Erdbestattung: sich traditionell beerdigen lassen

Auch bei der noch immer am weistesten verbreiteten Bestattungsart, der Erdbestattung, müssen viele Regelungen beachtet und Entscheidungen getroffen werden.

  • Bestattungsablauf planen
  • Wahl- oder Reihengrab?
  • Bestattungsfrist beachten

Auch bei der noch immer am weistesten verbreiteten Bestattungsart, der Erdbestattung, müssen viele Regelungen beachtet und Entscheidungen getroffen werden.

  • Bestattungsablauf planen
  • Wahl- oder Reihengrab?
  • Bestattungsfrist beachten
  • Überblick über Kosten und Gebühren verschaffen

Wie will ich einmal bestattet werden? Sich diese Frage zu stellen fällt vielen Menschen nicht leicht. Doch obwohl Tod und Beerdigung Themen sind, über die man zu Lebzeiten nicht gerne spricht, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, welche Bestattungsart man bevorzugt. Denn hat man rechtzeitig für seine Bestattung Vorsorge getroffen, nimmt man seinen Angehörigen die Angst, die Beerdigung nicht im Sinne des Verstorbenen organisiert zu haben und erleichtert ihnen die Vorbereitung der Trauerfeier. Obwohl alternative Bestattungsarten wie Ökobestattung oder Seebestattung im Trend liegen, nennen viele Deutsche bei Befragungen noch immer die traditionelle Erdbestattung als bevorzugte Bestattungsart.

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Was versteht man unter einer Erdbestattung?

Von einer Erdbestattung spricht man bei der Beisetzung des Verstorbenen in einem in der Regel hölzernen Sarg unter der Erde. Die Erdbestattung ist eine der ältesten Bestattungsformen der Welt. Sie ist religiös motiviert und vor allem mit dem Gedanken der leiblichen Auferstehung Christi verknüpft. Ein anderes Wort für Erdbestattung ist der Begriff „Beerdigung“. Er greift speziell die Tatsache auf, dass man bei einer Erdbestattung in der Erde begraben wird. Heute wird der Begriff Beerdigung als Synonym für alle Bestattungsarten gebraucht, ist also nicht mehr zwingend an die Erdbestattung gebunden.

In Deutschland herrscht Friedhofszwang, das heißt, es ist nicht erlaubt, die sterblichen Überreste des Verstorbenen außerhalb von Friedhofsmauern zu beerdigen. Erdbestattungen müssen also immer auf einem Friedhof oder einem als Friedhof gewidmeten, durch eine Mauer oder ein Zaun geschützten Grundstück vorgenommen werden. Üblicherweise wird der Verstorbene entweder auf dem Friedhof des Ortes beigesetzt, in dem er seinen letzten Wohnsitz hatte oder auf einem Friedhof am Wohnort der Hinterbliebenen.

Erdbestattung: Frist einhalten und Beerdigung planen

Neben dem Friedhofszwang gibt es in Deutschland auch eine Bestattungspflicht. Hat der Verstorbene keine eigene Vorsorge getroffen, sind die nächsten Angehörigen in der Pflicht, die Bestattung zu organisieren. Dabei müssen bestimmte Fristen beachtet werden. Generell gilt, dass der Verstorbene frühestens nach 48 Stunden und spätestens nach acht Tagen bestattet werden muss.

Statistik: 36% der Bevölkerung bevorzugen eine Erdbestattung

Auch für die Beerdigung selbst sind viele Dinge zu organisieren. Gerade wenn man einen lieben Angehörigen verloren hat, ist es allerdings nicht einfach, bei der Planung der Beerdigung an alles zu denken und den Überblick zu behalten. Wie soll die Trauerfeier ablaufen? Welchen Sarg empfiehlt es sich zu wählen und welche Grabstelle ist sinnvoll? Für Fragen dieser Art kann eine Todesfall-Checkliste Hilfestellung geben, die man für den Ernstfall vorbereiten sollte. Sie schafft Sicherheit und beim Abhaken der einzelnen Punkte gleichzeitig Gewissheit, nichts vergessen zu haben.

Wahlgrab, Reihengrab oder Gruft?

Hat man sich dafür entschieden, sich traditionell in einem Sarg in der Erde begraben zu lassen, sollte man sich überlegen, ob man in einem Wahlgrab, in einem Reihengrab oder in einer Gruft beerdigt werden will. Die Möglichkeit der Bestattung in einer Gruft, in einer gemauerten Grabstätte also, wird von den wenigsten Friedhöfen angeboten, so dass sich die Wahl meist auf Wahl- oder Reihengrab beschränkt. Wahlgrab und Reihengrab unterscheiden sich durch drei wesentliche Punkte:

  1. Lage und Größe: Bei einem Wahlgrab kann man Lage und Größe des Grabs üblicherweise selbst bestimmen. Bei einem Reihengrab ist beides vorgegeben.
  2. Beerdigung von mehreren Personen in einem Grab: Im Unterschied zum Reihengrab, bei dem es üblicherweise nicht möglich ist, sich beispielsweise neben seinem Ehepartner begraben zu lassen, können in einem Wahlgrab mehrere Personen in einem Grab beigesetzt werden. Das Wahlgrab wird deshalb häufig auch als Familiengrab bezeichnet, das Reihengrab als Einzelgrab.
  3. Ruhezeit: Wahlgräber unterliegen nicht der strengen Ruhezeitregelung und können verlängert werden. Bei einem Reihengrab dagegen ist eine Verlängerung der Ruhezeit nicht möglich.
Ruhezeit

Eine der am häufigsten gestellten Fragen bei der Erdbestattung: „Wie lange darf ein Grab bestehen, bis es aufgelöst wird?“ Diese Frage ist durch die sogenannte Ruhezeit geregelt. Als Ruhezeit wird die Zeit bezeichnet, die vergehen muss, bevor ein Grab neu vergeben werden darf. Sie ist in der Friedhofsordnung des jeweiligen Friedhofs festgelegt. Dass es keine einheitliche Regelung für die Ruhezeit gibt, hängt vor allem mit der unterschiedlichen Beschaffenheit der Böden auf den Friedhöfen zusammen. Im Normalfall kann man aber von einer Ruhezeit von mindestens 20 Jahren ausgehen.

Erdbestattung: Kosten und Gebühren

Bei einer Erdbestattung muss man mit meist recht hohen Beerdigungskosten und -gebühren rechnen. Den größten Kostenpunkt stellen dabei die Friedhofsgebühren dar. Die Friedhofsgebühren sind entweder vor der Bestattung oder bis zu einige Wochen danach zu entrichten und setzen sich in der Regel aus Beisetzungsgebühren, Grabnutzungsgebühren und sonstigen Gebühren wie Verwaltungs- und Friedhofsunterhaltungsgebühren zusammen. Man zahlt also für die Beisetzung selbst ebenso wie für die Nutzung des Grabs. Dabei sollte man beachten, dass ein Wahlgrab aufgrund seiner individuelleren Gestaltungsmöglichkeit in der Regel mehr kostet als ein Reihengrab.

Neben den Friedhofsgebühren ist mit Kosten für das Bestattungsunternehmen zu rechnen. Das Bestattungsunternehmen übernimmt in der Regel die Ausstattung des Sargs, die hygienische Grundversorgung und die Überführung des Verstorbenen zum Friedhof. Beim Steinmetz fallen Kosten für den Grabstein an, bei der Gärtnerei die Kosten für die Trauerfloristik sowie für die provisorische Grabanlage. Auch für die Ausstellung notwendiger Urkunden wie Totenschein und Sterbeurkunde muss bezahlt werden. Verfügen Sie nicht über genug finanzielle Mittel, ist auch die Sozialbestattung eine Option.

Erdbestattung oder Feuerbestattung?

Die Kosten für eine Erdbestattung summieren sich schnell. Im Durchschnitt müssen für eine klassische Beerdigung zwischen 6.000 und 8.000 Euro bezahlt werden. Die hohe finanzielle Belastung bei der Erdbestattung ist vermutlich einer der Hauptgründe dafür, dass immer mehr Menschen die Feuerbestattung einer traditionellen Erdbestattung vorziehen. Im Prinzip ist auch die Feuerbestattung eine Erdbestattung. Ablauf der Beerdigung sowie Ablauf der Trauerfeier unterscheiden sich bei beiden Bestattungsarten nur wenig: Auch bei einer Feuerbestattung werden die sterblichen Überreste des Verstorbenen auf einen Friedhof überführt und auch bei der Feuerbestattung werden sie unter der Erde beigesetzt. Der klassischen Sarg wird bei der Urnenbestattung dabei lediglich von einer Urne ersetzt. Jedoch ist ein Urnengrab im Normalfall günstiger als ein Reihen- oder Wahlgrab, da es weniger Platz benötigt. Auch die Urne selbst kostet meist weniger als ein Sarg.

Egal, für welche Bestattungsart man sich letztlich entscheidet: Es empfiehlt sich, schon zu Lebzeiten vorzusorgen, um seine Hinterbliebenen vor der finanziellen Belastung zu schützen, die im Fall des Todes eines Angehörigen auf sie zukommen kann. Neben dem Verfassen einer Bestattungsverfügung oder dem Abschluss eines Vorsorgevertrags kann man dies durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung tun.

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