Bestattungsvorsorge: emotionale und finanzielle Hilfestellung für Hinterbliebene

Es gibt verschiedene Gründe und Möglichkeiten für den Todesfall vorzusorgen:

  • Beerdigungsablauf bereits zu Lebzeiten festlegen
  • Hilfestellung für die Hinterbliebenen
  • Vorsorgevertrag oder Bestattungsverfügung
  • Finanzielle Absicherung durch Sterbegeldversicherung

Über den eigenen Tod zu sprechen fällt den meisten Menschen nicht leicht. Trotzdem sollte man das Thema nicht zu lange vermeiden, denn im Todesfall kommen auf die Hinterbliebenen ohne entsprechende Vorkehrungen nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Belastungen zu. Um die Hinterbliebenen zu entlasten, gibt es die Möglichkeit einer Bestattungsvorsorge. Kosten sind mit einer Beerdigung in jedem Fall verbunden. Mit einer Bestattungsvorsorge kann jedoch nicht nur der finanzielle Aspekt einer Beerdigung abgesichert werden. Gleichzeitig regelt man auch den Umgang mit dem Körper nach dem Tod oder welcher Blumenschmuck der passende ist. Bevor man allerdings ein Bestattungsvorsorgeformular aufsetzt, ist es sinnvoll, alle wichtigen Details aufzuschreiben. Eine Checkliste für den Todesfall kann wichtige Anhaltspunkte dafür geben, an was alles gedacht werden muss.

Warum eine Bestattungsvorsorge sinnvoll ist

Eine Bestattung kostet Geld. Je nach gewählter Bestattungsart und Umfang der Trauerfeier können diese Kosten stark variieren. Im Durchschnitt müssen für eine Bestattung etwa 6.000 bis 8.000 € veranschlagt werden. Wenn man finanziell nicht vorgesorgt hat, müssen die Hinterbliebenen die Beerdigung bezahlen, denn in Deutschland gilt Totenfürsorge- und Bestattungspflicht. Mit einer Bestattungsvorsorge kann man seinen nächsten Angehörigen diese finanzielle Belastung ersparen und selbst dafür sorgen, dass die Bestattungskosten gedeckt sind.

Wann sollte man eine Bestattungsvorsorge abschließen?

Es gibt keinen festgelegten Zeitraum, in dem man eine Bestattungsvorsorge abschließen muss. Doch auch wenn es unangenehm ist, sich mit dem Thema zu beschäftigen – zu lange sollte man nicht zögern. Vor allem bei lebensbedrohlichen Krankheiten empfiehlt es sich, frühzeitig über eine entsprechende Vorsorge nachzudenken und die eigenen Wünsche schriftlich festzuhalten. Das Papier sollte man an einem Ort hinterlegen, an dem es auf jeden Fall gefunden werden kann. Selbstverständlich ist es auch möglich, den nächsten Angehörigen, etwa den Ehepartner oder seine Kinder, um die Aufbewahrung des Papiers zu bitten. Zusätzlich ist es sinnvoll, das Gespräch mit seinen Angehörigen zu suchen. In dem Gespräch kann man sie über die Existenz einer Bestattungsvorsorge informieren. Gleichzeitig haben die Angehörigen auf diese Weise noch zu Lebzeiten des Betroffenen von seinen Wünschen gehört.

Muss es immer schriftlich sein?

Grundsätzlich gilt: Der Wille des Verstorbenen ist unantastbar und hat immer Vorrang, auch wenn er nur mündlich formuliert wurde. Das ist durch das so genannte postmortale Persönlichkeitsrecht geregelt. Man muss seine Wünsche also nicht dringend aufschreiben. Will man aber sicher gehen, dass der eigene Wille befolgt wird, sollte man ihn auf jeden Fall schriftlich fixieren. Ein Bestattungsvorsorgeformular hat außerdem den Vorteil, dass die eigenen Wünsche detailliert und eindeutig beschrieben werden können. Für die Hinterbliebenen bietet es zudem eine zusätzliche Hilfestellung

Wie kann eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen werden?

Es gibt drei Möglichkeiten für eine Bestattungsvorsorge: Versicherung, Vorsorgevertrag und Bestattungsverfügung. Während man bei einer Bestattungsverfügung ausschließlich organisatorische Vorsorge trifft, wird beim Bestattungsvorsorgevertrag ebenso wie bei der Sterbegeldversicherung zusätzlich der finanzielle Aspekt berücksichtigt.

Erstens: Bestattungsverfügung

Eine Bestattungsverfügung oder Willenserklärung bietet in erster Linie emotionale Hilfestellung für die Hinterbliebenen. Gleichzeitig kann sie dem Betroffenen selbst Trost spenden, denn durch sie kann er sicher sein, dass bei der Beerdigung alles so vonstatten gehen wird, wie er es sich wünscht.

Diese Dinge müssen in der Verfügung unbedingt enthalten sein:

  • Erstellungsort und Datum
  • Name und Anschrift
  • Geburtsdatum
  • gewünschte Bestattungsart
  • gewünschter Bestattungsort
  • Unterschrift

Aus der Überschrift und der Einleitung muss außerdem hervorgehen, dass es sich bei dem Dokument um eine Bestattungsverfügung handelt. Will man darüber hinaus sichergehen, dass nicht an der Echtheit des Dokuments gezweifelt wird, sollte man es in jedem Fall handschriftlich verfassen. Zusätzlich kann man es sich bei einem Notar beglaubigen lassen. Neben Bestattungsart und Bestattungsort können in der Bestattungsverfügung auch weitere Details zum Ablauf der Beerdigung festgehalten werden. Vielleicht hat man zum Beispiel Lieblingsblumen, einen bestimmten Musikwunsch oder einen Lieblingstext, der bei der Trauerfeier vorgelesen werden soll, oder möchte in einem bestimmten Kleidungsstück beerdigt werden.

Eine Bestattungsverfügung ist kein Testament

Bei einem Testament spricht man auch von der letztwilligen Verfügung. Es ist jedoch etwas völlig anderes als die Willenserklärung zur Bestattung. Während man in einer Bestattungsverfügung Bestattungsart, Bestattungsort und den Ablauf der Trauerfeier festlegt, dient das Testament dazu, das Erbe zu regeln.

Zweitens: Bestattungsvorsorgevertrag

Einen Bestattungsvorsorgevertrag, auch Werkvertrag genannt, schließt man mit dem Bestatter direkt ab. Ähnlich wie bei der Bestattungsverfügung wird in dem Vertrag hauptsächlich festgehalten, wie und wo man beerdigt werden will. Auch hier gilt, dass man darüber hinaus viele andere Details regeln lassen kann. Wichtig ist, dass mit einem Bestattungsvorsorgevertrag neben der Festlegung der relevanten organisatorischen Dinge wird auch die Finanzierung der Bestattung abgesichert wird. Dafür spricht man mit dem gewählten Bestattungsunternehmen die Details der Beerdigung ab und lässt sich einen Kostenvoranschlag machen. Die entsprechende Summe wird dann auf ein Konto eingezahlt. Bei diesem Konto sollte es sich unbedingt um ein Treuhandkonto handeln. Auf einem Treuhandkonto ist das hinterlegte Geld nicht nur vor einer Insolvenz des Bestattungsunternehmens geschützt. Auch wenn ein Pflegefall eintritt, darf das Geld nicht angetastet werden.

Ein Bestattungsvorsorgevertrag hat allerdings nicht nur Vorteile. Sein Hauptnachteil ist die geringe Flexibilität. Zum Beispiel muss das Konto im Falle eines Umzugs aufgelöst werden, was mit Kosten bis zu 15% der hinterlegten Summe einhergehen kann. Außerdem sind Preissteigerungen etwa bei Särgen oder der Friedhofsgebühr nicht in den Kostenvoranschlag einberechnet. Im schlechtesten Fall muss man also am Ende deutlich mehr zahlen als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angenommen.

Grabpflege

Auch über die Grabpflege kann ein Vertrag abgeschlossen werden. Vertragspartner ist üblicherweise die Friedhofsgärtnerei. Der Vertrag gewährleistet die Betreuung des Grabes über einen festgelegten Zeitraum. Je nach Anbieter ist die Grabpflege in der Sterbegeldversicherung enthalten. Meist zählt dieser Service aber nicht zu den Grundleistungen. Entsprechend muss man bei Zubuchung mit erhöhten Tarifen rechnen.

Drittens: Sterbegeldversicherung

Die dritte Möglichkeit der Bestattungsvorsorge ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Bei einer Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine kleine Kapitallebensversicherung, bei der die Versicherungssumme über einen längeren Zeitraum erspart wird. Dafür zahlt man monatlich, vierteljährlich oder jährlich einen festgelegten Beitrag an die Versicherung. Die Auszahlung des Geldes erfolgt je nach Anbieter entweder im Todesfall oder nach Erreichen eines bestimmten Alters, meist nach dem 85. Lebensjahr. Wie beim Vorsorgevertrag ist das Geld auch bei der Sterbegeldversicherung zweckgebunden, darf also ausschließlich für die Deckung der Beerdigungskosten verwendet werden. Die Versicherungssumme ist außerdem frei wählbar und kann sehr gering angesetzt werden, das heißt ab etwa 2.500 €. Tarife und Leistungen einer Sterbegeldversicherung variieren je nach Anbieter stark. Bevor man sich also für eine Versicherung entscheidet, sollte man vorab genau prüfen, welcher Anbieter die individuellen Bedürfnisse am besten abdeckt.

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