Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Auch wenn Sie in der privaten Krankenversicherung versichert sind, können Sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Erfahren Sie hier:

  • wie Arbeitnehmer zurück in die GKV wechseln können
  • was Selbstständige beim Wechsel beachten müssen
  • welche Möglichkeiten es noch für einen Wechsel gibt

Gesetzliche Krankenversicherung und Versicherungspflicht

Wer privat krankenversichert ist, kann – oder muss – nur unter bestimmten Bedingungen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Ein Königsweg zurück in die GKV existiert zwar nicht, jedoch gibt es für Arbeitnehmer und Selbstständige mehrere Möglichkeiten, zu wechseln. Die erneute Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse führt dabei in jedem Fall über die Versicherungspflicht.

Wozu der Wechsel von privater in gesetzliche Krankenkasse?

Privat Krankenversicherte, die über eine Rückkehr in die GKV nachdenken, tun dies zumeist aus finanziellen Überlegungen. Jenseits der Basistarife kann eine private Krankenversicherung mit steigendem Alter sehr teuer werden. Dann wird die finanzielle Belastung vielleicht zu hoch, der Versicherte kann die monatlichen Beiträge nicht mehr stemmen. So werden die gesetzlichen Krankenkassen wieder attraktiver für Versicherte.

Manch einer möchte hingegen gar nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, sondern muss, da eine Situation eingetreten ist, die eine Rückkehr erfordert, also die Versicherungspflicht wieder greift. Versicherungspflicht bedeutet in diesem Fall, dass man sich gesetzlich versichern muss; ein privater Anbieter kommt dann nicht in Frage. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn das eigene Gehalt – aus welchen Gründen auch immer – die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) unterschreitet. Der später beschriebene konkrete Ablauf des Wechsels gilt aber auch für diese Gruppe der unfreiwilligen Rückkehrer.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung: So ist es möglich

Prinzipiell ist der Wechsel von privater in gesetzliche Krankenkasse für Arbeitnehmer und Selbstständige möglich. Dabei ist die Rückkehr vor allem für Selbstständige mit einigem Aufwand verbunden. Denn die Rückkehr führt immer über die Versicherungspflicht, und die stellt sich für Selbstständige nicht so ohne weiteres ein.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Ist man privat versichert und wird wieder versicherungspflichtig, kann man sich von dieser Pflicht befreien lassen, wenn man in der privaten Krankenversicherung (PKV) bleiben möchte. Dieser Schritt sollte allerdings gut überlegt sein: Hat man sich einmal befreien lassen, führt der Weg zurück in die GKV nur noch über die Arbeitslosigkeit.

Wechsel für Arbeitnehmer

Privat versicherte Arbeitnehmer haben in der Regel ein Bruttoeinkommen, das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Irgendwann in ihrem Arbeitsleben haben sie begonnen, so viel zu verdienen, dass die Versicherungspflicht erloschen ist. Damit konnten sie in die private Krankenversicherung wechseln. Aus diesem Grund nennt man diese Größe auch Versicherungspflichtgrenze.

Der Weg zurück in die GKV führt nun ebenfalls über diese Grenze. Nur muss jetzt die JAEG, die 2020 bei 62.550 Euro liegt, wieder unterschritten werden. Arbeitnehmer müssen also in einem Jahr ein Bruttoeinkommen nachweisen, das unterhalb der Grenze liegt. Nun ist es selbstverständlich keine sinnvolle Option, seinem Arbeitgeber einfach zu sagen, er solle künftig das Gehalt herunterschrauben. Da gibt es effizientere Strategien.

So werden Arbeitnehmer wieder versicherungspflichtig

Um das Bruttojahreseinkommen unter die Versicherungspflichtgrenze zu drücken, gibt es verschiedene Möglichkeiten. So können Arbeitnehmer zum Beispiel ihre Wochenarbeitszeit verkürzen, also für einige Monate in Teilzeit gehen. Oder sie nehmen ein Sabbatical. In diesem Fall wird ein Teil des Einkommens in ein Wertguthaben umgewandelt, das nicht auf das aktuelle Bruttoeinkommen angerechnet wird. Natürlich sind beide Verfahren davon abhängig, ob der eigene Arbeitgeber diese Möglichkeiten auch bietet. Ein Nachteil der Teilzeit-Variante sind außerdem die mit ihr verbundenen sinkenden Rentenansprüche.

Eine elegantere Lösung ist da eine betriebliche Altersvorsorge. Beiträge für diese werden nämlich vom Bruttoeinkommen abgezogen. Allerdings können nur Arbeitnehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, deren Jahresbrutto nicht allzu weit über der JAEG liegt, denn es können nicht unbegrenzt hohe Beiträge für eine solche Altersvorsorge gezahlt werden. Dennoch kann diese Variante – wenn die Voraussetzungen passen – empfohlen werden, denn während man dafür sorgt, dass man zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann, tut man gleichzeitig ganz nebenbei etwas Gutes für die eigene Altersvorsorge.

Wechsel PKV in GKV: Selbstständige haben es schwerer

Die Rückkehr zur GKV gestaltet sich für Selbstständige schwieriger – zumindest dann, wenn sie selbstständig bleiben möchten. Die Verringerung des eigenen Einkommens unter die JAEG reicht in ihrem Fall nämlich nicht aus, um wieder versicherungspflichtig zu werden. Auch dann nicht, wenn sie sich formal im eigenen Unternehmen anstellen. Wer selbstständig ist, und die private Krankenversicherung wieder verlassen möchte, muss ein Angestelltenverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen, und zwar ein hauptberufliches.

Ein hauptberufliches Arbeitnehmerverhältnis besteht dann, wenn der Arbeitnehmer mindestens 20 Wochenstunden in diesem beschäftigt ist. Zweitens darf das hieraus entstehende Einkommen die Hälfte der Bezugsgröße, also das Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherter, nicht überschreiten.

Das ist vor allem für den Fall relevant, dass man die selbstständige Tätigkeit nicht ganz aufgeben möchte. Unter den beschriebenen Voraussetzungen gilt sie dann als nebenberufliche Selbstständigkeit und kann weiter geführt werden. Die Versicherungspflicht tritt dennoch mit Beginn des Angestelltenverhältnisses ein.

Ein weiterer Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung führt über die Familienversicherung. Ist der Ehepartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, kann man sich über diesen familienversichern. Dazu muss die eigene Selbstständigkeit jedoch aufgegeben werden. Wer diesen Weg gehen möchte, darf mit einem Minijob monatlich maximal 450 Euro verdienen.

Letzte Auswege: Arbeitslosigkeit und Ausland

Sollten die beschriebenen Möglichkeiten nicht umgesetzt werden können, können Arbeitnehmer und Selbstständige zwei letzte Wege in die GKV nutzen: über die Arbeitslosigkeit einerseits und andererseits über die gesetzliche Pflichtversicherung im europäischen Ausland. Beide Varianten sind aber sehr aufwändig beziehungsweise mit unangenehmen Bediungungen verbunden.

Arbeitnehmer und Selbstständige können sich arbeitslos melden. Beziehen sie dann Arbeitslosengeld I, werden sie versicherungspflichtig und kommen so zurück in die GKV. Da der Schritt in die Arbeitslosigkeit aber erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet, ist fraglich, ob sich die Einsparungen durch den Tarifwechsel gegenüber diesen Verlusten noch rentieren.

Ab 55 Plus wird es noch schwieriger

Personen über 55 Jahre haben nur dann die Chance auf eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens einen Tag gesetzlich krankenversichert gewesen sind oder weniger als zweieinhalb Jahre von der Versicherungspflicht befreit gewesen sind. Ist dies nicht der Fall, bleiben zwei Möglichkeiten. Zum Beispiel die Familienversicherung über die gesetzliche Versicherung des Ehepartners. Dann darf derjenige, der wechselt allerdings nicht mehr als 538,33 Euro monatlich verdienen. Einen letzten Ausweg bietet auch hier die gesetzliche Krankenversicherung im europäischen Ausland.

Eine andere Notlösung ist die Krankenversicherung im Ausland. Dafür muss man entweder seinen Wohnsitz im Gastland haben oder dort sozialversicherungspflichtig angestellt sein. Nach zwölf Monaten in der dortigen Krankenversicherung kann man nach Deutschland und damit in die hiesige gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Diese Methode funktioniert allerdings nur in europäischen Ländern, in denen eine einheitliche gesetzliche Versicherung besteht, die sämtliche Krankenkassen und privaten Versicherer gleichermaßen erfüllen müssen. Die Krankenversicherung als soziale Versicherung wird hier auch von den privaten Anbietern umgesetzt und mitgetragen. In den Niederlanden, der Schweiz und Schweden ist das zum Beispiel der Fall.

Im Zweifel Anwartschaft abschließen

Wer unfreiwillig versicherungspflichtig wird und sich davon aber lieber nicht befreien lassen möchte, oder wer sich unsicher ist, ob die Rückkehr in die GKV wirklich der richtige Schritt ist, kann eine Anwartschaftsversicherung bei seiner PKV abschließen. Damit ist es möglich – gegen einen stark verringerten Beitrag – die aktuellen Konditionen für den Fall der Rückkehr zur PKV zu sichern. Mit einer großen Anwartschaft bleiben auch die Alterungsrückstellungen erhalten.

Warum ist der Wechsel von PKV in GKV so schwierig?

Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist also nicht ganz einfach. Der Gesetzgeber hat Schranken gesetzt, um zu vermeiden, dass im fortgeschrittenen Lebensalter von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt wird. Denn oft entscheiden sich Menschen in jüngeren Jahren für die private Krankenversicherung, da sie zu diesem Zeitpunkt noch niedrigere Beiträge als die GKV erhebt. Die GKV ist allerdings umlagefinanziert; mit den im Vergleich zur PKV höheren Beiträgen, die in jungen Jahren in der GKV gezahlt werden müssen, werden die höheren Kosten älterer Mitglieder finanziert. Wer also früh in die PKV wechselt, vermeidet seinen Beitrag an dieser Finanzierung. Bei einer Rückkehr in die GKV sind aber auch diejenigen Nutznießer des Umlageverfahrens, die sich in der Vergangenheit nicht oder nur wenig an der Finanzierung dieses Systems beteiligt haben.

Übergang von der PKV in die GKV

Hat man die nötigen Voraussetzungen geschaffen, dass die Versicherungspflicht wieder greift, besteht ab diesem Moment gegenüber der privaten Krankenversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Dann kann man sich also eine passende Krankenkasse suchen und den Vertrag bei der bisherigen privaten Krankenversicherung außerordentlich kündigen. Dabei sollte man auf einen lückenlosen Versicherungsschutz achten.

Erneutes Ende der Versicherungspflicht

Ist nach der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung mindestens ein Jahr vergangen, in dem man versicherungspflichtig gewesen ist, kann man seine ursprüngliche Arbeitssituation wieder aufnehmen; Arbeitnehmer dürfen wieder ein Gehalt jenseits der JAEG verdienen, und wer früher selbstständig war, darf jetzt wieder hauptberuflich selbstständig arbeiten. In beiden Fällen erlischt die vorübergehende Versicherungspflicht wieder. Jetzt können sich Arbeitnehmer und Selbstständige – anstatt wieder in die PKV zu wechseln – freiwillig gesetzlich versichern.

Tarife bei Wechsel prüfen

Der Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung ist, wie man sieht, kein leichtes Unterfangen. Die Rückkehr ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ganz unmöglich ist es aber nicht. Auch in den kompliziertesten Fällen haben Versicherte immer noch eine kleine Chance auf den Wechsel. Da die Erfüllung der Voraussetzungen aber auch mit finanziellen Einbußen – etwa bei der späteren Rente – verbunden sein können, sollte man zumindest gegenrechnen, ob der Verbleib in der PKV oder der Wechsel in die GKV langfristig die günstigere Alternative ist.

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