Sozialbestattung – Zuschuss für die Beerdigungskosten

Viele Menschen sorgen sich darum, wer ihre Beerdigung bezahlten wird, wenn nicht genug Geld in der Familie ist, um die Kosten zu decken. Erfahren Sie hier

  • wie Angehörige finanzielle Unterstützung erhalten können,
  • worauf Sie bei dem Antrag einer Sozialbestattung achten müssen
  • und welche Art der Bestattung auch mit schmalem Budget möglich ist.

Der Tod eines geliebten Menschen ist nicht leicht zu ertragen. Noch schwerer wird es, wenn das Geld für eine würdige Beerdigung fehlt. Die Bestattungskosten steigen seit Jahren und immer häufiger können Angehörige sich diese nicht mehr leisten. Ein Weg, das Geld für eine Beerdigung dennoch aufzubringen, ist eine sogenannte Sozialbestattung. Dann unterstützt der Staat die Angehörigen finanziell bei der Begleichung der Rechnungen.

Was genau ist eine Sozialbestattung?

Bei einer Sozialbestattung werden die Kosten ganz oder teilweise vom Sozialamt übernommen. Mit der Organisation der Bestattung hat das Amt nichts zu tun. Es geht lediglich um die Kostenübernahme. Für diese müssen Sie einiges an Bürokratie auf sich nehmen. Hinzu kommen neben dem Antrag auf Sozialbestattung weitere Faktoren, die Sie bei der Gestaltung der Beisetzung beachten müssen.

Welche Kosten werden übernommen?

Wie viel Geld bei einer Sozialbestattung ausgezahlt wird, ist nicht einheitlich geregelt. Tatsächlich entscheiden die Gemeinden individuell, wie viel für eine Sozialbestattung bereitgestellt wird. Die Zahlungen richten sich auch nach den örtlichen Friedhofsgebühren. Diese variieren ebenfalls von Gemeinde zu Gemeinde. Der Betrag müssen in jedem Fall ausreichen, um eine einfache, würdevolle, ortsübliche Bestattung zu bezahlen.

Welche Beerdigung angemessen ist, entscheidet das Amt

Ein häufiger Streitpunkt ist, was als angemessen gilt und was nicht. Amt und Angehörige haben hier mitunter unterschiedliche Vorstellungen. Generell müssen die entstehenden öffentlichen Amts- und Friedhofsgebühren gedeckt werden. Dazu gehören der Erwerb des Grabplatzes sowie Friedhofsdienste wie das Öffnen und Schließen des Grabes. Außerdem werden Rechnungen der Punkte bezahlt, die für den Bestattungsvorgang erforderlich sind, etwa die zweite Leichenschau bei einer Einäscherung oder die Nutzung der Leichenhalle.

Die Leistungen des Bestatters werden ebenfalls übernommen. Wichtige Bestattertätigkeiten, wie das Einsargen oder die hygienische Versorgung des Verstorbenen, sind bei jeder Beisetzung zwingen notwendig und werden somit bei der Sozialbestattung übernommen. Sonderleistungen, zum Beispiel das Schmücken der Trauerhalle oder das Versenden von Dankeskarten, müssen von den Angehörigen selbst getragen werden. Zusätzliche Kosten einer religiösen Trauerfeier werden hingegen vom Amt übernommen.

Einfache Ausstattung ohne Extras

Was eine Bestattung teuer macht, sind oft auch individuelle Wünsche: ein Eichensarg, eine besondere Grabskulptur, reicher Blumenschmuck. Bei einer Sozialbestattung wird nur das Nötigste bezahlt, entsprechend müssen die Ansprüche gesenkt werden. Das beginnt bei einer einfachen Ausstattung des Sarges. Bei einer Einäscherung wird nur eine einfache Schmuckurne gezahlt. Bei der Grabstelle wird häufig nur ein Reihengrab finanziert.

Eine anonyme Bestattung ist im Vergleich zwar wesentlich billiger, dennoch können Sie diese Bestattungsform ablehnen. Generell müssen Sie als Angehörige einer besonders günstigen Beisetzung nicht zustimmen. Sie haben das Recht auf eine Grabstelle mit Grabstein oder -kreuz. Bei der Ausstattung müssen Sie auf eine günstige Ausführung achten, das Billigste vom Billigen müssen Sie aber nicht akzeptieren. Nicht umsonst ist im Gesetzestext auch der Begriff der „würdevollen“ Beisetzung genannt.

Info:

Ob das Amt einen Grabstein zahlt, ist auch von der örtlichen Friedhofssatzung abhängig. Besteht der Zwang, dass Sie ein Reihengrab mit einem Grabstein abschließen müssen, muss dieser vom Amt gezahlt werden. Ein einfaches Holzkreuz reicht dann in diesem Fall nicht. Ob ein Grabstein auch ohne entsprechende Vorschrift mit den Sozialgeldern gedeckt werden kann, ist gemeindeabhängig.

Diese Kosten werden bei einer Sozialbestattung nicht übernommen

Zu einem Begräbnis gehört für viele Menschen nicht nur die Beisetzung selbst. Häufig gibt es den Wunsch nach einem Leichenschmaus oder eine Traueranzeige in der Zeitung. Die Kosten für solche „Extras“ werden bei einer Sozialbestattung aber in der Regel nicht gedeckt. Auch eine dauerhafte Grabpflege oder die Anreisekosten für Trauergäste werden nicht übernommen, ebenso wie Bestatter-Sonderleistungen. Im Zweifel sollten Sie daher beim zuständigen Sozialamt nachfragen, falls es zu einem Kostenpunkt Unklarheiten gibt. So bleiben Sie am Ende auch nicht auf den Rechnungen sitzen.

Tipp:

Erfahrene Bestatter, die häufiger mit dem Sozialamt zusammenarbeiten, wissen, worauf sie bei einer Sozialbestattung achten müssen. Sie kennen in der Regel die Beträge, die verfügbar sind, und können die Bestattung entsprechend kostenorientiert planen.

So stellen Sie den Antrag auf eine Sozialbestattung

Um den Antragsprozess zu starten, genügt ein formloser Brief an das zuständige Sozialamt. Das ist in der Regel das Sozialamt des Sterbeortes. In dem Brief teilen Sie mit, dass Sie die Erstattung der Beerdigungskosten nach § 74 SGB XII geltend machen möchten. Im Anschluss erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen vom Amt per Post. Den Brief sollten Sie per Einschreiben schicken oder persönlich beim Amt abgeben und sich die Zustellung bestätigen lassen. Alternativ können Sie auch telefonisch um die Zusendung der Unterlagen bitten. Das Sozialamt schickt Ihnen dann ein mehrseitiges Formular. Im Anschluss findet auch eine Beratung statt, in der Sie erfahren, worauf zu achten ist.

Zeitlicher Ablauf für den Antrag – vor und nach der Beerdigung

Den Antrag für die Übernahme der Bestattungskosten können Sie sowohl für anstehende als auch bereits zurückliegende Beerdigungen stellen. Der Prozess bleibt dabei im Grunde der selbe, nur müssen Sie bei den jeweiligen Varianten jeweils auf andere Details besonders achten.

Fall 1: Bestattung steht noch bevor

Soll die Bestattung erst noch stattfinden, und der Antrag wurde bereits bewilligt, erhalten Sie vom Sozialamt eine sogenannte Kostenübernahmeerklärung. Darin bestätigt das Sozialamt, dass es die Kosten übernehmen wird, und Sie können dieses Schreiben dem Bestatter als Sicherheit vorlegen. Üblicherweise rechnet der Bestatter dann direkt mit dem Sozialamt ab. Häufig hat das Sozialamt auch Empfehlungen, welche Bestatter bereits Erfahrungen mit Sozialbestattungen haben. Diese sind mitunter auch bereit tätig zu werden, wenn Sie noch keine Kostenübernahmeerklärung vorlegen können. Es kann aber auch passieren, dass Bestattungsinstitute sich weigern, die Beerdigung zu übernehmen, wenn nicht klar ist, wer für die Kosten aufkommt. Falls Sie im Notfall nicht selbst die Rechnungen übernehmen möchten bzw. können, müssen Sie beim Amt auf eine schnelle Bearbeitung drängen.

Was tun, wenn das Amt zu lange braucht?

Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam, und das leider auch beim Sozialamt. Dauert die Bearbeitung des Antrags zu lange und verzögert sich dadurch die Beisetzung, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Beim Gericht kann auf Antrag eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, die eine schnellere Bearbeitung erzielt. Sollten Sie Bedenken wegen womöglich entstehender Gerichtskosten haben, können Sie Beratungshilfe beantragen. Diese sichert Menschen mit geringem Einkommen Rechtsberatung zu. Weitere Hilfe erhalten Sie auch bei zahlreichen Sozialvereinen, die Menschen in Not bei diesen behördlichen Hürden unterstützen.

Fall 2: Bestattung fand bereits statt

Die Begleichung der Bestattungskosten können Sie auch im Nachhinein noch beantragen. Problematisch ist nur, dass Sie nicht wissen, welcher Geldbetrag am Ende zur Verfügung steht. Unter Umständen kann es also sein, dass mehr Kosten entstehen als übernommen werden. Sie müssten dann die Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen. Außerdem müssen Sie in Vorkasse gehen. Bei einer angespannten finanziellen Lage nicht immer einfach.

Wer kann einen Antrag auf Sozialbestattung stellen?

Den Antrag auf Sozialbestattung kann nur der Angehörige stellen, der von Rechts wegen verpflichtet ist, die Bestattung auszurichten. Man spricht im Beamtendeutsch davon, wer die Kostentragungspflicht innehat. In erster Linie sind das die Erben. Sie müssen die Kosten tragen. Dazu können Sie das Erbe nutzen. Reicht dieses nicht aus, müssen Sie als Erbe aus Ihren eigenen Finanzen die Rechnungen begleichen. Sind Sie dazu nicht in der Lage, können Sie eine Sozialbestattung beantragen.

Hinterlässt der Verstorbene kein Erbe, und sind explizit keine Erben eingesetzt, richtet sich die Kostentragungspflicht nach dem Verwandtschaftsgrad. Bei verheirateten Paaren ist zuerst der Ehegatte verpflichtet, danach die (volljährigen) Kinder des Verstorbenen. Sind weder Ehegatten noch Kinder vorhanden, geht die Pflicht an die Eltern oder Geschwister über, danach an weitläufigere Verwandte wie Onkel oder Tanten. Eine genaue Übersicht finden Sie im Ratgeber zum Thema gesetzliche Erbfolge.

Die Sozialbestattung soll finanziell Benachteiligte entlasten. Entsprechend kann nicht jeder diese Hilfe beantragen. Bei einem Antrag werden auch Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft. Nur wenn Sie selbst über nicht genügend Ersparnisse verfügen und ein zu geringes Einkommen haben, kann die Kostendeckung bewilligt werden. Sind Sie selbst Sozialhilfeempfänger, wird die Sozialbestattung üblicherweise bewilligt, da alle Ihre Finanzen dem Amt bereits bekannt sind und eine erneute Prüfung der Hilfsbedürftigkeit nicht mehr notwendig ist.

Achtung:

Teilt sich die Kostentragungspflicht auf, zum Beispiel bei mehreren Kindern, die sich die Kosten teilen, muss auch jedes der Kinder einen eigenen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Jeder einzelne Antrag wird dann geprüft. Auf diese Weise kann es auch dazu kommen, dass nur Teile der Kosten übernommen werden. Sie können aber dennoch gemeinsam für die dann noch ausstehenden Beträge aufkommen.

Sozialbestattungen nehmen zu

Als Angehöriger, der einen geliebten Menschen verloren hat, ist es schwer, sich in der Zeit der Trauer unmittelbar nach einem Todesfall auf Bürokratie zu konzentrieren. Dennoch sollten Sie Ihre Ansprüche wahrnehmen. Schulden aufzunehmen, um eine Bestattung auszurichten, schränkt Sie finanziell ein und macht Geldnöte noch gravierender. Immer mehr Menschen nutzen daher inzwischen das Angebot des Staates und entscheiden sich für eine Sozialbestattung. So kann der Verstorbene beigesetzt werden, ohne dass Angehörige sich selbst in finanzielle Nöte bringen müssen.

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