liegt die Grunderwerbsteuer beispielsweise in Bayern bei 3,5% – in Nordrhein-Westfalen hingegen aktuell bei satten 6,5%.

1. Zwingende Nebenkosten:

Notargebühren: notarielle Beurkundung des Kaufvertrages und Eintrag der Grundschuld ins Grundbuch ca. 0,5% – 1,0% des Kaufpreises
Grundbuchamt: Eigentumsumschreibung im Grundbuch ca. 0,5% des Kaufpreises
Grunderwerbssteuer
(je nach Bundesland)
ca. 3% – 7% des (Grundstücks)
-Kaufpreises

2. Notar- und Grundbuchkosten

Beim Kauf einer Immobilie kommt ein Notar mehrfach zum Einsatz. So muss dieser zunächst das wichtigste Dokument, den Kaufvertrag, beglaubigen. Darüber hinaus trägt der Notar im Grundbuch finanzielle Belastungen des Hauses in Form der sogenannten Grundschuld ein. Dadurch wird die Beleihung einer Immobilie abgesichert und die Bank als Gläubiger vermerkt. Ein Notar rechnet seine Dienstleistung entsprechend des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) ab. Wie hoch die Notarkosten im Einzefall sind, hängt dabei vor allem von der Höhe der Kaufsumme ab. Kalkulieren Sie mit 0,5 Prozent – 1,0 Prozent des Kaufpreises für den Notar.

Neben den Notarkosten berechnet auch das zuständige Grundbuchamt der Gemeinde Gebühren für den Eintrag ins Grundbuch. So vermerkt dieses den neuen Eigentümer der Immobilie.

Die Kosten für den Eintrag ins Grundbuch, die das Grundbuchamt veranschlagt, richten sich nach einer Gebührentabelle. In der Regel belaufen sie sich auf cirka 0,5 Prozent des Kaufpreises. Gemeinsam mit dem Notar müssen Sie daher mit ca. 1,5 Prozent des Immobilienpreises für Notar und Grundbuchamt rechnen.

Gut vorbereitet in alle Termine

Für die Termine beim Notar und Grundbuchamt fallen nicht nur Kosten an – Sie müssen auch bestimmte Unterlagen vorlegen. Mit einer Checkliste für den Hauskauf behalten Sie den Überblick über benötigte Dokumente und sind optimal vorbereitet auf die anstehenden Termine.

3. Grunderwerbsteuer

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, erwerben Sie immer auch (anteilig) den Grund, auf dem die Immobilie steht. Und dafür fallen Steuern an, die sogenannte Grunderwerbsteuer. Diese kann den Immobilienerwerb merklich verteuern. Die Höhe variiert je nach Standort der Immobilie. Denn die Grunderwerbsteuer ist Ländersache – jedes Bundesland legt den Steuersatz damit selbst fest. In der Regel liegt dieser zwischen 3% – 6,5%. Wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt, um die exakte Höee zu erfahren.

4. Maklergebühren

Vom sogenannten Bestellerprinzip, also der Regelung, dass der Besteller den Makler bezahlt, profitieren Immobilienkäufer nicht. Denn das Bestellerprinzip gilt nur bei Vermietungen. Gleichzeitig werden nur die wenigsten Immobilien ohne Maklervermittlung verkauft. Wenn Sie ein Haus kaufen, müssen Sie somit in der Regel eine Provision für den Makler bezahlen. Die Höhe der Maklergebühr ist nicht gesetzlich geregelt und variiert je nach Bundesland. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie die genaue Höhe der Maklergebühr vorab schriftlich vereinbaren. In der Regel liegt die Maklergebühr bei 3% – 7% (zuzüglich Mehrwertsteuer) des Verkaufspreises.

Weitere mögliche Kosten beim Hauskauf

Neben den bereits genannten, zwingenden Kosten sollte sich ein Hauskäufer auch einen Überblick über optionale Kosten verschaffen. Optional bedeutet, dass diese Kosten zwar häufig, aber nicht immer anfallen.

Sachverständige

In der Regel kann nur ein Experte den Zustand eines Hauses fachmännisch begutachten. So fallen beispielsweise Mängel der Bausubstanz oder Statik nur einem Sachverständigen auf. Wer also auf Nummer sichergehen will, sollte vor dem Hauskauf ein Gutachten von einem Experten erstellen lassen. Dieser kann ebenfalls beurteilen, ob der Preis, den der Verkäufer verlangt, auch wirklich angemessen ist. Zwar muss man den Sachverständigen selbst bezahlen – angesichts der Tragweite der Investition ist dies dennoch häufig sehr sinnvoll.

Umbauten

Auch bei einem bezugsfertigen Haus möchte man seine eigenen Vorstellungen einbringen und das Haus entsprechend der eigenen Vorstellungen gestalten. Sei es das in die Jahre gekommene Bad, das Sie modernisieren oder auch der Dachboden, den Sie umbauen möchten. Prüfen Sie daher sorgfältig den Zustand der Immobilie und kalkulieren Sie im Vornherein Umbauten in die Hauskauf-Kosten mit ein.

Vorsicht bei der Umschuldung

Wer die Baufinanzierung umschulden und zu einem neuen Darlehensgeber wechseln möchte, muss erneut für Notar- und Grundbuchkosten aufkommen. Dies sollten Sie daher einkalkulieren und abwägen, ob sich der Anbieterwechsel wirklich lohnt.

Finanzierungsdetails

Neben den typischen Erwerbsnebenkosten müssen Sie auch Gebühren für bestimmte Finanzierungsdetails bedenken. So kann eine nicht zu unterschätzende Kostenstelle die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung sein. Diese fällt häufig an, wenn Sie vorzeitig – das heißt vor Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist – den Kredit komplett zurückzahlen möchten. Der Grund: Die Bank wird für die eingeplanten Zinseinnahmen entschädigt, die ihr durch Ihre vorzeitige Ablösung entgehen. Auch eine Sondertilgung, also außerplanmäßige Sonderzahlung des Kreditnehmers, kostet häufig extra. Prüfen Sie daher den Kreditvertrag vorab sorgfältig, um alle Finanzierungskosten einplanen zu können.

Sparen Sie an den richtigen Stellen

Ob Grundbucheintrag, Notar oder Grunderwerbsteuer – beim Hauskauf bleiben sie häufig unberücksichtigt: die Nebenkosten. Hauskauf-Pläne sollten jedoch gut durchdacht und insbesondere die Finanzierung sorgfältig geplant werden. Dabei sind Ausgaben für Expertengutachten zwar optional, aber sehr empfehlenswert. Schließlich können Mängel am Haus schnell teuer werden. Es ist jedoch möglich, an anderen Stellen zu sparen und zum Beispiel Gebühren für Sondertilgungsrechte zu umgehen, indem Sie die Konditionen der Anbieter sorgfältig vergleichen. Dank der aktuell niedrigen Bauzinsen ist auf diese Weise eine besonders günstige Finanzierung der eigenen Immobilie möglich.

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