Rürup-Rente: Basisrente mit Steuervergünstigungen

Rürup-Rente kurz & knapp:

  • Private Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler
  • Staatlich gefördert durch Steuervorteile
  • Drei Varianten erhältlich

Das wichtigste Thema in der Vorsorge ist derzeit die Rente. Der Staat unterstützt die Bürger in vielfältiger Weise dabei, für die eigene Altersvorsorge zu sparen. Neben der betrieblichen Altersvorsorge und der Riester-Rente bildet die Rürup-Rente den dritten Baustein der geförderten Rentenvorsorgen. Allerdings eignet die Rürup-Rente, die offiziell eigentlich Basisrente, nicht unbedingt für jeden. Sie richtet sich speziell an Freiberufler und Selbstständige.

Was ist die Rürup-Rente und wer kann sie abschließen

Die Rürup-Rente wird gerne als Altersvorsorge für Selbstständige bezeichnet, dabei können theoretisch alle Menschen eine solche Rentenversicherung abschließen. Das Ziel war aber tatsächlich Menschen, die nicht riesterförderfähig sind, die Möglichkeit zu geben, ebenfalls mit staatlicher Förderung fürs Alter vorzusorgen. Dies betrifft also in erster Linie Selbstständige und Freiberufler. Anders als die Arbeitnehmer ist diese Gruppe nicht automatisch in der Deutschen Rentenversicherung versichert und erhält keine staatliche Rente. Es ist also zwingend notwendig, dass selbst in eine Altersvorsorge investiert wird. Neben einer privaten Rentenversicherung kann auch in die geförderte Rürup-Rente investiert werden.

Diese Versicherungsart setzt in der Förderung voll auf Steuervorteile. Man erhält also keine Gelder vom Staat, die auf das eigene Guthaben angerechnet werden wie bei der Riester-Rente, sondern spart durch steuerliche Vergünstigungen während der sogenannten Ansparphase. Generell ist die Rürup-Rente eine klassische Rentenversicherung, bei der während des Arbeitslebens eingezahlt wird und zu Rentenbeginn die Auszahlung erfolgt. Allerdings gibt es bei der Rürup-Rente einige Besonderheiten, die es zu beachten gilt.

Förderung durch Steuervorteile

Das große Pro-Argument der Rürup-Rente sind die steuerlichen Vorteile. Bis zu einer Höchstgrenze von 23.808 Euro (Stand 2018) sind die Beiträge zur Basisrente zu 86 % als Sonderausgabe in der Einkommenssteuererklärung von der Steuer absetzbar. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Höchstbetrag. Diese Regelung führt dazu, dass das zu versteuernde Einkommen um diese 86 % der Beiträge gesenkt wird und dadurch letztlich weniger Steuern gezahlt werden müssen. Anstelle einer Förderung in Form einer Einzahlung, erhält man mit einer Rürup-Rente eine Vergünstigung dadurch, dass man weniger Steuern zahlen muss. Der derzeitige Stand von 86 % wird sogar noch weiter angehoben. Schrittweise soll so ein Maximum von 100 % Anrechenbarkeit im Jahr 2025 erreicht werden.

Trotz der Steuervorteile während der Ansparphase darf aber nicht vergessen werden, dass auch die Basisrente unter die Steuerpflicht bei Auszahlung fällt. Die monatliche Rente muss also noch versteuert werden. Dies sollte bei der Rentenplanung berücksichtigt werden. Schließlich müssen mit der ersparten Rente die Lebenshaltungskosten gedeckt werden, wenn man nicht auf die Hilfe Angehöriger oder Sozialleistungen angewiesen sein möchte.

Staatliche Auflagen der Rürup-Rente

Anders als bei der privaten Rentenversicherung ist bei der Basisrente kein Kapitalwahlrecht vorgesehen. Das bedeutet, dass die Rürup-Rente zwingend immer als monatliche Rente ausgezahlt wird. Eine Zahlung in einem Einmalbetrag ist nicht vorgesehen. Dafür wird die Rente aber lebenslang bezahlt, unabhängig davon, ob der Versicherte 70 oder 100 Jahre alt wird. Die Kapitalanlage aus der Versicherung kann zudem weder ausbezahlt, noch beliehen oder übertragen werden.

Diese vermeintliche Starrheit in den Auflagen, die ein flexibles Umschichten von Kapital verhindern, dient durchaus der Sicherheit des Versicherten und ist bei der Rürup-Rente sinnvoll. So wird gewährleistet, dass die Anlage am Ende auch wirklich zur Altersvorsorge genutzt und nicht anderweitig ausgegeben wird. Ein weiterer Vorteil: Das Kapital ist pfändungs- und insolvenzgeschützt. Auch eine Anrechnung bei Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II, auch Hartz-IV genannt) findet nicht statt. Die Auszahlung darf frühestens mit dem 62. Lebensjahr beginnen (bei vor 2012 abgeschlossenen Verträgen mit dem 60. Lebensjahr). Ebenso wie die anderen Altersrenten muss auch die Rürup-Rente im Alter versteuert werden.

Varianten der Rürup-Rente

Ähnlich wie die private Rentenversicherung wird auch die Rürup-Rente in verschiedenen Varianten angeboten. Welche davon am besten geeignet ist, hängt auch von individuellen Faktoren ab. Wichtig zu beachten ist, dass die Versicherung ein Zertifikat benötigt, das alle Auflagen bestätigt, damit die Rentenversicherung auch vom Finanzamt anerkannt und mit den Steuervorteilen bedacht wird.

Klassische Rentenversicherung

Bei der einfachen Rürup-Rente werden monatlich Beiträge eingezahlt, die vom Versicherer sicher angelegt, verzinst und dann als Rente ausgezahlt werden. Die zukünftige Rente steht bereits bei Abschluss fest, kann aber durch Überschussbeteiligungen noch steigen. Außerdem kann sie um weitere Bausteine, wie Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsschutz ergänzt werden. Diese Form bietet sich vor allem für Sicherheitsbewusste Sparer an.

Fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung

Eine Variante der klassischen Rentenversicherung ist die fondsgebundene Rentenversicherung, die es auch rürup-gefördert gibt. Bei dieser Form werden die eingezahlten Beiträge in Investmentfonds angelegt. Das verspricht höhere Rendite, ist aber auch risikoreicher. Sparer sind auf die erfolgreiche Anlagestrategie der Fondsmanager angewiesen, ansonsten könnten sie Geld verlieren und die Rente wird geringer. Zu den Rürup-Renten Nachteilen gehört ein fehlender Schutzmechanismus bei der fondsgebundenen Variante. Anders als bei Riester müssen Rürup-Versicherungen keine Mindestrente garantieren. Sollte die Anlage sich negativ entwickeln, erhält der Sparer am Ende vielleicht sogar weniger Rente als er eingezahlt hat. Unter Umständen kann eine Garantieleistung im Vertrag festgehalten werden. Dann wird ein Teil der Beiträge sicher angelegt.

Rürup-Rente als Sofortrente

Die Rürup-Rente kann auch als eine Art Sofortrente abgeschlossen werden. Diese Variante eignet sich vor allem für Menschen, die kurz vor der Rente stehen, Kapital zur Verfügung haben und sich die Steuervorteile sichern möchten. Sie können eine Rürup-Rente abschließen und einen großen Einmalbetrag auf ihr Versicherungskonto einzahlen. Danach kann sofort die Rentenzahlung beginnen – sofern das benötigte Mindestalter erreicht ist.

Zusatzbausteine bei der Basisrente

Die Basisrente kann von den meisten Versicherern durch weitere Komponenten ergänzt werden. Nicht immer sind diese Ergänzungen der Rürup-Rente sinnvoll. Solche Extraversicherungen kosten und schmälern damit auch die Beiträge, die auf das Rentenkonto eingehen und letztlich die Höhe der Rente bestimmen. Ein Beispiel ist ein eingebauter Berufsunfähigkeitsschutz. Die Kosten und Konditionen eines solchen Schutzes sollten unbedingt geprüft werden. Häufig ist eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller.

Anders sieht es bei der Hinterbliebenenrente aus. Zwar sollten für einen umfassende Versorgung Angehöriger nach dem Tod weitere Vorkehrungen getroffen werden (z.B. mit einer Risikolebensversicherung), aber damit das angesparte Kapital nicht verloren geht, lohnt sich häufig eine Klausel zum Hinterbliebenenschutz. Dabei gibt es zwei Varianten zu unterscheiden. Tod des Versicherten vor Rentenbeginn oder danach. Abgesichert mit einer lebenslangen Rente wird dann der verheiratete Partner (gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften) und mit einer Waisenrente die Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Hinterbliebenenbaustein kann auch nachträglich ergänzt werden, etwa, weil der Versicherte bei Abschluss noch alleinstehend war und erst später heiratet.

Abschluss gründlich überdenken

Die meisten Finanzprodukte lassen sich mehr oder weniger einfach kündigen oder wechseln, wenn man mit dem Produkt nicht mehr zufrieden ist. Bei der Basisrente ist dies leider nicht der Fall. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist nur schwer möglich und benötigt die Zustimmung des derzeitigen Versicherers. Dieser muss dem Wunsch des Kunden aber nicht entsprechen. Eine Rürup-Rente kündigen ist hingegen überhaupt nicht möglich. Wer sich einmal für diesen Vertrag entscheidet ist buchstäblich lebenslang an diesen gebunden.

Was aber, wenn man die Beiträge nicht mehr zahlen kann? Gerade Selbstständige kämpfen mitunter mit einem schwankenden Einkommen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das bedeutet, es werden keine weiteren Zahlungen mehr geleistet und der Vertrag ruht. Das bereits eingezahlte Kapital wird weiterhin wie vorgesehen angelegt und zum Rentenbeginn erfolgt die entsprechende Auszahlung der Monatsbeträge. Die Beitragsfreistellung kann auch genutzt werden, um einen längeren Zeitraum lang nicht mehr in die Versicherung zu zahlen. Man kann die Rürup-Rente also nicht kündigen, wohl aber stilllegen. Unter Umständen fallen aber auch bei einer Beitragsfreistellung Kosten an. Dies sollte man vor Abschluss unbedingt überprüfen.

Lohnt sich die Rürup-Rente oder nicht?

Seit ihrer Einführung 2005 steht die Rürup-Rente immer wieder in der Kritik. Die Vorteile wären nur gering, nicht für jeden lohne sich das System. Dabei soll die Rürup-Rente eine praktische Alternative zur gesetzlichen Rente für Selbstständige sein. Die Kritik ist durchaus gerechtfertigt. Zahlreiche Berechnungen und Beispielfälle zeigen, dass die Rürup-Rente nicht die Allzweckwaffe ist, als die sie einmal gedacht war. Zudem fanden, anders als bei der Riester-Rente, keine umfassenden Anpassungen des Systems in den letzten Jahren statt. Dies macht sich auch in der Zahl der Abschlüsse bemerkbar, die weit hinten im Vergleich mit Riester-Renten oder klassischen Verträgen liegen. Dennoch kann sich ein Abschluss lohnen – je nach Einkommen und Alter des Versicherten. Besonders ältere Semester können noch gut die Steuervorteile nutzen. Auch für Besserverdiener kann die Rürup-Rente eine sinnvolle Ergänzung sein.

Ob sich eine Rürup-Rente lohnt hängt letztlich auch vom Vertrag selbst und dessen Ausgestaltung ab. Auch bei Rürup-Renten gibt es schlechtere und bessere Konditionen. Durch den großen Einfluss auf die Steuerlast und die passiv erworbenen Vorteile erfordert die Rürup-Rente einiges an Rechenaufwand, um herauszufinden, ob sich diese Form der Altersvorsorge lohnt oder nicht. Eins sollte man aber nicht vergessen: Vorsorgen sollte man auf jeden Fall, damit man den wohlverdienten Ruhestand genießen kann.

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