Bürgerversicherung: Stand 2019

Ob die Bürgerversicherung irgendwann kommt, ist fraglich. Umstritten ist, was sie bringt und was nicht. Zentrale Ziele der Bürgerversicherung sind:

  • Eine Krankenversicherung für alle
  • Einheitlicher Beitragssatz
  • Flächendeckende Gesundheitsversorgung

Eine große Reform

Im Gesundheitswesen ist wohl kaum eine Sache so umstritten wie die Bürgerversicherung. Befürworter und Gegner debattieren seit Jahren die Vor- und Nachteile des Reformmodells. Außer viel Hin-und-Her ist seitdem kaum etwas passiert. Wäre da nicht ein Vorstoß aus Hamburg, der in naher Zukunft auch in anderen Bundesländern Schule machen könnte. Damit wäre die Bürgerversicherung für alle einen Schritt näher. Doch was zeichnet das Reformmodell eigentlich aus? Wie funktioniert das Ganze? Und was hat Hamburg damit zu tun?

Eine für alle – die Bürgerversicherung

Derzeit besteht in Deutschland ein duales System der Krankenversicherung: 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind Mitglied einer Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV); rund 10 Prozent hingegen sind privat krankenversichert (PKV). Eine Bürgerversicherung würde diese Trennung aufheben. Künftig gäbe es nur noch die gesetzliche Krankenversicherung. Von Jung bis Alt, vom Arbeitnehmer über den Selbstständigen bis zum Beamten würden alle in die Bürgerversicherung einzahlen und Leistungen aus dieser erhalten. Die Bürgerversicherung hätte also eine Abschaffung der privaten Krankenvollversicherung zur Folge.

Einheitlicher Beitragssatz für alle Einkünfte

In der GKV bemisst sich der monatliche Krankenkassenbeitrag der Versicherten einzig an ihrem Einkommen. Alle Mitglieder zahlen den gleichen Prozentsatz ihres Gehaltes an die Krankenkasse. Auch in der Bürgerversicherung würde diese Form der Beitragserhebung beibehalten werden, nach dem Prinzip: Jeder gibt, was er kann. Beitragsbemessungen nach Alter und Gesundheitszustand des Versicherten, wie sie in der PKV üblich sind, fallen dann weg. In der Bürgerversicherung würde der einheitliche Beitrag allerdings für alle Einkommensarten erhoben werden. Neben dem Einkommen aus Lohn- oder selbstständiger Arbeit würden also auch Kapitalerträge, Mieteinnahmen und andere Einkünfte in die Beitragsbemessung einfließen.

Streitfall Beitragsbemessungsgrenze

Unter den Verfechtern der Bürgerversicherung sorgt die Beitragsbemessungsgrenze für Streit, also die Frage, bis zu welchem Einkommen der Krankenkassenbeitrag erhoben wird. Denkbar ist, dass die Grenze in etwa auf dem derzeitigen Niveau verbleibt bzw. steigt. Aber auch die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze wird diskutiert. Damit müssten auch Spitzenverdiener – etwa mit Millionengehältern – den regulären Beitragssatz auf ihr gesamtes Einkommen zahlen.

Vorgesehen ist außerdem, dass die Bürgerversicherung ihren Beitrag nach paritätischem Prinzip erhebt. Das bedeutet: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Mitgliedsbeitrag genau hälftig. Bis Ende 2018 war das in der GKV nicht der Fall. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilten sich nur den allgemeinen Beitragssatz genau zur Hälfte; den regelmäßig steigenden Zusatzbeitrag zahlten die Arbeitnehmer komplett aus eigener Tasche. Erst seit Januar 2019 teilen sich in der GKV beide Seiten auch den Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen.

Private Krankenzusatzversicherungen bleiben bestehen

Die Bürgerversicherung würde – wie die GKV heute – auch künftig nicht jede Gesundheitsleistung bieten können, die im Einzelfall vielleicht nötig wäre. Sie würde lediglich einen Grundbedarf abdecken, allerdings – so der Plan – auf einem höheren Niveau als bislang. Aus diesem Grund gäbe es weiterhin private Krankenzusatzversicherungen, mit denen sich Menschen zusätzlich gegen bestimmte Risiken absichern oder höherwertige Leistungen sichern können. Die Arbeit der privaten Versicherer würde sich also in Zeiten der Bürgerversicherung darauf beschränken, diesen Zusatzschutz zu ermöglichen.

Wie geht es weiter mit den Beamten?

Mit der Bürgerversicherung wären künftig auch Beamte gesetzlich versichert. Bisher sind diese in den allermeisten Fällen privat krankenversichert. Das hat den einfachen Grund, dass Beamte einen Zuschuss zu ihrem Versicherungsbeitrag nur dann erhalten, wenn sie in der PKV versichert sind; das ist die sogenannte Beihilfe. Beamte, die gesetzlich versichert sind, erhalten derzeit keine Beihilfe, denn ihr Dienstherr übernimmt den Arbeitgeberanteil des Krankenkassenbeitrags nicht. Dieses Problem müsste in der Bürgerversicherung gelöst werden.

Hamburg macht es vor

Allerdings: Als erstes Bundesland ermöglicht Hamburg seinen Beamten seit August 2018 eine echte Wahl zwischen PKV und GKV. Denn die Stadt gewährt ihren Beamten künftig entweder die Beihilfe in der privaten Krankenversicherung oder die pauschale Erstattung der Hälfte des Versicherungsbeitrags. Letzteres ist dann tatsächlich sowohl in der PKV als auch in der GKV möglich. Hamburgs Beamte können also Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden, ohne dass sie daraus finanzielle Nachteile erleiden. Bisher sind andere Bundesländer zwar noch nicht nachgezogen, aber sollte das Hamburger Modell in Deutschland Schule machen, wäre eine wichtige Hürde auf dem Weg zur Bürgerversicherung genommen.

Bürgerversicherung: Pro und Kontra

Schon als das Modell der Bürgerversicherung vorgestellt wurde, kam Streit darüber auf; bis heute ist es umstritten. Befürworter betrachten die Bürgerversicherung als die Lösung der derzeit bestehenden Probleme der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Die Gegner sehen das anders; sie sind der Meinung, dass die Bürgerversicherung eher neue Probleme schafft. Fest steht, die Bürgerversicherung wäre die umfassendste Reform des Gesundheitswesens seit Jahrzehnten. Eine offene Debatte der Vor- und Nachteile im Vorfeld der Umsetzung würde dem Reformbestreben also in jedem Fall nutzen.

Das könnte es bringen

Befürworter der Bürgerversicherung versprechen sich von ihr viele Vorteile, die allen Versicherten zugutekommen. Da mehr Menschen – und insbesondere auch Gut- und Spitzenverdiener – in die Bürgerversicherung einzahlen würden, könnte ein höheres allgemeines Leistungsniveau erreicht werden. Die Versicherten könnten umfangreichere und bessere Leistungen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen kämen zudem allen Versicherten im gleichen Maße zu. Die effizientere Bündelung der Verwaltungsprozesse hätte außerdem eine Kostenersparnis zur Folge. Letztlich könnten mit der Bürgerversicherung auch Wettbewerbsverzerrungen zwischen Kassen- und Privatärzten beseitigt werden. Unnötige und teure Behandlungen würden wegfallen.

Kritik kommt vom PKV-Verband und der Ärztekammer

Die Gegner der Bürgerversicherung, die diese oft abschätzig als „Einheitsversicherung“ bezeichnen, erwarten hingegen steigende Kosten, eine schlechtere medizinische Versorgung und einen flächendeckenden Stellenabbau in der privaten Krankenversicherung. Zudem gehen die Gegner davon aus, dass die Bürgerversicherung eine „Zwei-Klassen-Medizin“ zementieren würde. Denn nur, wer es sich leisten kann, wird private Krankenzusatzversicherungen abschließen. Dadurch bestünde eine sehr gute medizinische Versorgung nur für diejenigen, die es sich leisten könnten, so das Argument der Gegner. Letztlich könnten auch medizinische Innovationen ins Stocken geraten, da heutzutage vor allem die privaten Krankenversicherer Innovationstreiber in der Medizin sind.

Die Bürgerversicherung steht noch in den Sternen

Ob und wann die Bürgerversicherung kommt, ist derzeit unsicher. Nicht alle politischen Parteien sind für eine Bürgerversicherung. Die Fronten sind verhärtet. Eine Umsetzung könnte also noch viele Jahre dauern und bleibt ungewiss. Doch die Grundideen stehen. Befürworter und Gegner geben ihre Prognosen darüber ab, was eine Bürgerversicherung am Ende bringen könnte – bessere Leistungen und niedrigere Kosten, wie es die Befürworter in Aussicht stellen, oder doch das genaue Gegenteil. Fest steht, Versicherte sollten die Debatte im Auge behalten.

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