Fondsgebundene Rentenversicherung: Kombilösung für die Rente

Fondsgebundene Rentenversicherung kurz & knapp:

  • Private Rentenversicherung basierend auf Fonds
  • Höhere Renditechancen bei höherem Anlagerisiko
  • monatliche oder einmalige Auszahlung

Ohne private Vorsorge geht es nicht

Bereits heute ist es Realität: Für viele Menschen reicht die gesetzliche Rente nicht mehr zum Leben. Sie sind auf die Unterstützung ihrer Familie oder des Staates angewiesen. Damit es zukünftigen Generationen nicht genauso oder noch schlechter geht, wird seitens der Regierung empfohlen, dringend auch in eine private Altersvorsorge zu investieren. In welcher Form dies geschieht, ist jedem freigestellt. Und das kann ein Problem sein, denn die Auswahl ist groß. Neben der einfachen Kapitalanhäufung bieten sich auch Immobilien als Altersvorsorge an oder aber klassische Rentenversicherungen. Jedes Produkt hat seine eigenen Vor- und Nachteile. Eine Kombination aus Rentenversicherung und Kapitalanlage in Aktien ist die fondsgebundene Rentenversicherung.

Was macht eine fondsgebundene Rentenversicherung aus?

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung kommen zwei Produkte zusammen: Eine Anlage in Fonds wird mit einer Rentenversicherung kombiniert. Was bedeutet das genau? Anders als bei einer klassischen Rentenversicherung werden die eingezahlten Beiträge nicht einfach nur verzinst, sondern von der Versicherungsgesellschaft in Fonds investiert. Das können Aktienfonds, aber auch Renten- oder Mischfonds sein. Auf diese Weise kann sich die Rendite für die Anlage erhöhen. Man investiert mit seinen Versicherungsbeiträgen also gewissermaßen an der Börse. Dadurch kann man die Chancen des Aktienmarktes für die Altersvorsorge nutzen, muss aber auch ein höheres Risiko in Kauf nehmen. Wertpapiere unterliegen generell Marktschwankungen, eine Investition kann folglich auch Verluste machen.

Die fondsgebundene Rentenversicherung teilt sich in zwei Phasen: Zunächst wird während des Arbeitslebens angespart. Es werden regelmäßige, meist monatliche Beiträge, an die Versicherung gezahlt. Diese investiert das Geld in ausgewählte Investmentfonds. Je nach Vertragsart legt der Versicherte selbst oder ein von der Versicherung beschäftigter Manager die Anlagestrategie fest. Geht der Versicherte schließlich in Rente, beginnt der zweite Teil der Versicherung. Die Auszahlung kann als monatliche Rentenzahlung erfolgen oder aber auch als einmalige Auszahlung des gesamten Betrags. Beides bietet unterschiedliche Vorteile und ist vor allem von der individuellen Lebenssituation abhängig.

Wichtige Bausteine der fondsgebundenen Rentenversicherung

Eine Rentenversicherung ist ein durchaus komplexes Produkt. Zudem läuft sie im besten Fall mehrere Jahrzehnte, weshalb eine sorgfältige Auswahl der Fondspolice wichtig ist. Deshalb sollten vorab wichtige Aspekte der Versicherung geklärt sein. Neben dem Grundgerüst gibt es Zusatzoptionen oder bestimmte Vertragsklauseln, auf die man beim Abschluss einer Fondsrente achten sollte.

Fonds selbst wählen oder wählen lassen?

Entscheidend für die Rendite der Rentenversicherung ist die Fondsauswahl. Mit ihr steht und fällt der Ertrag, und direkt daran geknüpft ist die Höhe der Rentenzahlungen. Zwar kann man die Fonds auch während der Laufzeit meist problemlos wechseln, allerdings sollte man sich bei Abschluss entscheiden, ob man selbst die Fonds auswählt, in die investiert werden soll oder dies einem der Experten der Versicherung überlässt. Beides kann vorteilhaft sein. Wer sich überhaupt nicht mit Aktienanlagen auskennt, sollte nicht selbst wählen. Allerdings ist dann generell fraglich, ob eine fondsgebundene Rentenversicherung sinnvoll ist. Ohne eigene Kenntnisse empfiehlt es sich nicht, in ein derartiges Produkt zu investieren, da Risiken und Chancen nicht optimal abgeschätzt werden können.

Fondsangebot checken!

Die besten Konditionen bringen nichts, wenn die Fondsauswahl nicht stimmt. Bevor man also eine Versicherung abschließt, sollte man unbedingt überprüfen, welche Fonds angeboten werden und wie diese abschneiden.

Die Fondsauswahl den Experten zu überlassen, erscheint sehr verlockend. Dies kann sich aber als Fehler erweisen. Die Intention der Fondswahl bleibt dem Versicherten verschlossen, so dass nicht nachvollzogen werden kann, warum in einzelne Fonds investiert wird. Unter Umständen bevorzugen Versicherungen Fonds, die für den Versicherten nicht zum besten Ergebnis führen, aber zum Beispiel von Finanzpartnern des Versicherers herausgegeben werden. Wer selbst wählt kann solche Gefahren bannen, ist aber gezwungen sich regelmäßig mit seiner Rentenversicherung und deren Anlagen auseinanderzusetzen. Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist leider ungeeignet für bequeme Investoren.

Kapitalwahlrecht einbinden

Die fondsgebundene Rentenversicherung wird manchmal auch als Fondsrente bezeichnet, schließlich ist der Sinn dieser Anlage die Auszahlung in Form einer monatlichen Rente. Mit dem Kapitalwahlrecht haben Versicherte die Möglichkeit auf die Rentenzahlungen zu verzichten und stattdessen die ganze Ansparsumme in einem einzigen Betrag zu erhalten. Zu beachten gilt, dass dann eine andere steuerliche Regelung greift. Die meisten Fondspolicen enthalten das Kapitalwahlrecht ohnehin, sicherheitshalber sollte man dennoch bei Vertragsabschluss auf diese Klausel achten.

Abruf- und Aufschubfunktion

Die sogenannte Abruf- und Aufschubfunktion ist ein sehr wichtiger Faktor, insbesondere bei der fondsgebundenen Rentenversicherung. Mit dieser Funktion lässt sich der Auszahlungszeitpunkt verschieben, meist in einem Rahmen von fünf Jahren. Da sich diese besondere Form der Rentenversicherung ja auf Fonds und damit auf Aktien stützt, ist der richtige Ausstiegszeitpunkt sehr wichtig. Im besten Fall werden die Fondsanteile auf einem Kurshoch verkauft und in die Rentenzahlung umgewandelt und nicht, wenn gerade ein Tief an den Börsen herrscht. Mit der Abruf- und Aufschubfunktion lässt sich der Zeitpunkt des Verkaufs besser koordinieren.

Todesfallleistung

Die Todesfallleistung greift, wenn der Versicherte während der Ansparphase stirbt. Sie regelt, was die Erben aus dem Anlagevermögen, das in die Rentenversicherung geflossen ist, erhalten. Es gibt verschiedene Varianten der Todesfallleistung, es sollte daher genau darauf geachtet werden, wie die Regelung im Todesfall des Versicherten ist. Bei der Beitragsrückgewähr erhalten die Erben mindestens das, was eingezahlt wurde. Eine Variante ist auch, dass 60 % der Beitragssumme ausbezahlt werden, also 60 % der für die Gesamtlaufzeit geplanten Beitragszahlungen. Kritisch kann die Auszahlung des Policenwerts sein. Da, wie mehrfach erwähnt, der Wert der Fonds Schwankungen unterliegt, kann es sein, dass die Erben weniger an Rückerstattung erhalten als eingezahlt wurde.

Sinnvoll kann auch eine Rentengarantiezeit sein. Sollte der Versicherte erst nach Rentenbeginn sterben, wird die Rente für den Zeitraum der Garantiezeit weiter an die Erben ausbezahlt. Die einzelnen Zusatzklauseln im Todesfall kosten unter Umständen Geld. Gebühren und Effekt sollten daher genau geprüft und abgewogen werden.

Sinnvoller Hinterbliebenenschutz

Eine Rentenversicherung bietet keinen ausreichenden Hinterbliebenenschutz! Eine Risikolebensversicherung ist für die Versorgung der Angehörigen besser geeignet.

Berufsunfähigkeitsschutz

Genau hinsehen, sollte man auch bei der Option des Berufsunfähigkeitsschutzes. Diese regelt, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit, die Versicherung die Rentenzahlungen für den Versicherten bis zum Renteneintritt übernimmt. Häufig ist dieser Schutz aber sehr teuer. Hier hilft nur genaues nachrechnen, um wie viel die Rente sinken würde, wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt bzw. wie hoch die Kosten für den Zusatzschutz sind. Auch ein Blick in die Klauseln lohnt sich, denn die Berufsunfähigkeit muss von der Versicherung auch anerkannt werden. Wann dies der Fall ist, und unter welchen Umständen, ist entscheidend. Zum Beispiel sollte der Versicherer nicht die Möglichkeit haben, Zahlungen abzulehnen, nur, weil der Versicherte theoretisch auch einen anderen Beruf als seinen erlernten noch ausüben könnte. Mitunter ist es sinnvoller eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Fondsgebundene Rentenversicherung bietet Steuervorteile

Je nach Auszahlungsart (monatlich oder in einem Betrag) variieren die Steuervorteile der fondsgebundenen Rentenversicherung. Bei einer Sofortauszahlung werden lediglich 50 % der Gesamtsumme besteuert, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre besteht und der Versicherte älter als 60 Jahre ist. Dies ist ein klarer Vorteil gegenüber vergleichbaren Anlagen, wie zum Beispiel Fondsparplänen. Bei diesen wird der gesamte Verkaufserlös mit 25 % Abgeltungssteuer belegt. Auch bei einer monatlichen Zahlung profitiert man, denn es wird nur der Ertragsanteil versteuert. Je nach Renteneintritt beläuft sich dies auf einen zu versteuernden Anteil der Rente zwischen 18 und 17 %. Bei einer Rente von 1.000 Euro würden also lediglich 180 bzw. 170 Euro versteuert werden.

Riester-Rentenversicherung mit Fondsanteilen

Der Staat fördert verschiedene Vorsorgekonzepte fürs Alter mit der Riester-Förderung. Es besteht auch die Möglichkeit eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung abzuschließen. Dieser vereint die Vorteile einer Riester-Rente mit dem Konzept der Fondsrente. Allerdings ist diese Form der fondsgebundenen Rentenversicherung nicht unbedingt optimal, falls man einen Großteil der Einzahlungen gerne in Wertpapiere investiert sehen möchte.

Riester-Produkte unterliegen bestimmten gesetzlichen Auflagen, um förderberechtigt zu sein. Dies führt dazu, dass Versicherer eine bestimmte Beitragsmenge zusammen mit den Zulagen bis zum Rentenbeginn garantieren müssen. Wertpapiere unterliegen aber Marktschwankungen, unter Umständen verliert die Police an Wert. Um weiterhin die Förderung zu garantieren, muss ein gewisser Anteil der Rentenbeiträge in sichere Anlagen investiert werden. Das wirkt sich dann auf die Rendite aus. Die meisten wählen eine fondsgebundene Rentenversicherung aufgrund der höheren Renditechancen und nehmen das erhöhte Risiko gerne in Kauf. Dieser Aspekt der fondsgebundenen Rentenversicherung wird durch die Riester-Auflagen geschmälert. Unter Umständen ist es sinnvoll, mit einem anderen Produkt, etwa einem Riester-Fondssparplan oder Wohn-Riester, die Riester-Förderung zu sichern, und bei der Rentenversicherung auf diese zu verzichten.

Auf die Kosten bei der fondsgebundenen Rentenversicherung achten

Wer sich für eine fondsgebundene Rentenversicherung entscheidet sollte auch auf die Kosten achten. Diese sind bei dieser Versicherungsart nicht unerheblich. Neben den Beiträgen für die Fonds fallen noch weitere Gebühren an. Zum Beispiel:

  • Abschlusskosten
  • Managementkosten
  • Verwaltungskosten

Insbesondere durch die Abschlusskosten, die nur zu Beginn der Versicherung anfallen, sind die ersten Jahre sehr kostenintensiv. Besonders der Abschluss über einen Versicherungsmakler kann teuer werden, denn dann muss auch noch dessen Provision mit den Abschlusskosten gedeckt werden. Viele Rentenversicherungen sind inzwischen aber auch online im sogenannten Direktvertrieb erhältlich. Häufig sind diese dann günstiger in Bezug auf die Abschlussgebühr. Verwaltungskosten fallen im Grunde bei jeder Form der fondsgebundenen Rentenversicherung an. Die Managementkosten hingegen variieren, je nachdem ob man selbst die Fonds auswählt oder dies von einem Fondsmanager der Versicherung erledigen lässt. Erfreulich ist bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung, dass kein Ausgabeaufschlag beim Fondserwerb gezahlt werden muss, wie sonst üblich. Und auch der Wechsel von Fonds ist in der Regel gebührenfrei möglich.

Fondsrente nur für risikobereite und liquide Anleger geeignet

Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist ein langfristiges Produkt, das im besten Fall viele Jahrzehnte lang aktiv bleibt, denn eine Kündigung der privaten Rentenversicherung ist häufig nur mit Verlusten möglich. Und nur auf lange Sicht können die Vorteile zum Tragen kommen. Die Risiken der Wertschwankungen werden gemildert, je länger die Anlage besteht. Außerdem werden erst bei Rentenauszahlung die Steuervorteile aktiv, man muss also bis zum Ruhestand durchhalten, um diese genießen zu können. Bei Kündigung der fondsgebundenen Rentenversicherung hingegen werden die Fondsanteile einfach verkauft und unterliegen somit der Abgeltungssteuer. Außerdem werden die hohen Kosten der Anfangszeit nur ausgeglichen, wenn der Vertrag lange bestehen bleibt. Bei einem so langfristigen Produkt sollte man folglich seine Entscheidung gut überdenken.

Die Fondbindung macht diese Form der privaten Rentenversicherung einerseits renditeträchtiger aber auch risikoreicher. Wer dieses Risiko scheut und Wertschwankungen der Anlagen nicht aussitzen kann oder möchte, der sollte auf dieses Produkt verzichten. Außerdem sollte man bedenken, dass Zahlungspausen nicht vorgesehen sind. Für eine fondsgebundene Rentenversicherung sollte man sich nur entscheiden, wenn man sicher ist, dass man sich auf Dauer die Beiträge leisten kann. Eine frühzeitige Kündigung aus finanziellen Gründen wäre sehr ärgerlich. Im besten Fall ist – bedingt durch mögliche Wertschwankungen der Anlage – die fondsgebundene Rentenversicherung nicht die einzige Säule der persönlichen Altersvorsorge, sondern ergänzt nur bereits vorhandene Konzepte.

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